Pro­Mi­nent Heidelberg

Dul­ger-Fir­ma will gel­ben „Betriebs­rat“

O. T.

Pro­Mi­nent ist ein höchst pro­fi­ta­bler Her­stel­ler von Dosier­an­la­gen und Sys­te­men für die Was­ser­auf­be­rei­tung mit rund 700 Beschäf­tig­ten am Stamm­sitz in Hei­del­berg (welt­weit ca. 2.700).

Die Geschäfts­füh­rung besteht aus Andre­as Dul­ger, Bene­dikt Nagel und Rai­ner Dul­ger, dem Prä­si­den­ten der Bun­des­ver­ei­ni­gung der deut­schen Arbeit­ge­ber­ver­bän­de (BDA) und damit höchs­tem Reprä­sen­tan­ten des Kapi­tals in Deutschland.

Bei Pro­Mi­nent gibt es aktu­ell Ärger wegen der Ein­fluss­nah­me der Fir­men­lei­tung auf die bevor­ste­hen­de Betriebs­rats­wahl. In einem Aus­hang for­dert sie die „lie­ben Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter“ auf, den amtie­ren­den Betriebs­rat bei der bevor­ste­hen­den BR-Wahl abzu­wäh­len und statt­des­sen für ein fir­men­hö­ri­ges Gre­mi­um zu stimmen.

Dem jet­zi­gen Betriebs­rat wirft das Manage­ment vor, dass er sich nicht kon­struk­tiv ver­hal­ten wür­de. Lösun­gen könn­ten oft nur über das Arbeits­ge­richt und Eini­gungs­stel­len­ver­fah­ren gefun­den wer­den. Das kos­te Geld und bin­de Ener­gie, das bes­ser für die Kun­den- bzw. Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit ein­ge­setzt wer­den könne.

Abschlie­ßend heißt es in dem Schrei­ben an die Beleg­schaft: „Wenn auch Sie der Mei­nung sind, dass wir eine neue Form der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat brau­chen, stel­len Sie sich zur Wahl! Grün­den Sie eine Kan­di­da­ten­lis­te oder kan­di­die­ren Sie auf einer sol­chen, unter­stüt­zen Sie Bewer­ber und Lis­ten, denen Sie ver­trau­en! Machen Sie ihr Kreuz mit dem Bewusst­sein, eine wich­ti­ge Ent­schei­dung für die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung von Pro­Mi­nent in einem har­ten Markt­um­feld und unse­res Stamm­sit­zes in Hei­del­berg auch nach über 60 Jah­ren zu treffen!“

BR-Mob­bing aus dem Lehrbuch
Das, was die Geschäfts­füh­rung unter dem Deck­man­tel der „frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung“ unter­nimmt, ist eine dreis­te Beein­flus­sung der Betriebs­rats­wah­len, um den bis­he­ri­gen akti­ven Betriebs­rat loszuwerden.

Die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz sind dem Manage­ment anschei­nend ein Dorn im Auge. Es pfeift offen­bar auf gel­ten­de Gesetz­te, Tarif­ver­trä­ge und Betriebsvereinbarungen.

Dass dies aus­ge­rech­net im Betrieb des BDA-Prä­si­den­ten durch­ex­er­ziert wird, muss hell­hö­rig machen. Soll die­ses Vor­ge­hen als Blau­pau­se für ande­re Betrie­be die­nen, frei nach dem Mot­to: Von Pro­Mi­nent ler­nen, heißt sie­gen lernen?

Der aktu­el­le Vor­gang ist die wei­te­re Zuspit­zung eines schon lan­ge von der Unter­neh­mens­spit­ze geführ­ten Zer­mür­bungs- kriegs gegen die akti­ven Betriebs­rä­te. Er soll jetzt zu Las­ten der Beleg­schaft und ihrer Inter­es­sen­ver­tre­tung bis zum end­gül­ti­gen „Sieg“ wei­ter­ge­führt werden.

Schon seit lan­gem wirft die Geschäfts­lei­tung dem Betriebs­rat vor, er wür­de zu viel Zeit mit Sit­zun­gen und Bespre­chun­gen ver­brin­gen. Die anfal­len­den Arbei­ten der Betriebs­rats­mit­glie­der müss­ten des­halb von ande­ren Beschäf­tig­ten mit­ge­leis­tet werden.

Dass es die Ver­ant­wor­tung der Fir­men­spit­ze ist, für den not­wen­di­gen per­so­nel­len Aus­gleich bei anfal­len­der Betriebs­rats­ar­beit zu sor­gen, sagt sie natür­lich nicht. Das macht deut­lich, dass es den betrieb­lich Ver­ant­wort­li­chen nicht um die Über­las­tung der Beschäf­tig­ten geht, son­dern dar­um, den Betriebs­rat in ein schlech­tes Licht zu rücken und die Beleg­schaft gegen ihn aufzuhetzen.

Die Kos­ten, die durch die Ein­schal­tung des Arbeits­ge­richts und von Eini­gungs­stel­len anfal­len, sind dar­auf zurück­zu­füh­ren, dass die Unter­neh­mens­füh­rung immer wie­der das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, das Arbeits­schutz­ge­setz und ande­re Rege­lun­gen miss­ach­tet. Im Unter­neh­men soll der Spruch kur­sie­ren: „Gilt die­ses Gesetz auch für uns?“

In eini­gen Fäl­len hat das Unter­neh­men selbst das Arbeits­ge­richt ange­ru­fen. Zum Bei­spiel zur Durch­set­zung des Umzugs in die neu­en Büros in der Maaß­stra­ße, in des­sen Fol­ge es zu Coro­na-Infek­tio­nen kam.

Beleg­schafts­in­ter­es­sen verteidigen
Die vom Manage­ment schein­hei­lig beklag­ten „hohen Kos­ten“ hat es also selbst zu ver­ant­wor­ten. Zudem behaup­te­te es sogar, dass wegen der For­de­run­gen des Betriebs­rats die Arbeits­plät­ze gefähr­det seien.

Der­ar­ti­ge Dro­hun­gen die­nen aus­schließ­lich dazu, den Betriebs­rat zu dif­fa­mie­ren und von der Beleg­schaft zu iso­lie­ren. Das Schü­ren der Angst vor dem Ver­lust des Arbeits­plat­zes soll das Wahl­ver­hal­ten der Beleg­schaft beeinflussen.

IG Metall gefordert
Das ille­ga­le Vor­ge­hen der Pro­Mi­nent-Füh­rung muss gestoppt wer­den. Nicht nur der Betriebs­rat, son­dern auch die zustän­di­ge IG Metall-Geschäfts­stel­le Hei­del­berg haben die Vor­ge­hens­wei­se der Geschäfts­lei­tung als unzu­läs­si­ge Wahl­be­ein­flus­sung kri­ti­siert. Jetzt muss die Gewerk­schaft ihren Wor­ten Taten zur Ver­tei­di­gung ihrer akti­ven IGM-Betriebs­rats­mit­glie­der fol­gen lassen.

Für den Betriebs­rat und die Beleg­schaft ist nun ent­schei­dend, dass sie sich nicht aus­ein­an­der­di­vi­die­ren las­sen. Die gesetz­li­che Auf­ga­be des Betriebs­rats ist es, die Anlie­gen der Beschäf­tig­ten und nicht die der Geschäfts­lei­tung zu ver­tre­ten. Alle Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen soll­ten das in ihrem urei­gens­ten Inter­es­se verstehen!

Die Angrif­fe der Fir­men­spit­ze gegen den Betriebs­rat rich­ten sich in Wirk­lich­keit gegen die Beleg­schaft. Offen­bar plant die Fir­ma Ver­la­ge­run­gen und Per­so­nal­ab­bau und will die­se Vor­ha­ben bil­lig und schnell auf Kos­ten der (Noch-)Beschäftigten durchziehen.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Febru­ar 2022
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