BR-Mob­bing und kein Ende?

Die Angrif­fe erken­nen und kon­se­quent Wider­stand leisten!

S. K.

Immer wie­der wer­den Angrif­fe auf Betriebs­rä­te (BR) in der Regi­on und dar­über hin­aus bekannt. Medi­en nen­nen in die­sem Zusam­men­hang die Namen BITO, GE, H&M, IKEA, HYUNDAI, NORA, RHENUS, TESLA, WISAG und ande­rer mehr oder weni­ger pro­mi­nen­ter Unternehmen.

Faltblatt zur 4. Konferenz Betriebsräte im Visier am 14. Oktober 2017 in Mannheim.

Falt­blatt zur 4. Kon­fe­renz Betriebs­rä­te im Visier am 14. Okto­ber 2017 in Mannheim.

Fir­men­lei­tun­gen, „Unrechts­an­wäl­te“ und „Bera­tungs­fir­men“ zer­stö­ren mit ihren stra­te­gisch koor­di­nier­ten Atta­cken vor allem sowohl die Gesund­heit  von sie „stö­ren­den“ Betriebs­rä­ten als auch deren beruf­li­che und finan­zi­el­le Exis­tenz. In der Regel schä­di­gen die Mob­ber durch ihren Psy­cho­ter­ror mas­siv auch die Fami­li­en der betrof­fe­nen KollegInnen. 
Es geht hier­bei um kri­mi­nel­le Angrif­fe auf enga­gier­te Men­schen und um Menschenrechtsverletzungen.

Spit­ze des Eisbergs
Alle bis­her öffent­lich wahr­nehm­ba­ren Fäl­le sind nur die sicht­ba­re Spit­ze eines gro­ßen Eisberges.
In den letz­ten Jah­ren sind offen­bar hun­der­te von enga­gier­ten Betriebs­rats­mit­glie­dern gemobbt wor­den. Zehn­tau­sen­de der von ihnen in den Betrie­ben ver­tre­te­nen Kol­le­gIn­nen haben also beängs­ti­gen­de Angrif­fe auf ihre demo­kra­tisch gewähl­ten Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen erlebt. 
Es gibt im wesent­li­chen drei Situa­tio­nen, in denen Fir­men akti­ve Betriebs­rä­te und Gewerk­schaf­te­rIn­nen mobben. 
Ers­tens, wenn ein Betriebs- oder Per­so­nal­rat noch gar nicht exis­tiert und erst­mals gewählt wer­den soll. Zwei­tens, wenn in einem bereits exis­tie­ren­den Gre­mi­um sich Kräf­te­ver­hält­nis­se zuguns­ten akti­ver Kol­le­gIn­nen ver­schie­ben. Drit­tens, wenn Kapi­tal­ver­tre­ter Per­so­nal­ab­bau in gro­ßem Aus­maß, Ver­la­ge­run­gen, Fir­men­ver­käu­fe oder gar Stand­ort­schlie­ßun­gen pla­nen und umset­zen wollen.

Stu­fen­mo­dell der Eskalation
Nach einem geheim gehal­te­nen „Dreh­buch“ insze­nie­ren Mana­ger und deren Bera­ter den Krieg gegen Betriebs­rä­te, die ihr Pro­fit­stre­ben „hem­men“. Mit tak­tisch genutz­ten Vari­an­ten eines Stu­fen­mo­dells der Eska­la­ti­on stre­ben sie die Aus­schal­tung ihres Geg­ners an. Die betrof­fe­nen Betriebs­rä­te und ihre Beleg­schaf­ten mer­ken oft gar nicht oder zu spät, was da geschieht.

Die ers­te Stu­fe ist die Ver­zö­ge­rung oder gar Ver­wei­ge­rung der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Infor­ma­ti­on des BR zu Unter­neh­mens­pla­nun­gen. Laut Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz haben die­se „recht­zei­tig und umfas­send“ zu erfol­gen. Ohne sie kann ein Betriebs­rat nicht die Inter­es­sen der Beleg­schaft vertreten.
Die zwei­te Stu­fe besteht in der Auf­nah­me von Schein-Ver­hand­lun­gen mit dem BR, in denen kon­struk­ti­ve Lösun­gen be- und ver­hin­dert wer­den. Gleich­zei­tig kön­nen so Zeit und Kraft des BR gebun­den und die Inter­es­sen einer Beleg­schaft in den Hin­ter­grund gescho­ben werden.

Die drit­te Stu­fe beinhal­tet die Infra­ge­stel­lung der Arbeit akti­ver BR oder des gesam­ten Betriebs­rats-Gre­mi­ums dar. Dabei gehen die Mob­ber mit mehr oder weni­ger sub­ti­len Metho­den sys­te­ma­tisch vor.

Auf der vier­ten Stu­fe wer­den Betriebs­rä­te auch mit der Dro­hung und gege­be­nen­falls dem Beginn juris­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor dem Arbeits­ge­richt kon­fron­tiert. Dabei wird die Ver­ant­wor­tung des Manage­ments ver­tuscht und der BR als Schä­di­ger des Fir­men­er­folgs dargestellt.

Mit der fünf­ten Stu­fe wird das Betriebs­rats-Gre­mi­um gespal­ten. In Ein­zel­ge­sprä­chen (mit Dro­hun­gen, Ver­spre­chun­gen oder Ver­güns­ti­gun­gen) zieht das Manage­ment ein­zel­ne schwa­che BR-Mit­glie­der auf sei­ne Sei­te oder bewegt sie zum Rücktritt.

Die sechs­te Stu­fe ver­ste­tigt die Atta­cken auf die „Rädels­füh­rer“ des Betriebs­rats. Ziel ist es, sie zur Auf­ga­be ihres Amtes zu bewegen.

Auf der sieb­ten Stu­fe wird ver­sucht, den Betriebs­rat oder ein­zel­ne BR-Mit­glie­der in der Fir­ma poli­tisch und sozi­al zu iso­lie­ren. Zum Bei­spiel indem das Manage­ment und sei­en Hel­fers­hel­fer „Mit­ar­bei­ter-Ver­samm­lun­gen“ in Kon­kur­renz zu Abtei­lungs- und Betriebs­ver­samm­lun­gen des Betriebs­rats organisieren.

Mit der ach­ten Stu­fe wird auf BR auch finan­zi­ell Druck aus­ge­übt. Etwa indem sich die Fir­ma wei­gert, Kos­ten der BR-Arbeit zu über­neh­men oder indem sie Lohn- und Gehalts­be­stand­tei­le kürzt.

Die neun­te Stu­fe beinhal­tet die Andro­hung und even­tu­ell die Umset­zung von zivil- oder straf­recht­li­chen Schrit­ten gegen Betriebs­rä­te. Dafür wer­den Grün­de gesucht oder kon­stru­iert (z.B. „Sach­be­schä­di­gung“ oder „Angrif­fe“ auf Manager).

Die zehn­te Stu­fe ist erreicht, wenn „Ver­dachts-Kün­di­gun­gen“ gegen BR-Mit­glie­der aus­ge­spro­chen wer­den. Die­se sind dann zunächst aus dem Betrieb ent­fernt. In völ­li­gem Wider­spruch zum gel­ten­den Rechts­ver­ständ­nis muss der oder die Beschul­dig­te die eige­ne Unschuld nach­wei­sen. Mit Arbeits­ge­richts-Ver­fah­ren, die sich über Mona­te oder gar Jah­re hin­zie­hen kön­nen, wer­den dann die meis­ten Betriebs­rä­tIn­nen end­gül­tig eliminiert.

Was tun?
Gegen BR-Mob­bing hilft im kon­kre­ten Fall nur wirk­sa­mer Wider­stand auf betrieb­li­cher, recht­li­cher und poli­ti­scher Ebene. 
Die 3. Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“ hat zurecht die Gewerk­schaf­ten auf­ge­for­dert, „sich dafür einzusetzen:
- dass die Regie­run­gen der Lan­des- und Bun­des­ebe­ne alle Fäl­le von BR-Mob­bing dau­er­haft erfas­sen, spe­zi­el­le Schwer­punkt­staats­an­walt­schaf­ten bil­den und end­lich ein wirk­sa­mes Anti-Mob­bing-Gesetz beschlie­ßen lassen
- dass der Kampf gegen BR-Mob­bing im Bun­des­tags­wahl­kampf 2017 Gehör findet
- dass die Unter­neh­mer­ver­bän­de den Ein­satz von Anwäl­ten und Bera­tern, die BR-Mob­bing anlei­ten und unter­stüt­zen, in ihren Mit­glieds­fir­men unterbinden
- dass die Anwalts­kam­mern, die­sen „Unrechts­an­wäl­ten“, die das Recht nicht pfle­gen, son­dern miss­ach­ten, die Zulas­sung zumin­dest für das Gebiet des Arbeits­rechts entziehen
- dass schnel­le gewerk­schaft­li­che Ein­satz­grup­pen gebil­det wer­den, die gewerk­schafts­über­grei­fend die umfas­sen­de Abwehr von BR-Mob­bing unter­stüt­zen und gemein­sam mit den Kol­le­gIn­nen vor Ort Wider­stand organisieren.“

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti Juli/August 2017
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