COVID-19

Was tun gegen die Infek­ti­ons­ge­fahr bei der Arbeit?

W.A.

Die Arbeits­welt ist bei COVID-19 nach wie vor ein Hoch­ri­si­ko­ge­biet. Was also ist zu tun?

Selbst wenn es end­lich flä­chen­de­cken­des Tes­ten und Imp­fen auch in allen Betrie­ben geben wür­de, dürf­ten die fol­gen­den Vor­ga­ben nicht auf­ge­ho­ben werden.

Die Gefähr­dung durch Coro­na ist zu beur­tei­len und der Gesund­heits­schutz nach dem Arbeits­schutz­ge­setz sicher­zu­stel­len. Dabei sind nicht nur die AHA-L-Regeln zu beach­ten, son­dern es ist auch die Rang­fol­ge von tech­ni­schen, orga­ni­sa­to­ri­schen, per­sön­li­chen Schutz­maß­nah­men (TOP-Prin­zip) einzuhalten.

DGB-Kundgebung am 1. Mai 2021 in Mannheim (Foto:helmut-roos@web.de)

DGB-Kund­ge­bung am 1. Mai 2021 in Mann­heim (Foto:helmut-roos@web.de)

10 Punk­te sind zu beach­ten:
1. Der Sicher­heits­ab­stand zwi­schen Beschäf­tig­ten bei der Arbeit muss min­des­tens 2 m betragen.

2. Der enge Kon­takt von Per­so­nen zu Beginn und Ende der Arbeits­zeit ist durch geeig­ne­te orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zu unterbinden.

3. Ent­spre­chend ist durch ver­setz­te Pau­sen sicher­zu­stel­len, dass der Min­dest­ab­stand in Pau­sen­räu­men ein­ge­hal­ten wird.

4. In Räu­men muss ein effek­ti­ves Lüf­tungs­kon­zept umge­setzt werden.

5. Auf sorg­fäl­ti­ge und regel­mä­ßi­ge Hand­hy­gie­ne ist zu achten.

6. Ein wirk­sa­mer Rei­ni­gungs­plan für Arbeits­mit­tel und mit der Hand berühr­ba­re Flä­chen ist umzusetzen.

7. Gege­be­nen­falls muss auch geeig­ne­te per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung zur Ver­fü­gung gestellt werden.

8. Es ist zu prü­fen, ob zusätz­li­che Maß­nah­men für beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge (z. B. Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen) erfor­der­lich sind.

9. Ver­ständ­li­che Unter­wei­sun­gen der Beschäf­tig­ten zum Infek­ti­ons­schutz sind durchzuführen.

10. Koor­di­na­ti­on und Umset­zung der Maß­nah­men sowie ihre Wir­kungs­kon­trol­le sind sicherzustellen. 
Zu alle­dem sind Fir­men zwin­gend ver­pflich­tet. Aber auch Betriebs­rä­te und Beschäf­tig­te sind gefordert.


Ein gesell­schaft­li­cher Akti­ons­plan für die Arbeits­welt ist nach wie vor erfor­der­lich:
1. Die sys­te­ma­ti­sche (mut­ter­sprach­li­che) Auf­klä­rung über die Gefah­ren der Pan­de­mie, über wirk­sa­me Metho­den des Infek­ti­ons­schut­zes am Arbeits­platz sowie über die Rech­te und Pflich­ten von Beschäftigten.

2. Die schnel­le Ent­wick­lung und kon­ti­nu­ier­li­che Umset­zung eines stan­dar­di­sier­ten, betrieb­lich zu kon­kre­ti­sie­ren­den Infek­ti­ons­schutz­plans – begin­nend in den Brenn­punk­ten der Pan­de­mie (Alten­hei­me, Flücht­lings­un­ter­künf­te, Han­dels- und Indus­trie­be­trie­be, Kitas, Kran­ken­häu­ser, Schulen …)

3. Die betrieb­li­che und über­be­trieb­li­che Kon­trol­le des Infek­ti­ons­schut­zes nach dem TOP-Prin­zip an allen Arbeitsplätzen.

4. Die gesetz­li­che Pflicht, über­all Betriebs­rä­te und von den Beschäf­tig­ten kon­trol­lier­te Kom­mis­sio­nen für Infek­ti­ons­schutz zu bilden.

5. Die wirk­sa­me Ver­hin­de­rung von BR-Mob­bing und Gewerkschaftsbekämpfung.


Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juni 2021
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