Das zyni­sche Spiel mit der Bombe.

Sind nur Kim und Trump verrückt?

H. N.

Aus Anlass des Anti­kriegs­ta­ges und der aktu­el­len Span­nun­gen zwi­schen Nord­ko­rea und den USA haben wir uns mit der größ­ten Bedro­hung für unse­re Exis­tenz aus­ein­an­der­zu­set­zen – dem Atom­waf­fen­ar­se­nal. Es ist tod­si­cher, denn die 2017 gezähl­ten nuklea­ren 14.935 Spreng­köp­fe rei­chen aus, um alles Leben auf der Erde mehr­fach zu ver­nich­ten. Umso fas­zi­nie­ren­der ist die fast völ­li­ge Ver­drän­gung die­ser Gefahr in der öffent­li­chen Debatte.

Aktu­el­le Zuspitzung
Am 9. August, dem Jah­res­tag des Atom­waf­fen­ab­wurfs von Naga­sa­ki, der 70.000 Men­schen das Leben kos­te­te und bis heu­te schwe­re Spät­fol­gen bei Betrof­fe­nen ver­ur­sacht, zeig­ten sich Atom­waf­fen­ex­per­ten alar­miert von der immer ange­spann­ter wer­den­den aktu­el­len Situa­ti­on. Xan­the Hall, Abrüs­tungs­re­fe­ren­tin der IPPNW, kommentierte:
„Wenn die­se Droh­ge­bär­den wei­ter eska­lie­ren, füh­ren sie womög­lich zu einer Kata­stro­phe, die weit über die Gren­zen der korea­ni­schen Halb­in­sel zu spü­ren sein wird.“ Mit Blick auf den sich zuspit­zen­den Kon­flikt warn­te auch der Bür­ger­meis­ter von Naga­sa­ki vor einer neu­en nuklea­ren Bedro­hung. Naga­sa­ki müs­se „der letz­te Ort“ blei­ben, der ato­mar bom­bar­diert wurde.

Die Bom­be
Die Atom­waf­fe ist das töd­lichs­te Instru­ment zur Mas­sen­ver­nich­tung, die es gibt. 
Atom­waf­fen ver­ur­sa­chen rie­si­ge Zer­stö­run­gen. Von her­kömm­li­chen Waf­fen unter­schei­den sie sich dadurch, dass sie 
- eine tau­send-mil­lio­nen­mal so gro­ße Spreng­kraft besit­zen wie her­kömm­li­che Waffen
- bei der Explo­si­on wesent­lich höhe­re Tem­pe­ra­tu­ren ent­wi­ckeln (Licht­blitz, Hitzestrahlung)
- durch die Explo­si­on radio­ak­ti­ve Strah­lung frei­set­zen; außer­dem ent­ste­hen radio­ak­ti­ve Spalt­pro­duk­te, die zu einer Ver­seu­chung der Umge­bung führen. 
Atom­waf­fen kön­nen in Form von Bom­ben, Geschos­sen, Rake­ten­spreng­köp­fen oder Tor­pe­do­ge­fechts­köp­fen ein­ge­setzt werden. 
Der Inter­na­tio­na­le Gerichts­hof (IGH) urteilt, dass „die Andro­hung und der Ein­satz von Atom­waf­fen gene­rell gegen die­je­ni­gen Regeln des Völ­ker­rechts ver­sto­ßen wür­de, die für bewaff­ne­te Kon­flik­te gel­ten, ins­be­son­de­re gegen die Prin­zi­pi­en und Regeln des huma­ni­tä­ren Völ­ker­rechts“. Außer­dem fol­gert der IGH, dass die Ver­nich­tungs­kraft der Atom­waf­fen „weder in Raum noch Zeit ein­ge­dämmt wer­den kann. Sie kön­nen die gesam­te Zivi­li­sa­ti­on und das gesam­te Öko­sys­tem des Pla­ne­ten zerstören.“

Die Aus­wir­kun­gen
Grob wer­den vier direk­te Aus­wir­kun­gen einer Atom­waf­fen­ex­plo­si­on unterschieden:
1. Hit­ze­wel­le
Die ers­te Wir­kung einer Atom­ex­plo­si­on ist ein inten­si­ver Licht­blitz. Dabei stei­gen die Tem­pe­ra­tu­ren ins Uner­mess­li­che. In einem bestimm­ten Umkreis wird alles ver­dampft. Die Wär­me­en­er­gie­men­ge, die in einer bestimm­ten Ent­fer­nung von der nuklea­ren Explo­si­on wahr­ge­nom­men wird, hängt von der Spreng­kraft der Waf­fe und dem Zustand der Atmo­sphä­re ab. 
Die direk­te Hit­ze ent­facht nicht nur Brän­de an Gebäu­den und in Wäl­dern, son­dern sie ver­ur­sacht auch schwers­te Ver­bren­nun­gen am Menschen.
2. Druck­wel­le
Unge­fähr die Hälf­te der Ener­gie einer Atom­ex­plo­si­on wird als Druck­wel­le frei­ge­setzt. Die Explo­si­ons­kraft ist gewal­tig. Die Schä­den wer­den sowohl durch den Luft­über­druck an der Vor­der­sei­te der Druck­wel­le, als auch durch die extrem star­ken Stür­me ver­ur­sacht. Die­se Stür­me hal­ten auch dann noch an, wenn die Druck­wel­len­front das Gebiet längst pas­siert hat. 
Die ent­fach­ten Brän­de deh­nen sich bei den orkan­ar­ti­gen Win­den rasend schnell aus, sie sind in einem Umkreis von 10 bis 20 km wirk­sam. Es ist, wie wenn ein gigan­ti­scher Bla­se­balg ein Feu­er schü­ren würde.
3. Strah­lung
Die durch­drin­gen­de radio­ak­ti­ve Strah­lung führt zu ernst­haf­ten Ver­let­zun­gen im Körper. 
Die von einer Explo­si­on aus­ge­hen­de radio­ak­ti­ve Strah­lung kann in zwei Kate­go­rien unter­teilt werden: 
- Sofort­strah­lung, bestehend aus Alpha-, Beta-, Gam­ma- und Neu­tro­nen­strah­len; sie geht vom Explo­si­ons­mit­tel­punkt aus und wirkt bis zu einer Minute.
- Rück­stands­strah­lung, Teil der Strah­lung, der nach Ablauf einer Minu­te noch wirk­sam ist; sie besteht aus radio­ak­ti vem Nie­der­schlag, auch Fall­out genannt, und soge­nann­ter neu­tro­nen­in­du­zier­ter Strahlung. 
4. Radio­ak­ti­ver Niederschlag
Die Radio­ak­ti­vi­tät im ver­strahl­ten Gelän­de nimmt inner­halb der ers­ten 24 Stun­den stark ab. Nach etwa einer Woche kann sie bis unter einen lebens­be­droh­li­chen Wert absin­ken. Der radio­ak­ti­ve Nie­der­schlag schwebt lang­sam zu Boden und kann je nach Dau­er der Schweb­zeit mehr oder min­der star­ke Ver­strah­lun­gen ver­ur­sa­chen. Dabei ist zwi­schen zwei ver­schie­de­ne Arten zu unter­schei­den, dem frü­hen und dem ver­zö­ger­ten radio­ak­ti­ven Nie­der­schlag. Fin­det eine nuklea­re Explo­si­on nahe der Ober­flä­che statt, wird die Erde oder das Was­ser von einer pilz­för­mi­gen Wol­ke bedeckt und mit den Über­res­ten der radio­ak­ti­ven Waf­fe ver­seucht. Das ver­seuch­te Mate­ri­al beginnt inner­halb weni­ger Minu­ten her­ab­zu­fal­len. Die­ser Vor­gang kann bis zu 24 Stun­den fortdauern.

Nuklea­rer Winter“
Eine wei­te­re Fol­ge von Atom­waf­fen­krie­gen sind mas­sivs­te Klimaveränderungen
Ein groß­flä­chi­ger Ein­satz nuklea­rer Waf­fen durch meh­re­re Staa­ten wür­de höchst­wahr­schein­lich kata­stro­pha­le Aus­wir­kun­gen auf das glo­ba­le Kli­ma haben.

Im Dezem­ber 1983 ent­wi­ckel­te eine inter­na­tio­na­le Grup­pe von Wis­sen­schaft­lern die Theo­rie vom „nuklea­ren Win­ter“. Ein gro­ßer nuklea­rer Schlag­ab­tausch führt zu aus­ge­dehn­ten Brän­den von Städ­ten und Wäl­dern. Unmen­gen von Staub und Rauch gelan­gen in die Atmo­sphä­re und bil­den eine las­ten­de, dunk­le Decke. Die Son­ne schim­mert höchs­tens noch als undeut­li­che, hel­le Schei­be durch die dich­te Rauch­de­cke. Es wird kalt. Die ein­schnei­den­den Tem­pe­ra­tur­ver­än­de­run­gen füh­ren zu groß­räu­mi­gen Luft­be­we­gun­gen. Eis­stür­me ver­wüs­ten in über­lan­gen Näch­ten das Land. Zum unab­läs­si­gen radio­ak­ti­ven Nie­der­schlag ent­steht gif­ti­ger Smog. Pflan­zen erfrie­ren, die Land­wirt­schaft steht still.

2045 Atom­tests
Bis­her sind 2045 Atom­tests welt­weit regis­triert wor­den (Stand Dezem­ber 2012).
Am 16. Juli 1945 wur­de in Ala­mog­ordo in der Wüs­te New Mexi­cos der ers­te Test, Tri­ni­ty, gezün­det. Seit­dem haben USA, UdSSR (Ruß­land), Frank­reich, Groß­bri­tan­ni­en und Chi­na 2045 Atom­waf­fen­tests in der Atmo­sphä­re und unter der Erde durch­ge­führt. Bis 1998 gab es alle andert­halb Wochen einen Test. Zusätz­lich haben Indi­en, Paki­stan und Nord­ko­rea 14 Tests durchgeführt.
Von allen Ver­su­chen wur­den 528 in der Atmo­sphä­re, unter Was­ser, auf der Erd­ober­flä­che oder im Welt­raum gestar­tet. Das hat eine enor­me welt­wei­te Strah­len­be­las­tung ver­ur­sacht. Sie ist eine der größ­ten Gefähr­dun­gen unse­rer Gesund­heit (Krebs!) nicht nur in der Ver­gan­gen­heit, son­dern auch in Gegen­wart und Zukunft. In der Nähe von Test­ge­län­den gibt es häu­fig beson­ders inten­si­ven Fall­out. Die Fol­ge sind schwe­re Schä­di­gun­gen der loka­len Bevöl­ke­rung und Ver­seu­chun­gen der Umwelt.

Atom­waf­fen­staa­ten
Atom­mäch­te im Atom­waf­fen­sperr­ver­trag sind Chi­na, Frank­reich, Russ­land, Groß­bri­tan­ni­en und die Ver­ei­nig­ten Staaten.
Erklär­te Atom­mäch­te außer­halb des Atom­waf­fen­sperr­ver­trags sind Indi­en, Nord­ko­rea und Paki­stan. Isra­el gilt als uner­klär­te Atom­macht außer­halb des Atom­waf­fen­sperr­ver­trags. Zudem gibt es „Mit­glieds­staa­ten der nuklea­ren Teil­ha­be“ und ehe­ma­li­ge Atommächte.
Aber auch in ande­ren Staa­ten exis­tie­ren Atom­waf­fen. In fünf euro­päi­schen Län­dern sind geschätz­te 180 tak­ti­sche Atom­waf­fen sta­tio­niert, von denen rund 90 der NATO zuge­ord­net sind. Sie sind in Bel­gi­en, Deutsch­land, den Nie­der­lan­den, Ita­li­en und der Tür­kei gela­gert – also in Län­dern, die offi­zi­ell als Nicht-Atom­waf­fen­staa­ten gel­ten und dem Atom­waf­fen­sperr­ver­trag bei­getre­ten sind.

Atom­waf­fen verbieten!
Am 7. Juli 2017 haben 122 Staa­ten der Ver­ein­ten Natio­nen in New York den Atom­waf­fen­ver­bots­ver­trag beschlos­sen. Nach jah­re­lan­gen Ver­hand­lun­gen zur Abrüs­tung sen­den sie damit ein kla­res Signal an die Atom­waf­fen­staa­ten. Der völ­ker­recht­lich ver­bind­li­che Atom­waf­fen­ver­bots­ver­trag ver­bie­tet neben der Her­stel­lung, dem Ein­satz und Besitz auch die Dro­hung mit einem Nukle­ar­schlag sowie die Sta­tio­nie­rung von Atom­waf­fen in ande­ren Staaten. 
Indem die Bun­des­re­gie­rung die Sta­tio­nie­rung von US-ame­ri­ka­ni­schen Atom­waf­fen in Büchel dul­det und Bun­des­wehr-Sol­da­ten deren Ein­satz trai­nie­ren, ver­stößt sie nun auch gegen den Atom­waf­fen­ver­bots­ver­trag sowie gegen den Frie­dens- und Abrüstungsgedanken.
Die Anti­atom­waf­fen­be­we­gung ruft alle Poli­ti­ke­rIn­nen und vor allem die Bun­des­re­gie­rung auf:
- der For­de­rung von 93 % der Bun­des­bür­ge­rIn­nen (laut For sa, März 2016) nach einem Ver­bot von Atom-, Bio- und Che­mie­waf­fen zu folgen 
- dafür ein­zu­tre­ten, dass Deutsch­land dem Atom­waf­fen­ver bots­ver­trag beitritt
- die nuklea­re Auf­rüs­tung in Deutsch­land zu verhindern
- den Beschluss des Deut­schen Bun­des­ta­ges vom 26. März 2010 umzu­set­zen, der den Abzug aller Atom­waf­fen aus Bü chel fordert!

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti Sep­tem­ber 2017
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