Ent­schlie­ßung der 2. Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“:

 

Gewerk­schafts­be­kämp­fung und Mob­bing gegen Betriebsräte -
kei­ne Ein­zel­fäl­le, son­dern ein flä­chen­de­cken­der Skandal!

 

Seit eini­ger Zeit sind wach­sen­de Angrif­fe auf enga­gier­te Betriebs­rä­te und Gewerk­schafts­mit­glie­der zu ver­zeich­nen. Ziel ist zuerst die Läh­mung und dann die Aus­schal­tung der betrof­fe­nen Kol­le­gin­nen und Kollegen. 
In der Regel wer­den nur Ein­zel­fäl­le in den Medi­en bekannt. Die gro­ße Dimen­si­on die­ses weit­ge­hend igno­rier­ten Skan­dals, das Sys­tem der aggres­si­ven Ein­schüch­te­rung, des offe­nen Rechts­bruchs und der bru­ta­len Exis­tenz­ver­nich­tung, das hin­ter die­sen „Ein­zel­fäl­len“ steckt, wird nur sel­ten beleuchtet.

Zum einen han­delt es sich bei die­sen Atta­cken um das juris­ti­sche Vor­ge­hen gegen gewerk­schaft­lich und betrieb­lich Akti­ve bis hin zur Ver­dachts­kün­di­gung, die in offe­nem Wider­spruch zur sonst gel­ten­den Unschulds­ver­mu­tung steht.
Zum ande­ren geht es hier­bei um die mas­si­ve psy­chi­sche Beschä­di­gung der Betrof­fe­nen - bis hin zur Ver­nich­tung ihrer Existenz.
Geschäfts­lei­tun­gen bedie­nen sich bei die­sem Trei­ben nicht sel­ten ihnen nahe ste­hen­der „Betriebs­rats-Mit­glie­der“. Vor allem aber neh­men sie die hoch­be­zahl­ten Diens­te spe­zia­li­sier­ter „Rechts­an­walts-Kanz­lei­en“ (z. B. Nau­joks oder Schrei­ner & Part­ner) sowie von „Bera­tern“ in Anspruch, deren Geschäft die Bekämp­fung akti­ver Kol­le­gIn­nen ist.

Von die­sen Vor­ge­hens­wei­sen sind jedes Jahr nach kon­ser­va­ti­ven Schät­zun­gen wenigs­tens hun­der­te von gewerk­schaft­lich orga­ni­sier­ten Betriebs­rats­mit­glie­dern direkt betrof­fen. Beleg­schaf­ten wer­den durch die Kalt­stel­lung ihrer demo­kra­tisch gewähl­ten Inter­es­sens­ver­tre­tun­gen ein­ge­schüch­tert und schutz­los gemacht. Nicht zuletzt sind auch die Fami­li­en der betrof­fe­nen Betriebs­rä­te einem enor­men Druck aus­ge­setzt, an dem sie oft zerbrechen.

Es ist bezeich­nend, dass der­ar­ti­ge Machen­schaf­ten offen­bar in einem straf­frei­en Raum statt­fin­den kön­nen. Arbeits­ge­rich­te und Staats­an­walt­schaf­ten wei­gern sich im All­ge­mei­nen, sol­che schwe­ren Ver­stö­ße gegen das Grund­ge­setz und das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz wahr- zuneh­men oder gar ihnen Ein­halt zu gebieten.
Auch sei­tens des Gesetz­ge­bers ist kein Ein­grei­fen gegen die­se immer wei­ter ver­brei­te­te Be- und Ver­hin­de­rung von Betriebs- oder Per­so­nal­rats­tä­tig­keit zu erkennen.

Es fehlt ein kon­se­quen­ter bun­des­wei­ter Wider­stand gegen der­ar­ti­ge For­men des Klas­sen­kampfs von oben. Das ist nicht zuletzt Auf­ga­be der Ein­zel­ge­werk­schaf­ten und ihres Dach­ver­bands DGB, deren betrieb­li­che Basis zuneh­mend bedroht wird.
Wir rufen des­halb im Sin­ne des Mann­hei­mer Appells vom 11. Okto­ber 2014 dazu auf, die Grund- und Men­schen­rech­te von Gewerk­schafts­mit­glie­dern und Betriebs­rä­ten ent­schlos­sen zu verteidigen!

Die Teil­neh­me­rIn­nen der 2. Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier”.

Mann­heim, den 17. Okto­ber 2015

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti 238, Novem­ber 2015
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