Tarif­ver­trag Metall und Elek­tro: „Modern und zukunftsweisend?“

H.N.

Jörg Hof­mann, Ers­ter Vor­sit­zen­der der IG Metall, lob­te den Tarif­ab­schluss in der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie: „Er ist modern, er ist zukunfts­wei­send“. Schau­en wir doch ein­mal genau­er hin. Auf den ers­ten Blick ist dies aller­dings ange­sichts des kom­ple­xen Abschlus­ses nicht so einfach.

Der Tarif­ver­trag gilt für die deutsch­land­weit rund 3,9 Mil­lio­nen Beschäf­tig­ten der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie. Sei­ne Lauf­zeit endet erst am 31. März 2020. Ursprüng­lich hat­te die IG Metall eine Lauf­zeit von 12 Mona­ten gefor­dert. Zwei Jah­re herrscht also Ruhe an der „Tariffront“, und es gibt in die­ser Zeit kei­ne Gele­gen­heit, die tarif­po­li­ti­sche Kraft der Metal­le­rIn­nen in der deut­schen Schlüs­sel­bran­che zu entfalten.

Ent­gelt­er­hö­hun­gen

Ab April 2018 erhal­ten die Beschäf­tig­ten 4,3 % mehr Geld plus eine Ein­mal­zah­lung von 100 Euro (Aus­zu­bil­den­de: 70 Euro) für den Zeit­raum von Janu­ar bis März 2018.

Von 2019 an wird außer­dem dau­er­haft eine neue Lohn­kom­po­nen­te ein­ge­führt - das tarif­li­che Zusatz­geld. Es ent­spricht 27,5 % eines durch­schnitt­li­chen Monats­ent­gelts und wird jeweils im Juli aus­ge­zahlt. Beschäf­tig­te mit Kin­dern, pfle­ge­be­dürf­ti­gen Ange­hö­ri­gen oder in Schicht­ar­beit kön­nen das tarif­li­che Zusatz­geld in acht zusätz­li­che freie Tage umwan­deln, davon wer­den zwei finan­ziert vom Unternehmen.

Eben­falls im Juli 2019 fal­len 400 Euro Fest­be­trag (für Aus­zu­bil­den­de: 200 Euro) als sozia­le Kom­po­nen­te an. Geht es einem Unter­neh­men jedoch wirt­schaft­lich schlecht, kann der Fest­be­trag ver­rin­gert, die Aus­zah­lung ver­scho­ben oder sogar ganz gestri­chen werden.

Ab Juli 2020 gibt es dann jähr­lich für alle Beschäf­tig­ten 12,3 % des Eck­ent­gelts (für Aus­zu­bil­den­de: 32 bis 29 % davon). Der Fest­be­trag wächst dadurch bei künf­ti­gen Tarif­er­hö­hun­gen mit.

Fle­xi-Arbeits­zei­ten

Alle Voll­zeit­be­schäf­tig­ten haben grund­sätz­lich ab 2019 das Recht, 6 bis 24 Mona­te lang ihre Wochen­ar­beits­zeit vor­über­ge­hend von 35 auf 28 Stun­den zu redu­zie­ren. Die Arbeits­zeit­ver­kür­zung kann auch län­ger als zwei Jah­re dau­ern, da sie wie­der­holt wer­den darf. Aller­dings müs­sen bestimm­te Min­dest­vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den (Kin­des­al­ter, Pfle­ge­grad von Ange­hö­ri­gen, Dau­er der Schicht­ar­beit, Betriebszugehörigkeit).

Ein Unter­neh­men kann den grund­sätz­li­che Anspruch auf 28 Wochen­stun­den ver­wei­gern. Etwa wenn mehr als zehn Pro­zent der Beschäf­tig­ten ihre Arbeits­zeit vor­über­ge­hend ver­kür­zen wol­len, bereits 18 Pro­zent in Teil­zeit (alt und neu) arbei­ten oder wenn die betref­fen­den Kol­le­gIn­nen über „Schlüs­sel­qua­li­fi­ka­tio­nen“ verfügen.

Zudem kön­nen die Kapi­ta­lis­ten die Quo­te der Beschäf­tig­ten mit 40 Wochen­stun­den von 18 auf 30 Pro­zent erhö­hen - zum Bei­spiel bei betrieb­li­chem „Fach­kräf­te­man­gel“. In Unter­neh­men mit vie­len hoch­be­zahl­ten Beschäf­tig­ten sind sogar 50 Pro­zent möglich.

Fer­ner kön­nen Betrie­be auch kom­plett aus die­ser Quo­ten­re­ge­lung aus­stei­gen und statt­des­sen ein betrieb­li­ches Arbeits­zeit­vo­lu­mens ein­füh­ren. Es wird berech­net aus der Anzahl der Beschäf­tig­ten mal 35,9 Wochen­stun­den. Ein Unter­neh­men darf also belie­big vie­le „40-Stün­der“ haben, solan­ge das Arbeits­zeit­vo­lu­men ins­ge­samt nicht über­schrit­ten wird.

Ein Fazit

Die Kapi­ta­lis­ten haben mit einer har­ten Ver­hand­lungs­tak­tik und juris­ti­schen Angrif­fen auf die IG Metall ver­sucht, deren Kampf­fä­hig­keit aus­zu­lo­ten. Erst unter dem Druck der 24-Stun­den-Warn­streiks vor dem 6. Febru­ar, die eini­ge Tei­le des Gewerk­schafts­ap­pa­rats ver­mei­den woll­ten, haben sie eingelenkt.

Die IGM-Füh­rung hat die glän­zen­de wirt­schaft­li­che Lage der Metall- und Elek­tro­bran­che nicht kon­se­quent zur Durch­set­zung der Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten genutzt.

Pro Jahr ergibt der Abschluss eine Erhö­hung der Ent­gel­te um etwa 3,5 %. Das deckt ledig­lich die Teue­rungs­ra­te und einen Teil des Pro­duk­ti­vi­täts­zu­wach­ses ab. Der fak­ti­sche Ver­zicht auf vol­len Lohn­aus­gleich bei Ver­kür­zung der Arbeits­zeit und die Öff­nung der Wochen­ar­beits­zeit nach oben sind völ­lig fal­sche Schrit­te. Unak­zep­ta­bel ist außer­dem, dass die 35-Stun­den­wo­che für die Kol­le­gIn­nen in Ost­deutsch­land nach wie vor nicht gilt.

Es ist extrem pro­ble­ma­tisch, dass die Mehr­heit der Gewerk­schafts­spit­ze immer noch kei­ne taug­li­chen Ant­wor­ten auf zen­tra­le stra­te­gi­sche Her­aus­for­de­run­gen gefun­den hat. Elek­tro­mo­bi­li­tät, Digi­ta­li­sie­rung, „Dik­ta­tur der Zah­len“, Tarif­flucht, Pre­ka­ri­tät – das Pro­fil des Kapi­ta­lis­mus wird bru­ta­ler – selbst ohne neue Wirtschaftskrise.

Wäre es nicht sehr blau­äu­gig, ange­sichts die­ser The­men auf die Per­spek­ti­ve einer mas­si­ven Arbeits­zeit­ver­kür­zung bei vol­lem Lohn- und Per­so­nal­aus­gleich ver­zich­ten zu wollen

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar März 2018
Bookmark the permalink.