BR-Wah­len 2018

Teil II: Wie Gegen­macht im Betrieb organisieren?

 

O. T.

Im Vor­feld der anste­hen­den Betriebs­rats­wah­len wol­len wir uns mit zwei grund­le­gen­den Fra­gen beschäf­tig­ten. Wel­che Auf­ga­ben haben Betriebs­rat und Gewerk­schaft? In wel­chem Ver­hält­nis ste­hen sie zuein­an­der und zum Kapital?

Die Gewerk­schaf­ten
Die Gewerk­schaf­ten sind Ver­ei­ni­gun­gen der abhän­gig Beschäf­tig­ten zur Ver­tre­tung ihrer wirt­schaft­li­chen, sozia­len und kul­tu­rel­len Inter­es­sen. Ihre Auf­ga­be ist es, für höhe­re Löh­ne, bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen, mehr Rech­te im Betrieb, Arbeits­zeit­ver­kür­zun­gen und wei­ter­ge­hen­de gesell­schafts­po­li­ti­sche Zie­le – wie z. B. für siche­re Ren­ten und gegen die Pre­ka­ri­sie­rung der Arbeits­welt – zu kämpfen.
Die Gewerk­schaf­ten schlie­ßen als Ver­hand­lungs­part­ner von Kapi­tal­ver­bän­den oder Geschäfts­lei­tun­gen über­be­trieb­li­che (Flä­chen­ta­ri­fe) oder auch betrieb­li­che Tarif­ver­trä­ge ab. Sie füh­ren dazu Lohn­kämp­fe, gege­be­nen­falls auch mit Hil­fe von Streiks und Boy­kot­ten. Die Gewerk­schaf­ten soll­ten ver­su­chen, im Inter­es­se ihrer Mit­glie­der einen mög­lichst gro­ßen Teil der Unter­neh­mens­ge­win­ne als Ent­gelt und zur Finan­zie­rung von Ver­bes­se­run­gen der Arbeits­be­din­gun­gen an die Beschäf­tig­ten umzu­ver­tei­len. Dage­gen ver­tritt die Unter­neh­mens­füh­rung die Inter­es­sen der Kapi­tal­sei­te, die mög­lichst hohe Gewin­ne ein­strei­chen will. Da es kei­ne gerech­te Auf­tei­lung der Pro­fi­te gibt, ist die Gewinn­ver­tei­lung eine Macht­fra­ge. Dies mar­kiert auch den zen­tra­len Wider­spruch zwi­schen Arbeit und Kapital.
Das Wir­kungs­recht der Gewerk­schaf­ten lei­tet sich aus dem Koali­ti­ons­recht bzw. der Koali­ti­ons­frei­heit ab. Alle Beschäf­tig­ten haben das Recht, sich im Betrieb in Gewerk­schaf­ten zusam­men­zu­schlie­ßen, um die Inter­es­sen der Kol­le­gIn­nen durch­set­zen zu können.

Ein­ge­schränk­tes Streikrecht
Gewerk­schaf­ten dür­fen Arbeits­kampf­maß­nah­men wie z. B. Streik oder ande­re Arbeits­kampf­me­tho­den zur Durch­set­zung ihrer Zie­le anwen­den. Aller­dings gel­ten hier­bei ein­schrän­ken­de gesetz­li­che Rege­lun­gen, die den Ablauf bis zum Aus­ru­fen von Streiks regu­lie­ren und nicht zuletzt auch behin­dern. So wird z. B. den Gewerk­schaf­ten das Risi­ko erhöh­ter Streik­kos­ten bei Aus­sper­run­gen auf­ge­bür­det (Streik­pa­ra­graph 116 AFG). Die Furcht der meis­ten Gewerk­schafts­füh­run­gen vor sol­chen Fol­gen ist sehr ausgeprägt.
Hin­de­rungs­grün­de für ein kämp­fe­ri­sches Auf­tre­ten der Gewerk­schaf­ten sind fer­ner die weit­ge­hen­de Akzep­tanz des kapi­ta­lis­ti­schen Dog­mas der „Wett­be­werbs­fä­hig­keit“. In des­sen Fol­ge haben sich die Gewerk­schafts­füh­run­gen weit­ge­hend einer „Stand­ort­si­che­rungs­po­li­tik“ ver­schrie­ben. Die­se ver­tieft die Illu­si­on der „Sozi­al­part­ner­schaft“. Sie erweckt den Anschein, als wäre der Wider­spruch zwi­schen Arbeit und Kapi­tal aufgehoben. 
Die Fol­ge ist auch, dass eine immer ange­pass­te­re Gewerk­schafts­po­li­tik die Suche nach „Kom­pro­mis­sen“ mit dem Kapi­tal domi­niert. Das führt dazu, dass For­de­run­gen der Beschäf­tig­ten fast nur noch in Ver­hand­lun­gen umge­setzt wer-den. Die Beschäf­tig­ten als Betrof­fe­ne wer­den, wenn über­haupt, meist nur noch am Ran­de mit einbezogen. 
Sowohl die Sozi­al­part­ner­schafts­po­li­tik als auch die damit ver­bun­de­ne Stell­ver­tre­ter­po­li­tik mün­den in eine Sack­gas­se. Sie nut­zen ledig­lich den Kapi­ta­lis­ten, weil die­se ihre eige­nen For­de­run­gen immer bes­ser durch­set­zen können.
„Betrieb­li­che Stand­ort­bünd­nis­se“, die die „Wett­be­werbs­fä­hig­keit“ der ein­zel­nen Unter­neh­mens stär­ken, ver­schär­fen in der Regel nicht nur die Kon­kur­renz mit Kol­le­gI­nen, die in ande­ren Betrie­ben arbei­ten. Sie bedeu­ten zugleich die Akzep­tanz von Fle­xi­bi­li­sie­rung, Arbeits­ver­dich­tung, Lohn­ver­zicht und/oder län­ge­ren Arbeitszeiten.
Eine wei­te­re Fol­ge ist: Die Glaub­wür­dig­keit der Gewerk­schaf­ten und das Ver­trau­en der Mit­glie­der in ihre Orga­ni­sa­ti­on gehen ver­lo­ren. Die Gewerk­schaf­ten stel­len sich dadurch letzt­end­lich selbst in Frage.
Um in den Betrie­ben die not­wen­di­ge Gegen­macht zu orga­ni­sie­ren, brau­chen wir aber sowohl Betriebs­rä­te als auch Gewerk­schaf­ten, die sich nicht am Pro­fit­in­ter­es­se der Kapi­tal­eig­ner und der Geschäfts­füh­rung, son­dern allein an den Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten orientieren.

Gemein­sam handeln!
Das Wich­tigs­te aber ist: Ohne Ein­be­zie­hung der Beleg­schaft las­sen sich kei­ne nach­hal­ti­gen Erfol­ge erzie­len. Wir müs­sen des­halb vor allem die Selbst­tä­tig­keit der Beschäf­tig­ten im Betrieb för­dern. Auf der betrieb­li­chen Ebe­ne ist das durch­aus mög­lich, weil wir selbst im Betrieb die Gewerk­schaft sind und die Kol­le­gIn­nen kennen. 
Mit unse­ren guten Argu­men­ten und einer hand­lungs­fä­hi­gen Orga­ni­sa­ti­on, die die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zum Aus­druck bringt, haben wir die Chan­ce, Mit­strei­te­rIn­nen zu gewin­nen. Je mehr dazu bereit sind, sich im Betrieb und in den Gewerk­schaf­ten für unse­re Inter­es­sen zu enga­gie­ren, des­to grö­ßer ist unse­re Gegenmacht.

* [Teil I ist in Avan­ti² von Janu­ar 2018 erschienen.]

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti Febru­ar 2018
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