Bun­des­wei­te Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“ am 11.10.25

 

S. K.

Im Mann­hei­mer Gewerk­schafts­haus fin­det bereits zum zwölf­ten Mal die bun­des­wei­te Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“ statt. Die Tagung gegen „Bos­sing, Mob­bing & Co.“ beginnt am 11. Okto­ber 2025 um 13:00 Uhr.

IGM-Aktionstag in Frankfurt/Main, 15. März 2025. (Foto: Privat.)

IGM-Akti­ons­tag in Frankfurt/Main, 15. März 2025. (Foto: Privat.)

Haupt­the­men des jähr­li­chen Zusam­men­tref­fens von akti­ven Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­mit­glie­dern sind die erfolg­rei­che Vor­be­rei­tung der 2026 anste­hen­den Betriebs­rats­wah­len, die Stär­kung betrieb­li­cher Gegen­macht und die Be- kämp­fung der unhalt­ba­ren Zustän­de in Musks Tesla-Imperium.

Das Mann­hei­mer Komi­tee „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!“ orga­ni­siert das Zusam­men­tref­fen mit freund­li­cher Unter­stüt­zung von IG Metall Mann­heim, Anlauf­stel­le gegen Uni­on Bus­ting beim IGM-Vor­stand, DGB Baden-Würt­tem­berg, IGBCE OG Wein­heim, Kirch­li­cher Dienst in der Arbeits­welt Baden, Über­be­trieb­li­ches Soli­da­ri­täts­ko­mi­tee Rhein-Neckar, ver.di Rhein-Neckar und work-watch Köln.

In der Ein­la­dung zur Ver­an­stal­tung heißt es: „Wer im Koali­ti­ons­ver­trag der neu­en Bun­des­re­gie­rung nach dem The­ma Abwehr von BR-Mob­bing und Gewerk­schafts­be­kämp­fung sucht, fin­det – wei­ße Fle­cken. Die Ampel-Koali­ti­on hat­te noch beschlos­sen, den § 119 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz von einem Antrags- in ein Offi­zi­al­de­likt umzu­wan­deln. Pas­siert ist – nichts. Auch das skan­da­lö­se Nach­wir­ken des faschis­ti­schen Arbeits­un­rechts unter ande­rem durch die Ver­dachts­kün­di­gun­gen ist bis heu­te nicht beendet.“

Obwohl also die­se The­men in der Bun­des­po­li­tik plat­ziert wor­den sind, droht wei­ter­hin nichts zu pas­sie­ren. Dies ist umso skan­da­lö­ser als Betriebs­rats-Mob­bing und Gewerk­schafts­be­kämp­fung in immer mehr Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen als „nor­mal“ ange­se­hen werden.

Klas­sen­kampf von oben
Wie sehr mitt­ler­wei­le der ver­schärf­te Klas­sen­kampf von oben − selbst ohne per­so­nen­be­zo­ge­ne Angrif­fe − und die meist feh­len­de kon­se­quen­te Gegen­wehr von unten Betriebs­rä­te und Gewerk­schaf­ten schwä­chen, zei­gen aktu­el­le Zahlen.

Anfang 2000 waren noch knapp 7,8 Mil­lio­nen Men­schen in den DGB-Gewerk­schaf­ten orga­ni­siert, Ende 2024 nur noch 5,6 Mil­lio­nen. Zudem sind etwa 25 % aller Mit­glie­der der DGB-Gewerk­schaf­ten erwerbs­los oder in Rente.

Die­se Ent­wick­lung steht in schar­fem Kon­trast zur Zahl der abhän­gig Beschäf­tig­ten in der BRD. Sie lag im Jahr 2024 laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt bei rund 42,3 Mil­lio­nen. In den DGB-Gewerk­schaf­ten waren also Ende 2024 nur noch knapp 10 % aller Werk­tä­ti­gen organisiert.

Auch die Tarif­bin­dung ist wei­ter zurück­ge­drängt wor­den. 2024 waren bloß noch rund 49 % aller abhän­gig Arbei­ten­den in einem Unter­neh­men mit Tarif­bin­dung beschäf­tigt. Wei­te­re alar­mie­ren­de Befun­de sind, dass es ledig­lich in knapp rund 10 % der Unter­neh­men noch eine betrieb­lich gewähl­te Inter­es­sen­ver­tre­tung gibt und 40 % aller Beschäf­tig­ten von einem Betriebs- bzw. Per­so­nal­rat ver­tre­ten werden.

Betriebs- und Per­so­nal­rä­te, Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen, Gewerk­schaf­ten, Geset­ze und Tarif­ver­trä­ge wer­den immer häu­fi­ger als Hin­der­nis­se für angeb­lich erfor­der­li­che „Spar­zwän­ge“ angesehen.

Legal, ille­gal, völ­lig egal
Hin­der­nis­se müs­sen aus einem sol­chen Blick­win­kel umgan­gen, „refor­miert“ oder ganz besei­tigt wer­den. Frei nach dem Mot­to – legal, ille­gal, völ­lig egal.
Zum Ein­satz gegen betrieb­lich und gewerk­schaft­lich Akti­ve kom­men dann teu­re Unrechts­kanz­lei­en, die mit kon­stru­ier­ten Abmah­nun­gen, Ver­leum­dun­gen und Ver­dachts­kün­di­gun­gen arbeiten.

In der Öffent­lich­keit wird die­se Durch­set­zung eines „Rechts des Stär­ke­ren“ – von pro­mi­nen­ten Aus­nah­men wie Tes­la abge­se­hen – nach wie vor viel zu wenig wahr­ge­nom­men und ange­pran­gert. Das ermu­tigt die kri­mi­nel­len Täter zusätz­lich, zumal sie in der Regel recht­lich nicht belangt werden.

Die gemobb­ten, meist schwer erkrank­ten und gekün­dig­ten Opfer müs­sen hin­ge­gen ihre Unschuld bewei­sen. Das ist ein nicht hin­nehm­ba­rer Skandal.

Es ist kein Zufall, dass bereits in der Ent­schlie­ßung der letzt­jäh­ri­gen Tagung „Betriebs­rä­te im Visier“ fest­ge­stellt wur­de: „Die För­de­rung star­ker demo­kra­ti­scher Gegen­macht in Betrie­ben und der Gesell­schaft ist […] eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung, um Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­be­kämp­fung sowie den Vor­marsch der Rech­ten stop­pen zu können.“

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juli/August 2025
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