Ent­schlie­ßung der 11. Bun­des­kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier”

Nie wie­der ist jetzt − Fort­wir­ken des
faschis­ti­schen Arbeits­un­rechts beenden!

Ist das Mob­bing von akti­ven Betriebs­rä­ten und Gewerk­schafts­mit­glie­dern mitt­ler­wei­le all­täg­lich im deut­schen Rechts­staat? Es fällt schwer, die­se Fra­ge mit Nein zu beant­wor­ten. Selbst im Hei­del­ber­ger Unter­neh­men des BDA-Prä­si­den­ten Dul­ger konn­te der gewerk­schaft­lich orga­ni­sier­te Betriebs­rat zer­schla­gen werden.
Völ­lig inak­zep­ta­bel ist die nach wie vor viel zu gerin­ge Wahr­neh­mung sol­cher offe­ner Rechts­brü­che und ihrer Hin­ter­grün­de. In der Fol­ge wird das Mob­bing von Betriebs­rä­ten und die Ver­hin­de­rung von gewerk­schaft­li­chem Enga­ge­ment nur in Aus­nah­me­fäl­len erkannt und angeprangert.
Aus dem faschis­ti­schen Arbeits­un­recht stam­men­de „Ver­dachts­kün­di­gun­gen“ ermög­li­chen mit kon­stru­ier­ten Vor­wür­fen die Kün­di­gung von demo­kra­tisch gewähl­ten Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen. Sie sind ein zen­tra­les Instru­ment zur Bekämp­fung von akti­ven Betriebs­rats- und Gewerkschaftsmitgliedern.
Zudem erleich­tern sie das skru­pel­lo­se Vor­ge­hen der Täter in Unter­neh­mens­füh­run­gen und ihrer Hel­fers­hel­fer in Anwalts­kanz­lei­en, die auf BR-Mob­bing spe­zia­li­siert sind.
Dabei fin­det eine Täter-Opfer-Umkehr statt, denn die gemobb­ten und gekün­dig­ten Opfer müs­sen ihre Unschuld beweisen.
Das Nach­wir­ken des Arbeits­un­rechts der Nazi-Dik­ta­tur wird in der Öffent­lich­keit wei­test­ge­hend igno­riert. Die­ses fins­te­re Erbe wird von der deut­schen Arbeits­ge­richts­bar­keit als „legal“ ange­se­hen. Dabei ist offen­sicht­lich, dass es ele­men­ta­ren deut­schen und inter­na­tio­na­len Rechts­grund­sät­zen widerspricht.
Gegen das Fort­wir­ken des faschis­ti­schen Arbeits­un­rechts wen­det sich der Offe­ne Brief „‚Nie wie­der ist jetzt!‘ − Fort­wir­ken des faschis­ti­schen Arbeits­un­rechts been­den!“. Wir unter­stüt­zen die­se wich­ti­ge Initiative.
Die Bun­des­re­gie­rung hat sich im Koali­ti­ons­ver­trag ver­pflich­tet, die Be- und Ver­hin­de­rung von Betriebs­rats­wah­len und von Betriebs­rats­tä­tig­keit zum Offi­zi­al­de­likt zu erklä­ren. Dadurch wür­den die­se Rechts­brü­che ohne Straf­an­trag von Amts wegen ver­folgt. Den Wor­ten müs­sen jetzt end­lich Taten folgen!
Es ist zwin­gend erfor­der­lich, demo­kra­ti­sche Gegen­macht in der Arbeits­welt zu stär­ken. Sie ist wesent­lich, um Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­be­kämp­fung, die sich ver­schär­fen­den Angrif­fe auf Arbeits­plät­ze und den auch dadurch wei­ter geför­der­ten bedroh­li­chen Rechts­ruck stop­pen zu können.
Die­ser Her­aus­for­de­rung müs­sen wir uns mit unse­ren Gewerk­schaf­ten stellen!

Die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer der 11. bun­des­wei­ten Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“
Mann­heim, den 12. Okto­ber 2024


Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Novem­ber 2024
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