Klimaschutz und Beschäftigungssicherung!
O. T.
Laut Kohleausstiegsgesetz dürfen Steinkohlekraftwerke noch bis 2033 genutzt werden. Das gilt auch für das Großkraftwerk Mannheim (GKM). Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Klimakatastrophe ist dieser Zeitrahmen zu lang und gegenüber den nachfolgenden Generationen nicht vertretbar. Hier müssen Maßnahmen für einen früheren Ausstieg des GKM getroffen werden.
„Sofort abschalten!“ hilft aber auch nicht weiter. Zunächst muss geklärt werden, wie die notwendige Fernwärme- und Stromversorgung von Millionen Menschen langfristig gesichert werden kann. Außerdem geht es um 1.000 Arbeitsplätze im und um das GKM.
Braune Kohle von der „AfD“
Schon längst versuchen die Klimawandelleugner von der „AfD“ das Thema GKM für sich zu instrumentalisieren. Im November 2019 empfing der GKM-Vorstand offenbar Landtagsabgeordnete und Funktionäre der „AfD“ im Großkraftwerk zu einem offiziellen Besuch. Anschließend ließ die „AfD“ ein Flugblatt an die Belegschaft verteilen. Daran polemisiert die von Nazis durchdrungene Partei gegen den aus ihrer Sicht „hysterischen Kohleausstieg“ als Folge der „wahnwitzigen Energiewende“. Nur mit der „AfD“ könne der Kohleausstieg „rückgängig“ und die Arbeitsplätze „gesichert“ werden.
Die Angst vor Arbeitsplatz-Abbau ist in der GKM-Belegschaft weit verbreitet. Deshalb haben die Sprüche der „AfD“ trotz des hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrads der KollegInnen einen Widerhall gefunden. Dies muss sehr ernst genommen werden.
Die Ängste der Beschäftigten ernst nehmen
Das Überbetriebliche Solidaritätskomitee Rhein-Neckar hat deshalb mit dem Betriebsrat des GKM und der zuständigen Gewerkschaft ver.di Kontakt aufgenommen. Aus dem sehr kollegialen Austausch entstand die Idee, ein Flugblatt für die KollegInnen des GKM zu erstellen und zu verteilen. Wie zu hören war, ist das Info des Solikomitees in der GKM-Belegschaft sehr positiv aufgenommen worden.
Wir dokumentieren Auszüge aus dem Flugblatt des Überbetrieblichen Solidaritätskomitees:
Großkraftwerk Mannheim GKM Arbeitsplätze sichern,
Klimaschutz stärken!
Der von der Bundesregierung beabsichtigte Ausstieg aus der Kohleverstromung bevorteilt Braunkohlekraftwerke. Dort wird aber – von der Atomenergie einmal abgesehen – die am meisten umweltzerstörende Energie erzeugt. Trotzdem soll ein modernes Kraftwärme-Kopplungs-Kraftwerk wie das GKM Jahre früher als die Braunkohlekraftwerke geschlossen werden. Das ist unsinnig und nicht hinnehmbar.
Von den Fakten ausgehen
• Im und für das GKM arbeiten rund 1.000 Menschen (600 inklusive Azubis direkt beim GKM, 300 für die ständige Re vision, 100 über Fremdfirmen).
• Das GKM versorgt rund 2,5 Mio. StromkundInnen.
• Das GKM liefert derzeit 15 % des gesamten Bahnstroms in Deutschland, der rund um die Uhr fließen muss.
• Das GKM versorgt derzeit rund 120.000 Haushalte in der Region (Tendenz steigend) und fast alle öffentlichen Gebäu de und Betriebe der Stadt Mannheim mit Fernwärme.
• Das GKM ist von der Bundesnetzagentur als systemrelevan tes Grundlastkraftwerk für den Südwesten eingestuft, um die unabdingbare Netzfrequenz von 50 Hertz sichern und plötzliche Stromausfälle verhindern zu können.
• Ohne GKM müsste bei Stromknappheit auf absehbare Zeit Kohlestrom […] und Atomstrom […] importiert werden.
[…] Es müssen wirksame Alternativen zum Abbau der Ar beits- und Ausbildungsplätze von den Eigentümern des GKM entwickelt und finanziert werden.
Zum Beispiel könnten später anstelle der Kohleblöcke gasbefeuerte Gas- und Dampfturbinenblöcke mit Fernwärmeauskopplung errichtet werden […]. Damit könnten mehrere Ziele unter einen Hut gebracht werden:
• Sichere, preisgünstige, klimaschonende Versorgung mit Strom und Wärme
• Regelung und Stabilisierung des „Grünstrom“-Netzes
• Weitere Verringerung des CO2-Ausstoßes
• Erhalt der Arbeits- und Ausbildungsplätze im GKM. […]
Artikel 14 Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet!“
Das GKM ist ein Gemeinschaftskraftwerk von RWE, EnBW und MVV. Die beiden letzten befinden sich mehrheitlich in gesellschaftlichem Eigentum. […]
Nach Artikel 14 des Grundgesetzes ist Eigentum auch „dem Wohle der Allgemeinheit“ verpflichtet. Das gilt erst recht für gesellschaftliches Eigentum. Bei dieser Eigentumsform kommt zudem eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den dort Beschäftigten hinzu. Deshalb müssen die Eigentümer ihrer Verantwortung gerecht werden und die Zukunftssicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze des GKM und den Umbau des GKM im Sinne eines konsequenten Klimaschutzes garantieren. Die drei Stromkonzerne, der Bund, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim sind hier in der Pflicht. […]
Eine ausreichende Laufzeit des GKM ist erforderlich, um folgende Maßnahmen umsetzen zu können:
• Umbau des GKM zu einem gasbefeuerten Regelkraftwerk mit Fernwärmeauskopplung
• Ersatzarbeitsplätze in den Eigentümerkonzernen mit Umschulung
• Großzügige Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen
• Beschäftigungssicherung und Verbot von Entlassungen.
* [Das komplette Flugblatt ist hier zu finden.]