Kapi­ta­lis­mus als Grundgesetz?

Die Höhe der Pro­fi­te ist unantastbar“

 

Demo gegen GE in Bexbach, 12. Dezember 2016

Demo gegen GE in Bex­bach, 12. Dezem­ber 2016

E. B.

Die Kapi­tal­stra­te­gien wer­den aggres­si­ver – „wirt­schaft­lich“ und poli­tisch. Arti­kel 1 des Grund­ge­set­zes (GG), des­sen 70. Jah­res­tag mit Pomp gefei­ert wird, ist ein­deu­tig: „Die Wür­de des Men­schen ist unan­tast­bar.“ Die­se For­mu­lie­rung war eine Reak­ti­on auf die bei­spiel­lo­sen Ver­bre­chen der Nazi-Diktatur.

Aktu­ell sehen wir die Trans­for­ma­ti­on der Bun­des­re­pu­blik durch zen­tra­le Kapi­tal­frak­tio­nen und ihre poli­ti­schen Erfül­lungs­ge­hil­fen in eine „markt­kon­for­me Demo­kra­tie“. Die zuneh­men­de Aus­he­be­lung von Grund­rech­ten fin­det par­al­lel zum Auf­stieg rechts­extre­mer Par­tei­en mit bedroh­li­chen neo­fa­schis­ti­schen Ein­fär­bun­gen statt.

Es sol­len hier­zu­lan­de nun ande­re Schwer­punkt­set­zun­gen gel­ten. Statt des his­to­ri­schen Arti­kels 1 GG wird fak­tisch in wei­ten Berei­chen der Wirt­schaft neu for­mu­liert: „Die Höhe der Pro­fi­te ist unantastbar.“

Es ist ein weit­ver­brei­te­ter Mythos, dass das Grund­ge­setz den Kapi­ta­lis­mus als Wirt­schafts­sys­tem fest­ge­schrie­ben hät­te. Vor allem Wolf­gang Abend­roth, der sozia­lis­ti­sche „Par­ti­sa­nen­pro­fes­sor im Lan­de der Mit­läu­fer“, hat sehr fun­diert Alter­na­ti­ven for­mu­liert. Für ihn war das „Fern­ziel der [sozia­lis­ti­schen] Umstruk­tu­rie­rung der gesam­ten Wirt­schafts­ge­sell­schaft“ im Grund­ge­setz ange­legt. Das dort fest­ge­schrie­be­ne sozi­al­staat­li­che Bekennt­nis hielt er nicht bloß für einen for­ma­len Rechts­be­griff, son­dern für die ver­pflich­ten­de Begrün­dung einer demo­kra­ti­schen und sozia­len Wirt­schafts­ord­nung jen­seits des Kapitalismus.*

In Zusam­men­hang mit der hys­te­ri­schen Debat­te um den „Enteignungs“-Artikel 15 GG muss selbst die kon­ser­va­ti­ve Frank­fur­ter All­ge­mei­ne in ihrer Aus­ga­be vom 14. April 2019 ein­ge­ste­hen: „Das Grund­ge­setz ver­hält sich – vor­sich­tig gespro­chen – zur Fra­ge der Wirt­schafts­ord­nung neu­tral. Von Markt­wirt­schaft ist dort nir­gends expli­zit die Rede, wohl aber von Gemein­wirt­schaft [und von Ver­ge­sell­schaf­tung, E.B.]. Erst Arti­kel 3 des 2009 in Kraft getre­te­nen Lis­sa­bon-Ver­trags ver­pflich­tet die Mit­glieds­län­der der EU auf das Ziel einer ‚sozia­len Markt­wirt­schaft‘.“ Mit Bedau­ern stellt das Blatt dann fest: „Die­se Fort­schritts­ge­schich­te wäre ein guter Grund, dem Arti­kel 15 den Lauf­pass zu geben. Doch ange­sichts der aktu­el­len Ent­eig­nungs­eu­pho­rie in allen poli­ti­schen Lagern bekä­me ein sol­cher Antrag nie und nim­mer eine Zweidrittelmehrheit.“

Wenn das kei­ne Steil­vor­la­ge für kon­se­quen­te Lin­ke und Gewerk­schaf­te­rIn­nen ist? Sie sind gera­de heu­te gut bera­ten, Abend­roths Argu­men­ta­ti­on zur Kennt­nis zu neh­men. Für ihn waren „die rechts­staat­li­chen Grund­rech­te immer eine Vor­aus­set­zung für die Rea­li­sie­rung einer sozia­lis­ti­schen Gesell­schaft“, die ele­men­tar dem Zerr­bild sta­li­nis­ti­scher Dik­ta­tu­ren und der unkon­trol­lier­ten Macht des Kapi­ta­lis­mus wider­spricht. Logi­scher­wei­se trat Abend­roth des­halb auch für die mas­si­ve Aus­wei­tung demo­kra­ti­scher Rech­te und Frei­hei­ten in allen Berei­chen ein.

* [Vgl. Wolf­gang Abend­roth, Das Grund­ge­setz, Ein­füh­rung in sei­ne poli­ti­schen Pro­ble­me, Pful­lin­gen 1966.]

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juni 2019
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