ISO-Infoabend
Freitag, 25. Oktober 2024, um 19:00 Uhr
Eigentlich ist alles klar: Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist. Der UN-Sozialpakt gilt auch in Deutschland. Es ist jedoch hierzulande zunehmend schwieriger, eine bezahlbare Wohnung in geeigneter Größe und Ausstattung zu finden. Besonders hart betroffen von dieser Entwicklung sind alleinerziehende, arme, ältere, behinderte und - in welcher sonstigen Form auch immer - diskriminierte Menschen.
Im Grundgesetz ist zwar nicht ausdrücklich das Grundrecht auf Wohnen benannt. Es resultiert aber aus der Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG). Aus dieser Kombination leitete das Bundesverfassungsgericht ein „Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ ab. Der deutsche Staat ist also verpflichtet, für alle Menschen dieses Recht zu schützen und zu verwirklichen – unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Nicht zuletzt der Wohnraum fällt unter dieses menschenwürdige Existenzminimum. Soweit die geltende Rechtslage.
Die Rechtswirklichkeit ist jedoch eine andere. Schon Goethes Mephistopheles wusste ja: „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie“. Diese Erkenntnis gilt insbesondere für den politisch entfesselten, auf maximalen Profit ausgerichteten Wohnungsmarkt. Die stark gestiegenen und weiter steigenden Mieten (und Nebenkosten) sind ein wesentlicher Treiber von Armut und Existenzangst. Das zunehmende Fehlen von bezahlbarem Wohnraum höhlt auch andere Menschen- und Grundrechte aus: das Recht auf Gesundheit und Leben, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Gemeinschaft.
Das Fehlen einer Politik, die sich konsequent für die Durchsetzung des Menschen- und Grundrechts auf Wohnen einsetzt, ist unakzeptabel und fördert den aufhaltbaren Rechtsruck. Erforderlich ist eine Politik, die das Recht auf Wohnen über den Profit stellt. Die 2018 entstandene Berliner Bewegung „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” hat entsprechende Perspektiven aufgezeigt.
Jüngst ist auch in Heidelberg eine Initiative entstanden, die sich für das Grundrecht auf Wohnen einsetzt und sich gegen Mieterhöhungen wehrt (Wir berichteten in der Avanti² Oktober 2024). Wir freuen uns, dass wir eine der Initiatorinnen als Referentin für unseren Infoabend „Kein Profit mit unserem Grundrecht auf Wohnen?“ gewinnen konnten.
Wir freuen uns auf Eure Anmeldung bei den Euch bekannten ISO-Genoss:innen oder per Mail.
Bitte meldet Euch auch für die Präsenzteilnahme verbindlich an, da die Zahl der Sitzplätze sehr begrenzt ist.
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