Kein Pro­fit mit unse­rem Grund­recht auf Wohnen?

ISO-Info­abend

Frei­tag, 25. Okto­ber 2024, um 19:00 Uhr

 

Protest gegen Miterhöhungen in Heidelberg, 19. September 2024. (Foto: Privat)

Pro­test gegen Mit­er­hö­hun­gen in Hei­del­berg, 19. Sep­tem­ber 2024. (Foto: Privat)

Eigent­lich ist alles klar: Jeder Mensch hat das Recht auf ange­mes­se­nen Wohn­raum. Das Men­schen­recht auf Woh­nen ist Teil des Rechts auf einen ange­mes­se­nen Lebens­stan­dard, wie es in Arti­kel 11 des Inter­na­tio­na­len Pak­tes über wirt­schaft­li­che, sozia­le und kul­tu­rel­le Rech­te (UN-Sozi­al­pakt) ver­brieft ist. Der UN-Sozi­al­pakt gilt auch in Deutsch­land. Es ist jedoch hier­zu­lan­de zuneh­mend schwie­ri­ger, eine bezahl­ba­re Woh­nung in geeig­ne­ter Grö­ße und Aus­stat­tung zu fin­den. Beson­ders hart betrof­fen von die­ser Ent­wick­lung sind allein­er­zie­hen­de, arme, älte­re, behin­der­te und - in wel­cher sons­ti­gen Form auch immer - dis­kri­mi­nier­te Menschen.

Im Grund­ge­setz ist zwar nicht aus­drück­lich das Grund­recht auf Woh­nen benannt. Es resul­tiert aber aus der Garan­tie der Men­schen­wür­de (Art. 1 Abs. 1 GG) und aus dem Sozi­al­staats­prin­zip (Art. 20 Abs. 1 GG). Aus die­ser Kom­bi­na­ti­on lei­te­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein „Recht auf ein men­schen­wür­di­ges Exis­tenz­mi­ni­mum“ ab. Der deut­sche Staat ist also ver­pflich­tet, für alle Men­schen die­ses Recht zu schüt­zen und zu ver­wirk­li­chen – unab­hän­gig von Ein­kom­men, Her­kunft oder Auf­ent­halts­sta­tus. Nicht zuletzt der Wohn­raum fällt unter die­ses men­schen­wür­di­ge Exis­tenz­mi­ni­mum. Soweit die gel­ten­de Rechtslage.

Die Rechts­wirk­lich­keit ist jedoch eine ande­re. Schon Goe­thes Mephis­to­phe­les wuss­te ja: „Grau, teu­rer Freund, ist alle Theo­rie“. Die­se Erkennt­nis gilt ins­be­son­de­re für den poli­tisch ent­fes­sel­ten, auf maxi­ma­len Pro­fit aus­ge­rich­te­ten Woh­nungs­markt. Die stark gestie­ge­nen und wei­ter stei­gen­den Mie­ten (und Neben­kos­ten) sind ein wesent­li­cher Trei­ber von Armut und Exis­tenz­angst. Das zuneh­men­de Feh­len von bezahl­ba­rem Wohn­raum höhlt auch ande­re Men­schen- und Grund­rech­te aus: das Recht auf Gesund­heit und Leben, das Recht auf Teil­ha­be und das Recht auf Gemeinschaft.

Das Feh­len einer Poli­tik, die sich kon­se­quent für die Durch­set­zung des Men­schen- und Grund­rechts auf Woh­nen ein­setzt, ist unak­zep­ta­bel und för­dert den auf­halt­ba­ren Rechts­ruck. Erfor­der­lich ist eine Poli­tik, die das Recht auf Woh­nen über den Pro­fit stellt. Die 2018 ent­stan­de­ne Ber­li­ner Bewe­gung „Deut­sche Woh­nen & Co. ent­eig­nen” hat ent­spre­chen­de Per­spek­ti­ven aufgezeigt.

Jüngst ist auch in Hei­del­berg eine Initia­ti­ve ent­stan­den, die sich für das Grund­recht auf Woh­nen ein­setzt und sich gegen Miet­erhö­hun­gen wehrt (Wir berich­te­ten in der Avan­ti² Okto­ber 2024). Wir freu­en uns, dass wir eine der Initia­to­rin­nen als Refe­ren­tin für unse­ren Info­abend „Kein Pro­fit mit unse­rem Grund­recht auf Woh­nen?“ gewin­nen konnten.


Wir freu­en uns auf Eure Anmel­dung bei den Euch bekann­ten ISO-Genoss:innen oder per Mail.

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