VAG Mann­heim

Abbau ver­rin­gert

H. N.

80 bis 90 der rund 230 Arbeits­plät­ze bei VAG soll­ten ver­nich­tet wer­den. Das war die Bot­schaft des neu­en Eigen­tü­mers AURELIUS im März 2019.

In finanznachrichten.de war der Ein­stieg die­ses „Inves­tors“ bei dem tra­di­ti­ons­rei­chen Arma­tu­ren­her­stel­ler VAG im Novem­ber 2018 mit die­sen Wor­ten gefei­ert wor­den: „VAG-Grup­pe mit neu­em Eigen­tü­mer auf Wachs­tums­kurs“. „Wachs­tum“ meint in der Spra­che der Kapi­ta­lis­ten Pro­fit­ma­xi­mie­rung auf Kos­ten der Beschäf­tig­ten und der Gesellschaft.

Gemein­sam mit der Mann­hei­mer IG Metall (IGM) ver­such­te der erst 2018 neu gewähl­te Betriebs­rat, den Angriff auf das Werk abzu­weh­ren. Es war eine gute Fügung, dass die ört­li­che IGM Anfang 2019 ihre akti­vie­ren­de Kam­pa­gne „Wir in Mann­heim – Gemein­sam stark“ begon­nen hat­te. An ihr sind auch Kol­le­gIn­nen von VAG aktiv beteiligt.

Die Ver­hand­lun­gen über einen Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan zogen sich über sie­ben Mona­te. Sie waren beglei­tet von Pro­tes­ten der Belegschaft.

Anfang Sep­tem­ber kam es zu einer Eini­gung zwi­schen Betriebs­rat, IGM und Geschäfts­lei­tung. 15 Arbeits­plät­ze – statt der ursprüng­lich ange­kün­dig­ten rund 90 – fal­len der Gier von AURELIUS zum Opfer. 35 Kol­le­gIn­nen aus dem vom Abbau betrof­fe­nen Büro­be­reich hat­ten aller­dings bereits zuvor das Unter­neh­men „frei­wil­lig“ verlassen.

Dank der Unter­stüt­zung durch die IGM ist es dem Betriebs­rat gelun­gen, die Fol­gen des Abbaus für die betrof­fe­nen Kol­le­gIn­nen abzu­mil­dern. Die abge­schlos­se­ne Ver­ein­ba­rung umfasst Rege­lun­gen zur Kurz­ar­beit, Ver­set­zun­gen inner­halb des Werks Mann­heim, Abfin­dun­gen und eine „Stand­ort­si­che­rung“ für die rest­li­che Beleg­schaft. VAG ver­pflich­tet sich, auf dem Wald­hof einen funk­ti­ons­fä­hi­gen Betrieb mit allen Kern­be­rei­chen bis 2022 aufrechtzuerhalten.

Die gewerk­schaft­lich Akti­ven bei VAG sind gut bera­ten, die­sen Zeit­raum zu nut­zen – für die wei­te­re Ver­bes­se­rung der Arbeit des Betriebs­rats und des IGM-Ver­trau­ens­kör­pers sowie eine noch stär­ke­re Akti­vie­rung und Orga­ni­sie­rung der Belegschaft.

War­um nicht auch die Ein­hal­tung des Grund­ge­set­zes („Eigen­tum ver­pflich­tet“) und ein Ver­bot von Ent­las­sun­gen for­dern? Die nächs­ten Angrif­fe des Extra­c­tors [Aus­pres­sers] AURELIUS kom­men bestimmt.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Okto­ber 2019
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