E. B.
Am 10. Februar 1974 begann der erste bundesweite Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst.
Mehr als 200.000 Beschäftigte traten nach dem Scheitern der Verhandlungen und der darauffolgenden Urabstimmung in den Streik. Er wirkte sich vor allem im Öffentlichen Personennahverkehr, bei der Müllabfuhr und bei vielen Behörden aus.
Gemeinsam hatten zwei Vorläuferorganisationen von ver.di – die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und die Deutsche Postgewerkschaft (DPG) − 15 Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 185 Deutsche Mark (DM) gefordert. Die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) hingegen verlangte 14 Prozent.
Vor dem Scheitern der Verhandlungen hatten die „Arbeitgeber“ lediglich 9,5 Prozent angeboten. Zudem hatte sich Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) öffentlich gegen die „zu hohen“ Gewerkschaftsforderungen ausgesprochen, die sich „nicht darstellen“ ließen.
Bei dem Arbeitskampf ging es also um mehr als „nur“ um Geld. Es ging auch um die Verteidigung der Tarifautonomie und die Abwehr von Lohnleitlinien.
Der drei Tage andauernde Erzwingungsstreik war erfolgreich. Am 13. Februar 1974 einigten sich die Tarifparteien auf 11 Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens jedoch 170 DM.
Allerdings vereinbarten am 12. Dezember 1974 „Arbeitgeber“ und Gewerkschaften auch ein Schlichtungsabkommen für den Öffentlichen Dienst, welches das grundgesetzlich garantierte Streikrecht weiter einschränkte.