Die Signa-Plei­te und die Aus­wir­kun­gen auf Kaufhof/Karstadt

Hel­mut Born*

Wie schon lan­ge befürch­tet wur­de, ist der Signa-Kon­zern des Immo­bi­li­en­spe­ku­lan­ten Ben­ko ins Strau­cheln gera­ten und muss­te Insol­venz anmel­den. Damit ist sei­ne Geschäfts­grund­la­ge hin­fäl­lig geworden.

Protest gegen Schließung des Kaufhofs N 7 in  Mannheim, 27. Juli 2020. (Foto: Avanti².)

Pro­test gegen Schlie­ßung des Kauf­hofs N 7 in Mann­heim, 27. Juli 2020. (Foto: Avanti².)

Die Zin­sen sind in den letz­ten 18 Mona­ten kräf­tig gestie­gen, und die Mie­ten für gro­ße Immo­bi­li­en las­sen sich nicht auf den von Signa kal­ku­lier­ten Prei­sen hal­ten. Die Kri­se am Immo­bi­li­en­markt hat zu einer mas­si­ven Abwer­tung der gro­ßen Immo­bi­li­en des Kon­zerns geführt − mit ent­spre­chend nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf des­sen Ein­nah­men und sei­ne Finanzierungen.

Das Unter­neh­men Gale­ria Karstadt/Kaufhof gehört zu 100 % dem Signa-Kon­zern. Ben­ko hat­te Kauf­hof 2019 von der US-ame­ri­ka­ni­schen Hud­son Bay Com­pa­nie für etwa 2 Mil­li­ar­den Euro erwor­ben. Die­se wie­der­um hat­te Kauf­hof 2014 von der Hani­el-Grup­pe gekauft, die sich zuvor ent­schlos­sen hat­te, ihre Antei­le an der Düs­sel­dor­fer Metro Group abzu­sto­ßen. Jah­re vor­her hat­te Ben­ko schon Kar­stadt über­nom­men und konn­te mit dem Erwerb von Kauf­hof die Deut­sche Waren­haus AG gründen.

Das Geschäfts­mo­dell Benkos
Das Geschäfts­mo­dell Ben­kos für die Waren­häu­ser sah vor, dass die Filia­len, die in sei­nen Besitz kamen, sofort in eine eigen­stän­di­ge Gesell­schaft aus­ge­glie­dert wer­den soll­ten. Dies bedeu­te­te, dass die Filia­len mit einer stark erhöh­ten Mie­te belas­tet wur­den, die heu­te von „Exper­ten“ als für den Ein­zel­han­del völ­lig über­zo­gen bezeich­net wer­den. Das sind die glei­chen „Exper­ten“, die das vor der Insol­venz von Signa nie gese­hen haben.

Nach dem Erwerb von Kauf­hof trotz­te Ben­ko der zustän­di­gen Gewerk­schaft ver.di einen Sanie­rungs­ta­rif ab, bei dem die Beschäf­tig­ten auf einen Teil ihres Ein­kom­mens ver­zich­ten muss­ten. Dies war zuvor schon bei Kar­stadt jah­re­lan­ge Pra­xis. Fer­ner bau­te der Kon­zern so vie­le Arbeits­plät­ze ab, dass man sich wun­dern muss­te, wie mit so einer gerin­gen Per­so­nal­de­cke ein Waren­haus über­haupt noch betrie­ben wer­den konnte.

Wie wir wis­sen, folg­ten in den letz­ten Jah­ren zwei Insol­ven­zen von Gale­ria Karstadt/Kaufhof, bei denen bis Ende Janu­ar 2024 ins­ge­samt 50 Filia­len geschlos­sen wur­den, obwohl der Staat zur Ret­tung des Kon­zerns 680 Mil­lio­nen Euro bei­gesteu­ert hatte.

Alter­na­ti­ven zum Arbeitsplatz-Abbau
Die Exis­tenz­kri­se des Signa-Kon­zerns reißt auch Gale­ria Kauf-hof/­Kar­stadt mit in den Abgrund. Gale­ria muss­te die inzwi­schen drit­te Insol­venz anmel­den. Jetzt geht wie­der bei den Beschäf­tig­ten die Angst vor Arbeits­platz­ver­lust um.

Der Vor­stand und der Insol­venz­ver­wal­ter strah­len zwar Opti­mis­mus aus und behaup­ten, dass es „Inves­to­ren“ gäbe, die das Unter­neh­men über­neh­men wür­den. Aber es wird schwie­rig wer­den, solch einen Käu­fer für das gesam­te Unter­neh­men zu fin­den. Es wird auf den Wirt­schafts­sei­ten von Zei­tun­gen eher ver- mutet, dass eine Zer­schla­gung des Unter­neh­mens droht.

Eines dürf­te aller­dings klar sein. Für jeden „Inves­tor“ steht die Pro­fi­ta­bi­li­tät sei­ner Geld­an­la­gen im Mit­tel­punkt. Da spielt der Kauf­preis für solch eine Betei­li­gung eine ganz wich­ti­ge Rol­le. Ob Gale­ria Kaufhof/Karstadt zu einem Schnäpp­chen­preis zu haben sein wird, steht in den Sternen.
Am bes­ten für die Beschäf­tig­ten und das Waren­haus als Betriebs­form wäre sicher­lich eine Betei­li­gung der Öffent­li­chen Hand. Dann könn­te das Unter­neh­men Spe­ku­lan­ten ent­ris­sen wer­den, und die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten könn­ten bes­ser durch­ge­setzt werden.

Man­che Kom­mu­nen haben ehe­ma­li­ge Filia­len von Gale­ria Kauf- hof/Karstadt über­nom­men und ein an die ört­li­chen Bedin­gun­gen ange­pass­tes Kon­zept umge­setzt. Die­se Kauf­häu­ser könn­ten durch- aus dem gesam­ten Unter­neh­men als Vor­bil­der die­nen, vor­aus­ge­setzt, dass es unter öffent­li­che Kon­trol­le kommt.

Ver.di soll­te sich in die­sem Zusam­men­hang an die Arti­kel 14 und 15 des Grund­ge­set­zes erin­nern, die eine Ent­eig­nung und Ver­ge­sell­schaf­tung von Unter­neh­men sowie von Grund und Boden ermöglichen.

* [Ehe­ma­li­ger Betriebs­rats­vor­sit­zen­der Kauf­hof Düsseldorf.]

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Febru­ar 2024
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