Kriegs­tüch­tig­keit“ als Grundgesetz?

 

E. B.

In der Prä­am­bel des Grund­ge­set­zes heißt es, dass das „Deut­sche Volk“ die Auf­ga­be hat, „in einem ver­ein­ten Euro­pa dem Frie­den der Welt zu dienen“.

In Arti­kel 1 GG steht zudem geschrie­ben: „(1) Die Wür­de des Men­schen ist unan­tast­bar. Sie zu ach­ten und zu schüt­zen ist Ver­pflich­tung aller staat­li­chen Gewalt. (2) Das Deut­sche Volk bekennt sich dar­um zu unver­letz­li­chen und unver­äu­ßer­li­chen Men­schen­rech­ten als Grund­la­ge jeder mensch­li- chen Gemein­schaft, des Frie­dens und der Gerech­tig­keit in der Welt.“

Es ist offen­sicht­lich, dass die lau­te Pro­pa­gan­da für „Kriegs­tüch­tig­keit“ und ver­stärk­te Auf­rüs­tung durch Kriegs­trei­ber in Poli­tik und Medi­en, durch Rüs­tungs­lob­by­is­ten und Mili­ta­ris­ten in offe­nem Wider­spruch zum GG steht und Faschis­mus fördert.

Anti­fa­schis­mus und Anti­mi­li­ta­ris­mus müs­sen auch des­halb stär­ker werden.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juni 2024
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