Arbeits­un­recht stoppen!

Demo­kra­ti­sche Gegen­macht in der Arbeits­welt stärken!“

 

Wir doku­men­tie­ren hier die Ent­schlie­ßung der 12. Bun­des­kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier”, die am 11. Okto­ber 2025 in Mann­heim ein­stim­mig ange­nom­men wurde.

12. Konferenz „BR im Visier“ in Mannheim, 11. Oktober 2025. (Foto: I. D.)

12. Kon­fe­renz „BR im Visier“ in Mann­heim, 11. Okto­ber 2025. (Foto: I. D.)

Dra­ma­ti­sche Ent­wick­lun­gen fin­den in der Arbeits­welt statt. Angrif­fe auf demo­kra­ti­sche Grund- und Men­schen­rech­te, auf Arbeits­be­din­gun­gen und Arbeits- bzw. Aus­bil­dungs­plät­ze neh­men stark zu. Fir­men­lei­tun­gen wol­len erneut zehnt­tau­sen­de Arbeits- und Aus­bil­dungs­plät­ze in den unter­schied­lichs­ten Bran­chen ver­nich­ten. Von die­sen Kahl­schlag­plä­nen betrof­fe­ne Kolleg:innen und deren Fami­li­en ban­gen um ihre Exis­tenz und ihre Zukunft.

Anschei­nend gilt mitt­ler­wei­le ein neu­er Arti­kel 1 des Grund­ge­set­zes. Statt der gel­ten­den Fest­le­gung „Die Wür­de des Men­schen ist unan­tast­bar“ heißt es nun real „Die Höhe der Pro­fi­te ist unantastbar“.

Statt der Beach­tung der im Grund­ge­setz-Arti­kel 14 fest­ge­leg­ten Sozi­al­bin­dung des Eigen­tums ist nun fast nur noch die Rede von „Erhalt der Wett­be­werbs­fä­hig­keit“, „not­wen­di­gen Kos­ten­sen­kun­gen“ und „zu nied­ri­gen Gewinnen“.

Die­se bedroh­li­che, anti­de­mo­kra­ti­sche Ent­wick­lung fällt nicht vom Him­mel. In Ver­bin­dung mit dem anhal­ten­den poli­ti­schen Rechts­ruck wird die Durch­set­zung eines „Rechts des Stär­ke­ren“ zur men­schen­ver­ach­ten­den Normalität.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­stär­ken sich die Atta­cken von Fir­men­lei­tun­gen nicht nur auf demo­kra­ti­sche Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen wie Betriebs- oder Per­so­nal­rä­te, son­dern auch auf die gewerk­schaft­li­che Orga­ni­sie­rung in der Arbeitswelt. 

Einer reprä­sen­ta­ti­ven Erhe­bung des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) der Bun­des­agen­tur für Arbeit vom 30. Mai 2025 zufol­ge gibt es in 76,3 % der Betrie­be kei­ne tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen. Nur noch in 9,5 % aller Betrie­be ab 5 Beschäf­tig­ten exis­tiert ein Betriebs- oder Personalrat.

Unter­neh­mens­lei­tun­gen und die von ihnen ange­heu­er­ten Unrechts­an­wäl­te nut­zen skru­pel­los „lega­le“ und ille­ga­le Mit­tel, um sowohl akti­ve Betriebs- und Per­so­nal­rä­te als auch enga­gier­te Gewerk­schafts­mit­glie­der ein­zu­schüch­tern und aus den Betrie­ben zu drän­gen. Sol­che Machen­schaf­ten beein­flus­sen schon jetzt mas­siv die 2026 statt­fin­den­den Betriebs­rats- und Personalratswahlen.

Wer im Koali­ti­ons­ver­trag der amtie­ren­den Bun­des­re­gie­rung nach dem The­ma Abwehr von BR-Mob­bing und Gewerk­schafts­be­kämp­fung sucht, fin­det – wei­ße Fle­cken. Die Ampel-Koali­ti­on hat­te noch beschlos­sen, den § 119 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz von einem Antrags- in ein Offi­zi­al­de­likt umzu­wan­deln. Pas­siert ist – nichts.

Auch das Nach­wir­ken des Arbeits­un­rechts der Nazi-Dik­ta­tur (zum Bei­spiel in Form der „Ver­dachts­kün­di­gun­gen“) wird in der Öffent­lich­keit wei­test­ge­hend igno­riert und von der deut­schen Arbeits­ge­richts­bar­keit als „legal“ ange­se­hen. Dabei ist offen­sicht­lich, dass es ele­men­ta­ren deut­schen und inter­na­tio­na­len Rechts­grund­sät­zen widerspricht.

Wider­stand gegen die­se skan­da­lö­sen Zustän­de ist ange­sagt. Wir bekräf­ti­gen des­halb die Fest­stel­lung unse­rer letzt­jäh­ri­gen Kon­fe­renz: „Es ist zwin­gend erfor­der­lich, demo­kra­ti­sche Gegen­macht in der Arbeits­welt zu stär­ken. Sie ist wesent­lich, um Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­be­kämp­fung, die sich ver­schär­fen­den Angrif­fe auf Arbeits­plät­ze und den auch dadurch wei­ter geför­der­ten bedroh­li­chen Rechts­ruck stop­pen zu können.“

Dazu auf­ge­ru­fen sind alle demo­kra­ti­schen Kräf­te, ins­be­son­de­re aber wir mit unse­ren Gewerkschaften.

Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?”

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Novem­ber 2025
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