DGB Baden-Würt­tem­berg zu BR-Mobbing

Ein Fort­schritt

H. N.

Auf Initia­ti­ve des DGB-Kreis­ver­bands Mann­heim/Rhein-Neckar West befass­te sich die dies­jäh­ri­ge 21. Ordent­li­che Bezirks­kon­fe­renz des DGB Baden-Würt­tem­berg auch mit dem The­ma BR-Mobbing.

Der dort ange­nom­me­ne Antrag A002 „Aktiv gegen Mob­bing von Betriebs- und Per­so­nal­rä­ten“ benennt sehr gut wesent­li­che gewerk­schaft­li­che Aufgaben.In dem Punkt Bekämp­fung von „Anwalts­kanz­lei­en und […] ‚Bera­ter­fir­men‘“ geht er sogar über die ent­spre­chen­de Beschluss­la­ge des IGM-Gewerk­schafts­ta­ges vom Okto­ber 2015 hinaus.

Arbeitsgerichtsprozess wegen der Kündigung von Nora-BR Helmut Schmitt, am 24. August 2012 in Mannheim

Arbeits­ge­richts­pro­zess wegen der Kün­di­gung von Nora-BR Hel­mut Schmitt, am 24. August 2012 in Mann­heim (Foto: helmut-roos@web.de)

Wir doku­men­tie­ren im Fol­gen­den den Wort­laut des von den Dele­gier­ten in Stutt­gart am 27. Janu­ar 2018 gefass­ten Beschlusses:

1. Der DGB-Bezirk Baden-Würt­tem­berg greift das The­ma Betriebs­rats­mob­bing in sei­ner lan­des­po­li­ti­schen Arbeit unter der Über­schrift „Offen­si­ve Mit­be­stim­mung“ auf.

2. Die The­men „Uni­on Bus­ting“ im All­ge­mei­nen und BR-Mob­bing im Beson­de­ren wer­den als Lern­mo­du­le in die Bil­dungs­ar­beit des DGB Bil­dungs­werks Baden-Würt­tem­berg für haupt- und ehren­amt­li­che Funk­tio­nä­rin­nen und Funk­tio­nä­re aufgenommen.

3. Der DGB-Bezirk nutzt die eige­nen Schu­lungs­an­ge­bo­te für ehren­amt­li­che Arbeits­rich­te­rin­nen und Arbeits­rich­ter der DGB-Gewerk­schaf­ten regel­mä­ßig, um auf das The­ma BR-Mob­bing auf­merk­sam zu machen und so die Arbeits­ge­richts­bar­keit ent­spre­chend sen­si­bi­li­sie­ren zu können.

4. Der DGB nimmt Kon­takt mit den Prä­si­den­ten der ver­schie­de­nen Ebe­nen der Arbeits­ge­richts­bar­keit auf, um die­se für die Pro­ble­ma­tik des BR-Mob­bings zu sen­si­bi­li­sie­ren und for­dert die Wei­ter­bil­dung der Rich­te­rin­nen und Rich­ter zu die­sem Thema.

5. Gewerk­schafts­na­he Initia­ti­ven gegen BR-Mob­bing sowie der Aus­tausch und die Ver­net­zung von betrof­fe­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wer­den unterstützt.

6. Der DGB-Bezirks­vor­stand setzt sich bei der Lan­des­re­gie­rung dafür ein, ent­spre­chen­de Fäl­le von BR-Mob­bing zu the­ma­ti­sie­ren und alle Anstren­gun­gen zu unter­neh­men, um den geset­zes­wid­ri­gen Angrif­fen auf unse­re betrieb­li­chen Funk­ti­ons­trä­ge­rin­nen und Funk­ti­ons­trä­ger Ein­halt zu gebieten.

7. Der Mann­hei­mer Appell „Gemein­sam gegen Mob­bing von Betriebs­rä­ten!“ wird im DGB-Bezirk Baden-Würt­tem­berg ver­brei­tet und unter­stützt und auch auf die Bun­des­ebe­ne durchgestellt.

8. Der DGB Bezirks­vor­stand setzt sich auf der Bun­des­ebe­ne dafür ein, dass:
a) aus­rei­chen­de poli­ti­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Kapa­zi­tä­ten im DGB bzw. recht­li­che Kapa­zi­tä­ten bei der DGB Rechts­schutz GmbH bereit­ge­stellt wer­den, um betrof­fe­ne Betriebs­rä­tin­nen und Betriebs­rä­te, Betriebs­rats­gre­mi­en sowie Ein­zel­ge­werk­schaf­ten bei der Gegen­wehr gegen BR-Mob­bing wirk­sam bera­ten und unter­stüt­zen zu können.
b) zusam­men mit den Ein­zel­ge­werk­schaf­ten und dem Euro­päi­schen Gewerk­schafts­bund „Uni­on Bus­ting“ und BR-Mob­bing auf Bun­des- und Euro­pa­ebe­ne the­ma­ti­siert wer­den, um gewerk­schafts- und län­der­über­grei­fend gegen die­se bedroh­li­che Ent­wick­lung vor­ge­hen zu können.
c) der Bun­des­ver­band der Arbeit­ge­ber sowie die ent­spre­chen­den Lan­des­ver­bän­de mit aktu­el­len Vor­fäl­len kon­fron­tiert und zur Bekämp­fung des BR-Mob­bings durch deren Mitgliedsfirmen/Branchenverbände ange­hal­ten werden.
d) der DGB in sei­ner Lob­by­ar­beit dar­auf hin wirkt, dass das Mit­tel der „Ver­dachts­kün­di­gun­gen“ von Betriebs­rä­tin­nen und Betriebs­rä­ten durch den Gesetz­ge­ber unter- bun­den wird und auch im Arbeits­recht dem Grund­satz der Unschulds­ver­mu­tung Vor­rang zu geben ist. 
e) sich der DGB in sei­ner Lob­by­ar­beit für die Bil­dung von Schwer­punkt­staats­an­walt­schaf­ten ein­setzt, wie sie auch im Beschluss des Bun­des­vor­stands vom 12.07.2016 (S. 7) vor­ge­schla­gen wird.
f) Anwalts­kanz­lei­en und sog. „Bera­ter­fir­men“, die das BR-Mob­bing im Auf­trag von Unter­neh­mens­lei­tun­gen orga­ni­sie­ren, vom DGB in der Öffent­lich­keit wegen ihrer Prak­ti­ken nicht nur an den Pran­ger gestellt, son­dern – wo immer mög­lich – straf- und zivil­recht­lich ver­folgt werden.
g) in den Medi­en und Ver­öf­fent­li­chun­gen des DGB nicht nur über aktu­el­le Fäl­le von BR- Mob­bing bun­des­weit berich­tet wird, son­dern auch deren Hin­ter­grün­de sys­te­ma­tisch ana­ly­siert werden.

Aus der Avan­ti² Rhein-Neckar Sep­tem­ber 2018
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