Demokratische Gegenmacht in der Arbeitswelt stärken!“
Wir dokumentieren hier die Entschließung der 12. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier”, die am 11. Oktober 2025 in Mannheim einstimmig angenommen wurde.

12. Konferenz „BR im Visier“ in Mannheim, 11. Oktober 2025. (Foto: I. D.)
“Dramatische Entwicklungen finden in der Arbeitswelt statt. Angriffe auf demokratische Grund- und Menschenrechte, auf Arbeitsbedingungen und Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze nehmen stark zu. Firmenleitungen wollen erneut zehnttausende Arbeits- und Ausbildungsplätze in den unterschiedlichsten Branchen vernichten. Von diesen Kahlschlagplänen betroffene Kolleg:innen und deren Familien bangen um ihre Existenz und ihre Zukunft.
Anscheinend gilt mittlerweile ein neuer Artikel 1 des Grundgesetzes. Statt der geltenden Festlegung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es nun real „Die Höhe der Profite ist unantastbar“.
Statt der Beachtung der im Grundgesetz-Artikel 14 festgelegten Sozialbindung des Eigentums ist nun fast nur noch die Rede von „Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit“, „notwendigen Kostensenkungen“ und „zu niedrigen Gewinnen“.
Diese bedrohliche, antidemokratische Entwicklung fällt nicht vom Himmel. In Verbindung mit dem anhaltenden politischen Rechtsruck wird die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ zur menschenverachtenden Normalität.
Vor diesem Hintergrund verstärken sich die Attacken von Firmenleitungen nicht nur auf demokratische Interessenvertretungen wie Betriebs- oder Personalräte, sondern auch auf die gewerkschaftliche Organisierung in der Arbeitswelt.
Einer repräsentativen Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit vom 30. Mai 2025 zufolge gibt es in 76,3 % der Betriebe keine tarifvertraglichen Regelungen. Nur noch in 9,5 % aller Betriebe ab 5 Beschäftigten existiert ein Betriebs- oder Personalrat.
Unternehmensleitungen und die von ihnen angeheuerten Unrechtsanwälte nutzen skrupellos „legale“ und illegale Mittel, um sowohl aktive Betriebs- und Personalräte als auch engagierte Gewerkschaftsmitglieder einzuschüchtern und aus den Betrieben zu drängen. Solche Machenschaften beeinflussen schon jetzt massiv die 2026 stattfindenden Betriebsrats- und Personalratswahlen.
Wer im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung nach dem Thema Abwehr von BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung sucht, findet – weiße Flecken. Die Ampel-Koalition hatte noch beschlossen, den § 119 Betriebsverfassungsgesetz von einem Antrags- in ein Offizialdelikt umzuwandeln. Passiert ist – nichts.
Auch das Nachwirken des Arbeitsunrechts der Nazi-Diktatur (zum Beispiel in Form der „Verdachtskündigungen“) wird in der Öffentlichkeit weitestgehend ignoriert und von der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit als „legal“ angesehen. Dabei ist offensichtlich, dass es elementaren deutschen und internationalen Rechtsgrundsätzen widerspricht.
Widerstand gegen diese skandalösen Zustände ist angesagt. Wir bekräftigen deshalb die Feststellung unserer letztjährigen Konferenz: „Es ist zwingend erforderlich, demokratische Gegenmacht in der Arbeitswelt zu stärken. Sie ist wesentlich, um Betriebsrats- und Gewerkschaftsbekämpfung, die sich verschärfenden Angriffe auf Arbeitsplätze und den auch dadurch weiter geförderten bedrohlichen Rechtsruck stoppen zu können.“
Dazu aufgerufen sind alle demokratischen Kräfte, insbesondere aber wir mit unseren Gewerkschaften.
Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?”
