Betriebs­rats­mob­bing

Freu­den­berg & Co. will Betriebs­rats­vor­sit­zen­den frist­los kündigen

H. S.

Rund 70 Per­so­nen waren am 15. Janu­ar 2020 zum Arbeits­ge­richt in Mann­heim gekom­men, um sich mit dem Betriebs­rats­vor­sit­zen­den von Freu­den­berg & Co. (F & Co.) in Wein­heim, Wolf­gang Schmid, zu solidarisieren.

Es waren vor allem Beschäf­tig­te von Freu­den­berg-Betrie­ben aus Wein­heim und Neu­en­burg aber auch aus ande­ren Unter­neh­men. Zudem waren Unter­stüt­ze­rIn­nen des Komi­tees „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!“, des Über­be­trieb­li­chen Soli­da­ri­täts­ko­mi­tees Rhein-Neckar sowie der Orts­grup­pe Wein­heim der IG BCE anwesend.

Solidaritätsaktion vor dem Arbeitsgericht in Mannheim, 15. Januar 2020 (Foto: Privat)

Soli­da­ri­täts­ak­ti­on vor dem Arbeits­ge­richt in Mann­heim, 15. Janu­ar 2020 (Foto: Privat)

Freu­den­berg will den Kol­le­gen Schmid frist­los kün­di­gen. Der offen­sicht­li­che Grund: Er hat im Juni 2019 gemein­sam mit ande­ren zum ers­ten Mal in der Hol­ding des Kon­zerns die Wahl eines Betriebs­rats durchgesetzt.

Dies war dem Manage­ment von Freu­den­berg offen­kun­dig zu viel. Ein Betriebs­rat in der Füh­rungs­ge­sell­schaft kann und darf nicht sein.

Mit recht­lich unhalt­ba­ren Behaup­tun­gen will Freu­den­berg nun Wolf­gang Schmid als einen der Initia­to­ren der Betriebs­rats­wahl aus­schal­ten. Neben ihm sind offen­bar wei­te­re Betriebs­rats­mit­glie­der im Visier der Konzernleitung.

Machen­schaf­ten der Konzernleitung
Es ist offen­sicht­lich, dass das Manage­ment den demo­kra­tisch gewähl­ten Betriebs­rat nicht akzep­tiert. Dies zeigt sich zum Bei­spiel in den bis­her aus­ge­spro­che­nen kon­stru­ier­ten Abmah­nun­gen, die auch ande­re BR-Mit­glie­der erhal­ten haben. Zudem ver­wei­gert F & Co. der stell­ver­tre­ten­den Betriebs­rats­vor­sit­zen­den den gesetz­lich ver­brief­ten Anspruch auf bezahl­te Frei­stel­lung zur Teil­nah­me an einer Schu­lungs- und Bildungsveranstaltung.

Das alles stellt eine Behin­de­rung der Betriebs­rats­ar­beit dar. Gleich­zei­tig sind dies Metho­den der Ein­schüch­te­rung, um den Betriebs­rat ent­we­der will­fäh­rig zu machen oder ganz kalt zu stel­len. Das BR-Gre­mi­um muss des­halb sehr wach­sam blei­ben und darf sich nicht aus­ein­an­der­di­vi­die­ren las­sen. Schließ­lich wur­de der Betriebs­rat mit 75% Wahl­be­tei­li­gung von der Beleg­schaft von F & Co. (ca. 230 Beschäf­tig­te) gewählt, um ihre Inter­es­sen gegen­über dem Unter­neh­men zu vertreten.

Überfüllter Gerichtssaal im Arbeitsgericht Mannheim am 15. Januar 2020 (Foto: privat)

Über­füll­ter Gerichts­saal im Arbeits­ge­richt Mann­heim am 15. Janu­ar 2020 (Foto: privat)

Der neun­köp­fi­ge Betriebs­rat hat sowohl der ers­ten Kün­di­gung des Kol­le­gen Schmid im Novem­ber als auch einer zwei­ten wider­spro­chen. Die­se war als ver­gif­te­tes Weih­nachts­ge­schenk am 19. Dezem­ber 2019 nach­ge­scho­ben wor­den. Damit die Kün­di­gun­gen wirk­sam wer­den kön­nen, muss sich des­halb die Fir­ma die Zustim­mung zur frist­lo­sen Kün­di­gung vom Arbeits­ge­richt erset­zen lassen.

Wei­te­re Soli­da­ri­tät erforderlich
Der Güte­ter­min am 15. Janu­ar 2020 hat zu kei­nem Ergeb­nis geführt. Deut­lich wur­de aber der Wil­le des Manage­ments, die Kün­di­gung durch­zu­set­zen, kos­te es was es wolle.

Der betrof­fe­ne BR-Vor­sit­zen­de und sei­ne am Ver­fah­ren für den Betriebs­rat betei­lig­te Stell­ver­tre­te­rin mach­ten ihrer­seits deut­lich, dass sie die beab­sich­tig­te Kün­di­gung als unzu­läs­si­gen Angriff auf Grund­rech­te und auf das demo­kra­tisch gewähl­te BR-Gre­mi­um ver­ste­hen. Des­halb müss­ten die bei­den Kün­di­gun­gen zurück­ge­wie­sen werden.

Bei­de lehn­ten auch ein von Rich­te­rin Miess vor­ge­schla­ge­nes „Güte­richter-Ver­fah­ren“ bzw. Media­ti­ons­ver­fah­ren als nicht ziel­füh­rend ab, solan­ge die Kün­di­gun­gen auf­recht­erhal­ten werden.

Der Kam­mer­ter­min für die Fort­set­zung des Ver­fah­rens wird vor­aus­sicht­lich im Juli 2020 stattfinden.

Das skru­pel­lo­se Vor­ge­hen des Freu­den­berg-Manage­ments zeigt, dass bis dahin die Soli­da­ri­tät nicht nach­las­sen darf, um Wolf­gang Schmid und den Betriebs­rat zu unterstützen.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Febru­ar 2020
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