Freudenberg & Co. will Betriebsratsvorsitzenden fristlos kündigen
H. S.
Rund 70 Personen waren am 15. Januar 2020 zum Arbeitsgericht in Mannheim gekommen, um sich mit dem Betriebsratsvorsitzenden von Freudenberg & Co. (F & Co.) in Weinheim, Wolfgang Schmid, zu solidarisieren.
Es waren vor allem Beschäftigte von Freudenberg-Betrieben aus Weinheim und Neuenburg aber auch aus anderen Unternehmen. Zudem waren UnterstützerInnen des Komitees „Solidarität gegen BR-Mobbing!“, des Überbetrieblichen Solidaritätskomitees Rhein-Neckar sowie der Ortsgruppe Weinheim der IG BCE anwesend.
Freudenberg will den Kollegen Schmid fristlos kündigen. Der offensichtliche Grund: Er hat im Juni 2019 gemeinsam mit anderen zum ersten Mal in der Holding des Konzerns die Wahl eines Betriebsrats durchgesetzt.
Dies war dem Management von Freudenberg offenkundig zu viel. Ein Betriebsrat in der Führungsgesellschaft kann und darf nicht sein.
Mit rechtlich unhaltbaren Behauptungen will Freudenberg nun Wolfgang Schmid als einen der Initiatoren der Betriebsratswahl ausschalten. Neben ihm sind offenbar weitere Betriebsratsmitglieder im Visier der Konzernleitung.
Machenschaften der Konzernleitung
Es ist offensichtlich, dass das Management den demokratisch gewählten Betriebsrat nicht akzeptiert. Dies zeigt sich zum Beispiel in den bisher ausgesprochenen konstruierten Abmahnungen, die auch andere BR-Mitglieder erhalten haben. Zudem verweigert F & Co. der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden den gesetzlich verbrieften Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung.
Das alles stellt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Gleichzeitig sind dies Methoden der Einschüchterung, um den Betriebsrat entweder willfährig zu machen oder ganz kalt zu stellen. Das BR-Gremium muss deshalb sehr wachsam bleiben und darf sich nicht auseinanderdividieren lassen. Schließlich wurde der Betriebsrat mit 75% Wahlbeteiligung von der Belegschaft von F & Co. (ca. 230 Beschäftigte) gewählt, um ihre Interessen gegenüber dem Unternehmen zu vertreten.
Der neunköpfige Betriebsrat hat sowohl der ersten Kündigung des Kollegen Schmid im November als auch einer zweiten widersprochen. Diese war als vergiftetes Weihnachtsgeschenk am 19. Dezember 2019 nachgeschoben worden. Damit die Kündigungen wirksam werden können, muss sich deshalb die Firma die Zustimmung zur fristlosen Kündigung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Weitere Solidarität erforderlich
Der Gütetermin am 15. Januar 2020 hat zu keinem Ergebnis geführt. Deutlich wurde aber der Wille des Managements, die Kündigung durchzusetzen, koste es was es wolle.
Der betroffene BR-Vorsitzende und seine am Verfahren für den Betriebsrat beteiligte Stellvertreterin machten ihrerseits deutlich, dass sie die beabsichtigte Kündigung als unzulässigen Angriff auf Grundrechte und auf das demokratisch gewählte BR-Gremium verstehen. Deshalb müssten die beiden Kündigungen zurückgewiesen werden.
Beide lehnten auch ein von Richterin Miess vorgeschlagenes „Güterichter-Verfahren“ bzw. Mediationsverfahren als nicht zielführend ab, solange die Kündigungen aufrechterhalten werden.
Der Kammertermin für die Fortsetzung des Verfahrens wird voraussichtlich im Juli 2020 stattfinden.
Das skrupellose Vorgehen des Freudenberg-Managements zeigt, dass bis dahin die Solidarität nicht nachlassen darf, um Wolfgang Schmid und den Betriebsrat zu unterstützen.