BR-Wah­len 2022 und BR-Mob­bing – Was tun?“

H. N.

Unter die­ser Über­schrift hat­te das Mann­hei­mer Komi­tee „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!“ zu einem span­nen­den Info­abend am Mon­tag, den 14. März 2022, ein­ge­la­den. Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus ver­schie­de­nen Bran­chen (Indus­trie, Han­del, Ver­kehr …) sowie gegen BR-Mob­bing Akti­ve berich­te­ten in einem hybri­den For­mat über ihre Erfahrungen.

Vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 wäh­len Mil­lio­nen Beschäf­tig­te ihre betrieb­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen. Unbe­streit­bar ist es für Beschäf­tig­te von gro­ßer Bedeu­tung, ob es in „ihrem“ Unter­neh­men einen Betriebs­rat - und ins­be­son­de­re eine akti­ve und kämp­fe­ri­sche Inter­es­sen­ver­tre­tung - gibt oder nicht. Den­noch spie­len die bevor­ste­hen­den Betriebs­rats­wah­len in der ver­öf­fent­li­chen Mei­nung kaum eine Rolle.

Bereits im Vor­feld der dies­jäh­ri­gen BR-Wah­len gab es immer wie­der neue Nach­rich­ten über die Bekämp­fung von Betriebs­rä­ten durch Unternehmensleitungen.

Beun­ru­hi­gen­de Häu­fung von Angriffen
Die aktu­el­le Häu­fung sol­cher Atta­cken ist nicht nur sehr beun­ru­hi­gend, weil sie eine zuneh­mend aggres­si­ve­re Bekämp­fung der demo­kra­ti­schen Rech­te von Beschäf­tig­ten bedeu­tet. Sie ist auch bezeich­nend für eine gesell­schaft­li­che Ten­denz zur hem­mungs­lo­sen Durch­set­zung des „Rechts des Stär­ke­ren“ auch außer­halb der Arbeits­welt. Es ist kein Zufall, dass in den Medi­en – wenn über­haupt – kaum über die Hin­ter­grün­de die­ser kri­mi­nel­len Vor­gän­ge berich­tet wird.

Die an der Ver­an­stal­tung Teil­neh­men­den stell­ten detail­liert dar, wel­chen Angrif­fen sie sei­tens der jewei­li­gen Geschäfts­füh­run­gen aus­ge­setzt sind. Dabei kam und kommt das gan­ze ille­ga­le Arse­nal der Mob­ber zum Ein­satz: Ver­hin­de­rung von BR-Wah­len, Behin­de­rung von Wahl­vor­stän­den, Spal­tung von exis­tie­ren­den Gre­mi­en, Tor­pe­die­ren der Per­sön­lich­keits­wahl, Auf­stel­len fir­men­hö­ri­ger Lis­ten, unter­schied­li­che Ein­schüch­te­rungs­maß­nah­men, offe­nes Mob­bing von akti­ven Betriebsräten …

Kon­se­quen­ter Wider­stand erforderlich
Nach den uns bekann­ten Zah­len arbei­ten mitt­ler­wei­le in West­deutsch­land nur noch 42 Pro­zent der Beschäf­tig­ten in einer Fir­ma mit Betriebs­rat, im Osten sogar ledig­lich 35 Pro­zent. Noch Mit­te der 1990er Jah­re waren es 51 Pro­zent im Wes­ten und 43 Pro­zent im Osten. Beson­ders stark ist der Rück­gang in mit­tel­gro­ßen Betrie­ben mit 51 bis 500 Beschäf­tig­ten. Die­se erschre­cken­de Ent­wick­lung ist nicht zuletzt das Resul­tat eines meist unge­brems­ten „Klas­sen­kampfs von oben“. Das darf nicht hin­ge­nom­men werden.

Das Fazit der gelun­ge­nen Ver­an­stal­tung lau­te­te: Vor allem Gewerk­schaf­ten, aber auch poli­ti­sche Par­tei­en, die sich den Inter­es­sen der Arbei­ten­den ver­pflich­tet sehen, sind jetzt umso mehr gefor­dert. Ohne kon­se­quen­ten Wider­stand von unten wird die gewerk­schaft­li­che Gegen­macht noch wei­ter unter die Räder kommen.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar April 2022
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