Firmenliste kontra IGM-Betriebsratskandidatur
O. T.
Schon mehrfach haben wir über die Beeinflussung der BR-Wahlen bei ProMinent berichtet. Besondere Bedeutung hat dieser Vorgang, weil der Präsident des Arbeitgeberverbands BDA, Rainer Dulger, Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens ist.
2021 hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, mittels des „Betriebsrätemodernisierungsgesetzes“ gegen die Praxis der Behinderung von BR-Wahlen vorgehen zu wollen. Nun wird ausgerechnet im Betrieb des Arbeitgeberpräsidenten in unzulässiger Weise und ungestraft Einfluss auf die Betriebsratswahl genommen.
In einem offiziellen Aushang hat die Geschäftsleitung zur Abwahl des bestehenden IGM-Betriebsrats aufgerufen und die Bildung der firmennahen Gegenliste „Pro Prominent“ befördert. Die „Begründung“: Der bisherige Betriebsrat sei zu wenig konstruktiv und im Übrigen zu teuer. Deshalb könnten Gelder, die zum Beispiel für BR-Seminare ausgegeben werden oder für Arbeitsgerichtsprozesse, nicht zum Nutzen der Belegschaft verwendet werden.
Diese Aussagen der Geschäftsleitung sind ein massiver und unzulässiger Angriff auf den Betriebsrat. Sie sind zudem noch mit falschen Behauptungen vermengt, um das demokratisch gewählte Gremium für die Belegschaft als unwählbar darzustellen.
BR-Mobbing gegen IGM-Betriebsrat
Es ist offensichtlich, dass die Geschäftsleitung den bestehenden Betriebsrat bekämpft. Sie will diesen, der sich für die Belange der Belegschaft einsetzt, durch ein willfähriges Gremium ersetzen, das ganz im Sinne der Geschäftsleitung zu allem „Ja und Amen“ sagt. Vor wenigen Tagen hat sie übrigens nun auch bei der Vertriebsgesellschaft des Unternehmens eine gelbe Liste initiiert.
Zunächst schien das Kalkül der Geschäftsleitung aufgegangen zu sein. Die firmennahe „Liste Pro ProMinent“ hat sich nach dem Aushang der Geschäftsleitung gebildet. Zudem hat sie mit dem Einreichen ihrer eigenen Liste beim Wahlvorstand die ursprünglich von Betriebsrat und Gewerkschaft geplante Persönlichkeitswahl torpediert. Sie tritt jetzt gegen die IG Metall-Liste „Pro Belegschaft“ an, auf der im Wesentlichen die bisherigen aktiven Betriebsratsmitglieder und weitere Beschäftigte kandidieren.
Wes Geistes Kind die Kandidaten der „Liste Pro Prominent“ sind, kann man unschwer an ihrem Verhalten und ihren Aussagen erkennen. Hatten sie in ihrem Wahlprogramm noch behauptet, auch sie wollten sich für eine produktive Zusammenarbeit mit der IG Metall einsetzen, so war nach der letzten Betriebsversammlung am 16. März 2022 davon nichts mehr zu hören.
Stattdessen beklagten sie sich darüber, dass die IG Metall nicht nur ihr Recht wahrgenommen hat, auf der Betriebsversammlung anwesend zu sein, sondern auch noch zur Bedeutung der anstehenden Tarifrunde und der BR-Wahl für die Belegschaft Stellung bezogen hat. Bezeichnenderweise strichen sie danach den Passus zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft wieder aus ihrem Wahlprogramm.
Belegschaft muss sich entscheiden
Damit zeigt die gelbe Firmenliste, dass sie mit Gewerkschaftsarbeit überhaupt nichts am Hut hat. Es geht ihr ausschließlich um die Interessen der Geschäftsleitung, die aber bei einer Betriebsratswahl keine Rolle spielen dürfen.
So bestreiten die gelben Kandidaten das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die dem Schutz der persönlichen Daten der Beschäftigten dient. Außerdem kritisierten sie den Betriebsrat, weil er nicht generell Überstunden freigibt, wenn die Geschäftsleitung das wünscht.
Das allein zeigt schon, dass sie keine Ahnung vom Betriebsverfassungsgesetz haben und der Geschäftsleitung freie Bahn für die Durchsetzung ihrer Interessen geben wollen. Um dies zu verschleiern, wurden sogar im großen Stil Brezeln im Betrieb verteilt, in der Hoffnung, dass dies bei der Wahl die gewünschten Stimmen bringt.
Die Belegschaft bei ProMinent muss nun bei der BR-Wahl am 5. April 2022 entscheiden, ob sie einen in ihrem Sinne handelnden Betriebsrat will, der von der IG Metall unterstützt wird.
Von der Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen wird abhängen, ob sie den von der Geschäftsleitung geplanten Verlagerungen und Abbaumaßnahmen schutzlos ausgeliefert sein werden − oder nicht.