Gesund­heits­schutz muss erkämpft werden!“

H.N.

Eine sehr lesens­wer­te und sehr anspre­chend gestal­te­te Bro­schü­re mit dem Titel „Gesund­heits­schutz muss erkämpft wer­den!“ ist jetzt in Mann­heim erschie­nen. Ihre Her­aus­ga­be ist dank der Unter­stüt­zung durch die ört­li­che IG Metall und die Ber­li­ner Stif­tung Men­schen­wür­de und Arbeits­welt ermög­licht worden.

Der Arbeits- und Gesund­heits­wis­sen­schaft­ler Wolf­gang Hien und der ehe­ma­li­ge Als­tom-Betriebs­rat Wolf­gang Alles wol­len mit die­ser Ver­öf­fent­li­chung einen „Blick zurück auf die Aus­ein­an­der­set­zun­gen bei Als­tom Power in Mann­heim – und ein[en] Blick nach vor­ne“ werfen.

In vier Kapi­teln befas­sen sich die Autoren mit der Bedeu­tung von Gesund­heit, dem Ver­hält­nis von Arbeit und Gesund­heit / Krank­heit, den Kämp­fen bei Als­tom Power in Mann­heim sowie mit dem Gesund­heits­schutz in Zei­ten von Corona.

Broschüre "Arbeitsschutz muss erkämpft werden"

Sabo­ta­ge der Kapitalverbände
1996 war das Arbeits­schutz­ge­setz (ArbSchG) mit gro­ßer Ver­spä­tung in Kraft getre­ten. Kapi­tal­ver­bän­de und gro­ße Kon­zer­ne blo­ckier­ten jedoch des­sen Umset­zung und sabo­tie­ren sie bis heute.

Dem in der IG Metall orga­ni­sier­ten Betriebs­rat von Als­tom Power gelang es des­halb erst nach mehr­jäh­ri­gen har­ten Kon­flik­ten mit der Geschäfts­lei­tung, einen bun­des­weit bedeu­ten­den Sieg zu errin­gen. Durch den Spruch der Eini­gungs­stel­le vom 10. Okto­ber 2000 konn­ten die Rech­te der Inter­es­sen­ver­tre­tung und der Beschäf­tig­ten beim vor­beu­gen­den Gesund­heits­schutz bestä­tigt und kon­kre­ti­siert werden.

Im Zen­trum des Streits mit der Kapi­tal­sei­te stand die Fra­ge, wie gesund­heit­li­che Gefähr­dun­gen am Arbeits­platz zu ana­ly­sie­ren und zu beur­tei­len sind. Mit­tels einer ganz­heit­li­chen Gefähr­dungs­ana­ly­se / Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung (GFA / GFB) wur­de die Grund­la­ge für einen orga­ni­sier­ten und über­prüf­ba­ren Gesund­heits­schutz für alle Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen im Betrieb gelegt.

Zen­tral dabei war die Ein­rich­tung eines von bei­den Betriebs­par­tei­en pari­tä­tisch besetz­ten Steue­rungs­gre­mi­ums − der „Gemein­sa­men Kom­mis­si­on GFA“. Sie war ver­ant­wort­lich für die Durch­füh­rung eines sich alle drei Jah­re wie­der­ho­len­den Kreislaufprozesses.

Es ging dabei nicht nur um die sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung aller phy­si­schen und psy­chi­schen Belas­tun­gen und Gefähr­dun­gen, son­dern auch um die Fest­le­gung von wirk­sa­men Maß­nah­men des Gesund­heits­schut­zes nach dem „STOP-Prin­zip“*. Zudem war die Wir­kungs­kon­trol­le der Maß­nah­men und die Doku­men­ta­ti­on der Gefähr­dun­gen nach § 6 ArbSchG zwin­gend erfor­der­lich. Letz­te­re erleich­ter­te es Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen sehr, Ansprü­che wegen berufs­be­ding­ter Erkran­kun­gen gegen­über der Berufs­ge­nos­sen­schaft durchzusetzen.

Akti­vie­rung der Belegschaft
Ein wesent­li­ches Kenn­zei­chen des bei Als­tom Power erkämpf­ten betrieb­li­chen Gesund­heits­schut­zes war die sys­te­ma­ti­sche Ein­be­zie­hung der Beleg­schaft. Sie geschah durch einen kon­ti­nu­ier­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­zess. Dadurch gelang es, fast alle Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen für Gesund­heits­ge­fah­ren zu sensibilisieren.

Abtei­lungs­be­zo­ge­ne GFA-Unter­rich­tun­gen, das Aus­fül­len und Aus­wer­ten von Fra­ge­bö­gen sowie die Infor­ma­ti­on über die Ergeb­nis­se der Befra­gun­gen, die direk­te Anspra­che von Beschäf­tig­ten bei Bege­hun­gen am Arbeits­platz, die Mög­lich­keit der Mit­ar­beit von Ver­trau­ens­leu­ten in einer „Erwei­ter­ten Kom­mis­si­on GFA“ − alle die­se Bei­spie­le ste­hen für einen akti­vie­ren­den Gesund­heits­schutz. Nur ein sol­cher Ansatz, das bele­gen die Autoren mit beein­dru­cken­den Fak­ten, kann wirk­lich erfolg­reich sein.

In der Ein­lei­tung zur Bro­schü­re heißt es: „Spä­tes­tens nach der Fabrik­schlie­ßung 2017 durch Gene­ral Elec­tric (GE) dro­hen die wich­ti­gen Erfah­run­gen von Betriebs­rat und Beleg­schaft in Ver­ges­sen­heit zu gera­ten.“ Der dort for­mu­lier­te Anspruch, „die­sen Erfah­rungs­schatz leben­dig zu hal­ten und ihn in den Kon­text der gegen­wär­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen um Gesund­heits­schutz im Arbeits­le­ben zu stel­len“ ist über­zeu­gend ein­ge­löst worden.


*Das „STOP-Prin­zip“ legt die Rang­fol­ge von Maß­nah­men des Gesund­heits­schut­zes fest. „STOP“ steht für Sub­sti­tu­ti­on (Erset­zen des gefähr­den­den Stof­fes), Tech­ni­sche Maß­nah­men, Orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men und Per­sön­li­che Schutzausrüstung.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juli/August 2021
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