Steu­er­ge­rech­tig­keit“?

 

R. S.

Die Steu­er­ge­rech­tig­keit ist ein wesent­li­cher Grund­satz des Steu­er­rechts gemäß Art. 3 Abs. 1 GG.

Die feh­len­de Besteue­rung hoher Ver­mö­gen und gro­ßer Erb­schaf­ten wird dem nicht gerecht. Sie ver­stärkt den Über­reich­tum. Über­reich­tum ver­fes­tigt die Klas­sen­macht der herr­schen­den 0,1 %. Er ver­tieft die Klas­sen­spal­tung der Gesell­schaft und hebelt demo­kra­ti­sche Rech­te aus.

Selbst im glo­ba­len Ver­gleich ist die Ver­mö­gens­ver­tei­lung in Deutsch­land „über­durch­schnitt­lich ungleich“, stellt ein Bericht der Bos­ton Con­sul­ting Group fest.
Die gro­ße gesell­schaft­li­che Ungleich­heit schwächt den Zusam­men­halt der arbei­ten­den Klas­se. Sie schafft einen Nähr­bo­den für ver­meint­lich „ein­fa­che Lösun­gen“ von Faschis­ten. Des­halb: Die Rei­chen besteu­ern! „Tax the rich!“

Die vom Staat nicht erho­be­nen Mil­li­ar­den aus Ver­mö­gen- und Erb­schaft­steu­er wer­den drin­gend benö­tigt für Armuts­be­kämp­fung, (Aus-)Bildung, Gesund­heit, Kli­ma­schutz, Kul­tur, Mobi­li­tät, Pfle­ge und Wohnen.

(Quel­len: 17.9.2025, FR, 18.9.2025.)

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Okto­ber 2025
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