Trotz Coro­na

Soli­da­ri­tät gegen BR-Mobbing

 

Avan­ti² hat Hel­mut Schmitt vom Komi­tee „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!“ in Mann­heim gefragt, wie sich die Coro­na-Pan­de­mie auf die Arbeit des Soli­ko­mi­tees aus­ge­wirkt hat. Wir haben ihn fer­ner gebe­ten, eine wirk­sa­me Stra­te­gie gegen BR-Mob­bing zu skiz­zie­ren. Wir ver­öf­fent­li­chen im Fol­gen­den sei­ne Ant­wor­ten. Die Zwi­schen­über­schrif­ten wur­den von der Redak­ti­on eingefügt.

Podi­ums­run­de der bun­des­wei­ten Ver­net­zung gegen BR-Mob­bing (Foto:helmut-roos@web.de)

Seit Mit­te März 2020 kön­nen wir wegen der Coro­na-Pan­de­mie unse­re 14-tägi­gen Prä­senz­sit­zun­gen nicht mehr durch­füh­ren. Wir muss­ten auf Video­kon­fe­ren­zen umstellen.

Das erschwert oder ver­un­mög­licht einer­seits die Teil­nah­me der­je­ni­gen, die auf kei­ne Video­tech­nik zurück­grei­fen kön­nen. Ande­rer­seits hat sich dadurch der Kreis der Teil­neh­men­den aber auch ausgeweitet.

So haben sich über die Video­kon­fe­ren­zen auch von BR-Mob­bing Betrof­fe­ne aus grö­ße­rer Ent­fer­nung bei uns ein­ge­klinkt. Das ist sehr gut, aber natür­lich fehlt uns auch der per­sön­li­che Kon­takt in einer Präsenzsitzung.

Trotz­dem ver­su­chen wir alles, um aus die­ser Situa­ti­on das Bes­te zu machen. Zum Bei­spiel durch per­sön­li­che Betreu­ung über regel­mä­ßi­ge Tele­fo­na­te aber auch, falls mög­lich, durch per­sön­li­che Tref­fen unter Beach­tung der Gesund­heits­schutz­re­geln im klei­nen Kreis.

Im März war uns allen klar, dass wir unse­re Sit­zun­gen nicht aus­fal­len las­sen kön­nen, da ja auch in den betrof­fe­nen Betrie­ben das BR-Mob­bing nicht wegen Coro­na auf­ge­hört hat.
Im Gegen­teil! Das BR-Mob­bing wur­de teil­wei­se wäh­rend der Coro­na-Zeit erst rich­tig begon­nen. Für die Betrof­fe­nen, die zum Bei­spiel im „Home-Office“ sind, ist dies beson­ders fatal. Sie kön­nen sich kei­nen Rück­halt bei ihren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen holen, zumal die­se oft genug eben­falls zu Hau­se arbeiten.

Die­se Situa­ti­on wird von Geschäfts­lei­tun­gen aber auch von fir­men­na­hen Betriebs­rats­mehr­hei­ten aus­ge­nutzt, um unlieb­sa­me Betriebs­rats­mit­glie­der fertigzumachen.

Kol­le­gia­les gemein­sa­mes Vor­ge­hen bezie­hungs­wei­se gewerk­schaft­li­cher Wider­stand ist unter sol­chen Bedin­gun­gen nur sehr schwer organisierbar.

Wirk­sa­me Gegen­wehr erforderlich
Gene­rell gilt bei BR-Mob­bing, dass eine effek­ti­ve Gegen­wehr von einer ein­zel­nen Per­son allein nicht wirk­lich und dau­er­haft geleis­tet wer­den kann. Hier gilt ganz klar der Spruch: Allein machen sie Dich ein!

Das gilt beim Mob­bing durch die Geschäfts­lei­tung, und erst recht gilt das beim zusätz­li­chen Mob­bing durch Betriebs­rats­mehr­hei­ten. In bei­den Fäl­len hat die jewei­li­ge Gegen­sei­te das Ziel, akti­ve und kri­ti­sche Betriebs­rats­mit­glie­der zum Schwei­gen zu brin­gen und, wenn das nicht klappt, sie aus dem Betriebs­rat und dem Betrieb zu entfernen.

Des­halb ist es eine der wich­tigs­ten Auf­ga­ben, soweit als mög­lich Unter­stüt­zung zu orga­ni­sie­ren – sowohl inner­halb, als auch außer­halb des Betriebs.

Bei der zustän­di­gen Gewerk­schaft ist Unter­stüt­zung einzufordern.

Inner­halb des Betrie­bes bezie­hungs­wei­se des Betriebs­rats gilt es, einen har­ten Kern zu bil­den, der Ver­trau­en ermög­licht und der kon­ti­nu­ier­lich das eige­ne stra­te­gi­sche Vor­ge­hen bespricht.

Je nach Situa­ti­on soll­te das Ziel die Stär­kung der eige­nen Posi­ti­on und auf län­ge­re Sicht auch die Erobe­rung von Mehr­hei­ten im Betriebs­rat sein.

Die Metho­de des „Orga­ni­zing“ im Betrieb ist das eigent­li­che Instru­ment, um sys­te­ma­tisch und effek­tiv vor­ge­hen zu können.

Außer­halb des Betrie­bes ist es wich­tig, einen Soli­da­ri­täts­kreis zu orga­ni­sie­ren, der auch die Öffent­lich­keits­ar­beit mit übernimmt.

Dar­über hin­aus ist die Ver­net­zung über­be­trieb­lich und über­re­gio­nal not­wen­dig, auch um der Behaup­tung bes­ser ent­ge­gen­tre­ten zu kön­nen, es gäbe nur Ein­zel­fäl­le von BR-Mobbing.

Beson­ders wich­tig ist es im Fal­le von BR-Mob­bing, die eige­ne Gesund­heit im Auge zu behal­ten. Das heißt, sich nicht immer wei­ter in eine die Gesund­heit zer­stö­ren­de Situa­ti­on trei­ben zu las­sen, son­dern recht­zei­tig, durch prä­ven­ti­ve Maß­nah­men und das Ein­ho­len ver­trau­ens­wür­di­ger ärzt­li­cher Emp­feh­lun­gen gegen­zu­steu­ern. Wenn erst die Gesund­heit zer­stört ist, ist nie­mand mehr in der Lage zu kämpfen.

Bun­des­wei­te Ver­net­zung stärken
Soli­da­ri­tät aber auch Erfah­rungs­wis­sen brau­chen alle die­je­ni­gen, die bis­her mehr oder weni­ger ver­ein­zelt um ihr „Über­le­ben“ im Betrieb und Betriebs­rat kämp­fen müssen.

Hier­bei spielt die über­re­gio­na­le Ver­net­zung eine wich­ti­ge Rol­le. Für die von BR-Mob­bing Betrof­fe­nen sind Anlauf­stel­len wich­tig, an die sie sich wen­den kön­nen. Je mehr es sol­che Anlauf­stel­len gibt, zum Bei­spiel in Form von Soli­k­rei­sen, umso bes­ser kann gehol­fen werden.

Um aber ins­ge­samt dem The­ma Betriebs­rats-Mob­bing und Gewerk­schafts­be­kämp­fung die Bedeu­tung zu geben, die es braucht, muss mehr pas­sie­ren. Das kri­mi­nel­le Ver­hal­ten von Geschäfts­lei­tun­gen und ihrer Hel­fers­hel­fer, der Unrechts­an­wäl­te und „gel­ben“ Betriebs­rats­mehr­hei­ten muss öffent­lich gemacht und skan­da­li­siert wer­den. Nur wenn die­se Machen­schaf­ten in der Gesell­schaft mehr wahr­ge­nom­men und brei­ter dis­ku­tiert wer­den, kann es gelin­gen, die­se Angrif­fe zu stoppen.

Wenn sich mehr Gewerk­schafts­mit­glie­der, ins­be­son­de­re auch Betrof­fe­ne oder ehe­ma­li­ge Betrof­fe­ne, an die­ser abso­lut not­wen­di­gen Arbeit betei­li­gen wür­den, wäre dies ein wich­ti­ger Schritt in die rich­ti­ge Richtung.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Okto­ber 2020
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