BR-Mobber geben nicht auf
Bereits am 15. Juli 2013 hatte Rhenus erneut dem langjährigen BR-Mitglied Sebastian Cano unter fadenscheinigen Vorwänden gekündigt. Erst mehr als ein Jahr danach, am 11. September 2014, wurde diese außerordentliche Kündigung vom Arbeitsgericht Mannheim für unwirksam erklärt.
S.K.
Rhenus wollte und will aber vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) – Kammern Mannheim – eine Aufhebung dieser Entscheidung erreichen. Am 24. Februar verhandelte das LAG den Fall.
Der Mannheimer Morgen berichtete einen Tag danach unter der Überschrift „Vorschläge zur Güte ohne Chance“ ausführlich über diesen Gerichtstermin. Unter anderem schrieb das Blatt: „Für die Gewerkschafter, die sich im Komitee ’Solidarität gegen Betriebsrat-Mobbing‚ organisiert haben und die Zuschauer-Stühle füllen, ist Canos Geschichte ein eklatantes Beispiel für den Versuch, einen kritischen Betriebsrat loszuwerden.“
Eines der anwesenden Komitee-Mitglieder wird auf Betreiben des Anwalts von Rhenus, Harald Klaus, in den Zeugenstand gerufen. Natürlich geht es diesem Anwalt nicht um die Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe des BR-Mobbing. Er will herausbekommen, ob Kollege Cano an einem Flugblatt des Solidaritäts-Komitees vom 11. Juli 2013 mitgewirkt hat. Unter der Überschrift „Mobbing Tatort Rhenus“ wurden darin die Angriffe von Vorgesetzten auf Betriebsrat Cano scharf kritisiert.
Für die LAG-Richterin Birgit Zimmermann ist offenbar das Flugblatt und nicht der darin geschilderte Sachverhalt des BR-Mobbing „starker Tobak“. Sie tue sich „schwer zu sagen, dass das noch mit Meinungsfreiheit gedeckt ist“.
Nach zweieinhalb Stunden Verhandlung vertagte sich das Gericht, um bei einem Fortsetzungstermin – wie von Rhenus beantragt – einen weiteren Zeugen wegen des Flugblatts zu befragen.
Die Solidarität mit Sebastian Cano muss verstärkt werden!