E.B.
Vom 21. März bis zum 1. August 1919 bestand in Ungarn eine Räterepublik. Ihr war im Herbst 1918 eine bürgerliche Revolution vorausgegangen. Am 16. November wurde dann die Ungarische Volksrepublik ausgerufen. In den Betrieben entstandene Arbeiterräte forderten die Enteignung des Groß- und Finanzkapitals sowie die Aufteilung des Großgrundbesitzes.
Bereits Anfang Januar 1919 standen große Werke in Budapest unter Kontrolle der Räte. Bauernräte organisierten die Enteignung des Großgrundbesitzes und bildeten Genossenschaften.
Die Sozialdemokraten entwickelten sich nach links. Am 21. März vereinigten sich 600.000 SozialdemokratInnen mit 200. 000 KommunistInnen zur Ungarländischen Sozialistischen Partei. Gleichzeitig wurde die Räterepublik proklamiert.
In der Folge wurden Betriebe ab 20 ArbeiterInnen ebenso verstaatlicht wie Banken und der Boden. Kirche und Staat wurden getrennt, Akkordsystem und Kinderarbeit abgeschafft. Es galt nun der Achtstundentag. Für gleiche Arbeit erhielten Frauen und Männer den gleichen Lohn. Entgeltunterschiede wurden stark reduziert. Die medizinische Versorgung war kostenlos. Im Sommer 1919 konnte die Getreideproduktion um ein Drittel gegenüber 1914 gesteigert werden.
Rund 590 Personen verloren vor allem durch sogenannte Revolutionstribunale ihr Leben.
Das Ende der Räterepublik war mit dem Einmarsch rumänischer Truppen in Budapest Anfang August 1919 besiegelt. An ihre Stelle trat das Königreich Ungarn. Mindesten 5.000 Menschen fielen dem konterrevolutionären Terror zum Opfer.