Betriebs­rat als Sündenbock?

Ein Inter­view zum Trei­ben von BR-Mob­bern und Gewerkschaftsfeinden

 

Gün­ther B. [Name zum Schutz des Kol­le­gen geän­dert] war Betriebs­rats­vor­sit­zen­der eines Trans­port­un­ter­neh­mens in der Rhein-Neckar-Regi­on. Die Fir­men­lei­tung hat Ende letz­ten Jah­res Insol­venz bean­tragt und die rund 60 Beschäf­tig­ten gekün­digt. Zustän­dig ist die Gewerk­schaft ver.di. Seit der Grün­dung des 5-köp­fi­gen Betriebs­rats im Jahr 2022 wur­de die­ser von der Geschäfts­lei­tung nicht nur in Fra­ge gestellt, son­dern regel­recht bekämpft. Avan­ti² hat mit Gün­ther über die Ursa­chen und die Fol­gen die­ses men­schen­ver­ach­ten­den und gewerk­schafts­feind­li­chen Trei­bens gesprochen.*

Protest gegen BR-Mobbing in Frankfurt/M., 15. März 2025. (Foto: Privat.)

Pro­test gegen BR-Mob­bing in Frankfurt/M., 15. März 2025. (Foto: Privat.)

Die Fir­men­lei­tung behaup­tet, der Betriebs­rat sei ver­ant­wort­lich für die Insol­venz. Was sagst Du dazu? Und wie hat die Beleg­schaft reagiert?

Die Behaup­tung, der Betriebs­rat sei für die Insol­venz ver­ant­wort­lich, ist völ­lig unbe­grün­det. Sie dient nur dazu, von den eige­nen Ver­säum­nis­sen der Geschäfts­füh­rung abzu­len­ken. Ein Betriebs­rat trifft kei­ne wirt­schaft­li­chen Ent­schei­dun­gen, erstellt kei­ne Kal­ku­la­tio­nen und steu­ert kei­ne Finan­zen. Die Pro­ble­me des Unter­neh­mens bestan­den schon lan­ge, bevor der Betriebs­rat 2022 gegrün­det wurde.

Die Geschäfts­füh­rung hat jedoch mas­siv ver­sucht, Ein­fluss auf die Beschäf­tig­ten zu neh­men. Sie streu­te Gerüch­te, ver­un­si­cher­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen und spal­te­te bewusst die Beleg­schaft. Bei eini­gen Beschäf­tig­ten hat­te die­se Tak­tik zunächst Erfolg, ande­re haben die­se Mani­pu­la­ti­on sofort durchschaut.

Beson­ders gra­vie­rend war der Ver­such, über einen dem Unter­neh­mer nahe­ste­hen­den Mit­ar­bei­ter sogar eine gericht­li­che Auf- lösung des Betriebs­rats zu bean­tra­gen. Die­ses Vor­ge­hen zeigt, wie ent­schlos­sen die Fir­men­lei­tung war, demo­kra­ti­sche Mit­be­stim­mung zu ver­hin­dern. Der Antrag schei­ter­te – zu Recht.

Trotz die­ser Angrif­fe wur­de den meis­ten Beschäf­tig­ten im Ver­lauf klar: Nicht der Betriebs­rat hat den Betrieb in Schwie­rig­kei­ten gebracht, son­dern jah­re­lan­ges Miss­ma­nage­ment der Geschäftsführung.

Ins­be­son­de­re Du als Betriebs­rats­vor­sit­zen­der bist im Zen­trum der Angrif­fe der Fir­men­lei­tung gestan­den. Was hat das mit Dir gemacht? Hast Du aus­rei­chen­de Unter­stüt­zung von Dei­ner Gewerk­schaft erhalten?

Die Angrif­fe der Geschäfts­füh­rung rich­te­ten sich beson­ders stark gegen mich per­sön­lich. Als schwer­be­hin­der­ter Beschäf­tig- ter habe ich einen lei­dens­ge­rech­ten Arbeits­platz ein­ge­for­dert, auf den ich gesetz­li­chen Anspruch habe. Statt die­se Pflicht zu erfül­len, hat die Geschäfts­füh­rung sys­te­ma­tisch ver­sucht, mir die­sen Arbeits­platz zu ver­weh­ren – ein kla­rer Ver­stoß gegen mei­ne Rech­te nach dem Sozi­al­ge­setz­buch IX.

Hin­zu kamen geziel­te Angrif­fe über ver­meint­li­che gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen. Es wur­de behaup­tet, meh­re­re von­ein- ander unab­hän­gi­ge Krank­heits­zei­ten im Jahr 2024 sei­en iden­tisch gewe­sen, um mir die Lohn­fort­zah­lung zu ver­wei­gern. Gleich­zei­tig stell­te der Unter­neh­mer trotz mehr­fa­cher Anfra­gen der Kran­ken­kas­se kei­ne Lohn­be­schei­ni­gun­gen aus, sodass mein kom­plet­tes Gehalt fehlte.

Nach mei­ner Gene­sung wur­de ohne eine Grund­la­ge behaup­tet, ich sei plötz­lich nicht mehr fahr­dienst­taug­lich. Des­halb wur­de ich unbe­zahlt frei­ge­stellt. Erst nach­dem ich ein arbeits­me­di­zi­ni­sches Attest unse­res Betriebs­arz­tes vor­ge­legt hat­te, durf­te ich wie­der arbei­ten. Das Attest mei­nes Haus­arz­tes wur­de ignoriert.

Die unrecht­mä­ßig ein­be­hal­te­nen Krank­heits­ta­ge und Frei­stel­lungs­zei­ten wur­den erst über ein Jahr spä­ter vor Gericht geklärt – der Unter­neh­mer wur­de zur voll­stän­di­gen Nach­zah­lung ver­ur­teilt. Bis dahin muss­te ich auf mein Geld war­ten und war finan­zi­ell stark belastet.

Zusätz­lich fand eine mas­si­ve Ruf­schä­di­gung gegen­über ande­ren Unter­neh­men der Bran­che statt. Aus­sa­gen über mich wur­den gezielt gestreut, sodass ich heu­te nahe­zu kei­ne Chan­ce mehr habe, in mei­nem bis­he­ri­gen Beruf im Trans­port­we­sen eine neue Stel­le zu fin­den. Dadurch bin ich gezwun­gen, mich beruf­lich neu zu ori­en­tie­ren und eine Wei­ter­bil­dung zu machen – nicht, weil ich woll­te, son­dern weil mir der Weg in mei­ne ursprüng­li­che Bran­che ver­sperrt wurde.

Die­se ruf­schä­di­gen­den Angrif­fe – mit sehr nega­ti­ven gesund­heit­li­chen, finan­zi­el­len und per­sön­li­chen Fol­gen – hat­ten ein kla­res Ziel: mich als Betriebs­rats­vor­sit­zen­den zu schwä­chen und letzt­lich aus dem Betrieb zu drängen.

Von mei­ner Gewerk­schaft habe ich Unter­stüt­zung erhal­ten, aber ange­sichts des Aus­ma­ßes der Angrif­fe wäre an man­chen Stel­len eine noch deut­li­che­re und sicht­ba­re­re Rücken­de­ckung not­wen­dig gewesen.

Protest gegen BR-Mobbing in Mannheim, 1. Juli 2025. (Foto: Privat.)

Pro­test gegen BR-Mob­bing in Mann­heim, 1. Juli 2025. (Foto: Privat.)

Was sind Dei­ne For­de­run­gen an die Gewerk­schaft und Politik?

Mei­ne For­de­run­gen an die Gewerk­schaft und an die Poli­tik sind klar und drin­gend notwendig:

1. Stär­ke­rer und kon­se­quen­ter Schutz von Betriebs­rä­ten. Betriebs­rats­be­hin­de­rung ist eine Straf­tat – den­noch wird sie in der Pra­xis kaum ver­folgt. Unter­neh­mer, die sys­te­ma­tisch gegen Betriebs­rä­te vor­ge­hen, müs­sen spür­ba­re Kon­se­quen­zen erfah­ren, sowohl arbeits­recht­lich als auch strafrechtlich.

2. Mehr gewerk­schaft­li­che Prä­senz in klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben. Gera­de im Trans­port­sek­tor fehlt es an kon­ti­nu­ier­li­cher gewerk­schaft­li­cher Unter­stüt­zung. Ins­be­son­de­re neue Betriebs­rä­te brau- chen Bera­tung, Schutz, schnel­le Inter­ven­ti­on und sicht­ba­re Rücken­de­ckung, wenn Unter­neh­mer ver­su­chen, demo­kra­ti­sche Struk­tu­ren zu unterdrücken.

3. Tarif- und Rechts­bin­dung für öffent­li­che Auf­trä­ge. Unter­neh­men, die Tarif­ver­trä­ge unter­lau­fen oder Betriebs­rä­te bekämp­fen, dür­fen kei­ne öffent­li­chen Auf­trä­ge, Zuschüs­se oder Lini­en­ge­neh­mi­gun­gen mehr erhal­ten. Steu­er- und Gemein­de­gel­der dür­fen nicht an Unter­neh­men flie­ßen, die Beschäf­tig­ten­rech­te missachten.

4. Bes­se­re Absi­che­rung der Beschäf­tig­ten bei Insol­ven­zen. Die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen dür­fen nicht die­je­ni­gen sein, die die wirt­schaft­li­chen Feh­ler des Manage­ments aus­ba­den. Insol­venz­geld, Sozi­al­plan­re­ge­lun­gen und Über­gangs­lö­sun­gen müs­sen ver­bes­sert und beschleu­nigt werden.

5. Ein poli­ti­sches Signal gegen die Spal­tung der Beleg­schaf­ten. Es darf nicht sein, dass Unter­neh­mer Beschäf­tig­te gegen­ein­an­der aus­spie­len und sich selbst aus der Ver­ant­wor­tung zie­hen. Poli­tik und Gewerk­schaf­ten müs­sen klarstellen:
Die Ver­ant­wor­tung für wirt­schaft­li­che Fehl­ent­schei­dun­gen tra­gen Manage­ment und Eigen­tü­mer – nie­mals die Beleg­schaft oder ihr Betriebsrat.

Die­se Maß­nah­men sind not­wen­dig, um Beschäf­tig­te wirk­sam zu schüt­zen und sicher­zu­stel­len, dass demo­kra­ti­sche Mit­be­stim­mung nicht vom Wohl­wol­len ein­zel­ner Unter­neh­mer abhängt.

* [Die Fra­gen stell­te H. S., die Ant­wor­ten datie­ren vom 25. Janu­ar 2025.]

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Febru­ar 2026
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