Betriebs­rats­wah­len 2018

Teil II: Erfol­ge sind machbar

 

H. N.

Noch bis zum 31. Mai fin­den die Betriebs­rats­wah­len 2018 statt. Nur eine Min­der­heit der Beschäf­tig­ten – in West­deutsch­land 43 % und ledig­lich noch 33 % in Ost­deutsch­land – wird von einem Betriebs­rat (BR) vertreten.

Wir haben bereits in der April-Aus­ga­be von Avan­ti² über ille­ga­le Ver­su­che berich­tet, Betriebs­rats­kan­di­da­tu­ren zu be- oder zu ver­hin­dern. Die fol­gen­de Dar­stel­lung haben wir zum Schutz der betrof­fe­nen Kol­le­gIn­nen anonymisiert.

Der Geschäfts­lei­tung, ihren hoch­be­zahl­ten Bera­tern und den unter­neh­mens­na­hen „Betriebs­rä­ten“ war es bereits im Vor­feld der Lis­ten­ein­rei­chung gelun­gen, die Kan­di­da­tur der Kon­se­quen­ten mas­siv zu bekämp­fen. Einer ihrer Kan­di­da­ten wur­de von ihnen so sehr unter Druck gesetzt, dass er gegen eine gerin­ge Abfin­dung aus dem Betrieb ausschied.

Den­noch ver­moch­ten die BR-Mob­ber nicht, die Zulas­sung der Lis­te für kon­se­quen­te Betriebs­rats­ar­beit durch den Wahl­vor­stand zu torpedieren.

Das hielt sie aber nicht davon ab, jetzt Ruhe zu geben. Ganz im Gegen­teil! Schließ­lich ging es dar­um, die im Unter­neh­men seit Jah­ren übli­che Miss­ach­tung von Bestim­mun­gen etwa des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes und der Tarif­ver­trä­ge auch für die Zukunft abzu­si­chern. Die Pro­fit­stei­ge­rung soll auch wei­ter­hin gegen die Inter­es­sen der Beleg­schaft zemen­tiert werden.

Das Manage­ment und sei­ne Hel­fer­hel­fer hat­ten offen­bar genau die Kol­le­gIn­nen der unlieb­sa­men Lis­te ana­ly­siert. Sie schüch­ter­ten einen wei­te­ren Kan­di­da­ten ein, und sie setz­ten ihn so sehr unter Druck, dass er sei­nen Rück­zug von der Lis­te der Kon­se­quen­ten erklärte.

Ille­ga­le Aktionen
Bereits kurz danach wur­den die Wahl­pla­ka­te unse­rer Kol­le­gIn­nen mit anony­men Zet­teln über­klebt. Es stand dort zu lesen, dass auch der Kan­di­dat Hans-Peter Till­mann (Name geän­dert) von der Lis­te der Kon­se­quen­ten nicht mehr zu den Betriebs­rats­wah­len antre­ten werde.

Das Ziel die­ser geset­zes­wid­ri­gen Akti­on war klar. Zum einen soll­te die Glaub­wür­dig­keit der Lis­te für kon­se­quen­te Betriebs­rats­ar­beit in der Beleg­schaft erschüt­tert wer­den. Zum ande­ren soll­te das ein wei­te­res betrieb­söf­fent­li­ches Warn­zei­chen sein – nach dem Mot­to: Leu­te hal­tet Euch end­lich von die­ser Lis­te fern!

Gleich­zei­tig war unüber­seh­bar, dass die Ner­vo­si­tät der unter­neh­mens­na­hen „Betriebs­rä­te“ immer mehr wuchs. Lan­ge Zeit hat­ten sie kei­ne eige­nen Wahl­pla­ka­te für erfor­der­lich gehal­ten. Weni­ge Tage vor dem Ter­min der Betriebs­rats­wah­len lie­ßen sie jedoch die Info-Tafeln bestü­cken. Im gesam­ten Werk war nun zu lesen: „Wollt Ihr wirk­lich ein gut funk­tio­nie­ren­des Team zer­stö­ren? NEIN, dann wählt Lis­te 1“.

Der Per­so­nal­chef setz­te zudem per­sön­lich sei­ne Ein­schüch­te­rungs­po­li­tik fort. Er ver­folg­te stän­dig Maria Hel­fer (Name geän­dert) und ihre Unter­stüt­ze­rIn­nen im Werk. Damit ver­such­te er, nicht nur Dis­kus­sio­nen in der Beleg­schaft zu unter­bin­den, son­dern er for­der­te mas­siv von den Kon­se­quen­ten, nicht län­ger als zwei Stun­den am Tag Wahl­kampf zu betreiben.

Gewerk­schaft­li­che Hilflosigkeit
Die ört­li­che Gewerk­schaft ist kon­ti­nu­ier­lich über alle Vor­gän­ge infor­miert wor­den. Den­noch kam von den zustän­di­gen Sekre­tä­ren prak­tisch kei­ne Unter­stüt­zung für die bedräng­ten Kol­le­gIn­nen. Das spricht für sich. Es zeigt, dass vie­le Haupt­amt­li­che mit Aus­ein­an­der­set­zun­gen wie die­sen völ­lig über­for­dert sind.

Die ver­ant­wort­li­chen Gewerk­schafts­struk­tu­ren sind gut bera­ten, end­lich die zuneh­men­de Bedro­hung von betrieb­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen zu erken­nen und ernst zu neh­men. Es ist ihre Pflicht, kon­se­quen­ten, prak­tisch wirk­sa­men Wider­stand zu organisieren.

Nur sehr weni­ge Men­schen kön­nen dem BR-Mob­bing lan­ge Zeit stand hal­ten. Zudem ist der Preis, den sie für ihre Ver­tei­di­gung der Rech­te aus dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz zah­len müs­sen, sehr hoch - zu hoch!

Im hier geschil­der­ten Fall gelang es jedoch der Lis­te der Kon­se­quen­ten, in den Betriebs­rat ein­zu­zie­hen. Das ist ein enor­mer Erfolg. Er war nur unter beson­de­ren Bedin­gun­gen möglich.

Einer­seits haben unse­re Kol­le­gIn­nen nie das Ver­trau­en in ihre eige­ne Kraft ver­lo­ren. Ande­rer­seits konn­ten sie sich auf ihre Unter­stüt­ze­rIn­nen inner­halb und außer­halb des Betrie­bes verlassen.

Erfol­ge sind machbar!

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti Mai 2018
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