Betriebs­rats­wah­len 2026

Kapi­tal­an­grif­fe, Rechts­ruck und Anpas­sungs­druck (Teil I)*

 

H. N.

Die Ergeb­nis­se von Betriebs­rats­wah­len sind wesent­lich mit­ent­schei­dend für die Kräf­te­ver­hält­nis­se in der Arbeits­welt. Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen sind umso dra­ma­ti­scher. Erneut wol­len Fir­men­lei­tun­gen zehnt­tau­sen­de Arbeits- und Aus­bil­dungs­plät­ze in den unter­schied­lichs­ten Indus­trien und Bran­chen ver­nich­ten. Ihre „Kos­ten­sen­kungs­plä­ne“ schü­ren mas­siv Ängs­te – nicht nur bei den von Abbau direkt Betrof­fe­nen. Hun­dert­tau­sen­de Kolleg:innen und ihre Fami­li­en ban­gen um ihre Exis­tenz und ihre Zukunft.

Protest gegen BR-Mobbing in Mannheim, 9. Mai 2023. (Foto: Avanti².)

Pro­test gegen BR-Mob­bing in Mann­heim, 9. Mai 2023. (Foto: Avanti².)

Ihre Kahl­schlag­vor­ha­ben recht­fer­ti­gen Unter­neh­mens­füh­run­gen mitt­ler­wei­le nicht nur mit dem „Erhalt der Wett­be­werbs­fä­hig­keit“ und des­halb „not­wen­di­gen Ein­spa­run­gen“, son­dern auch ganz hem­mungs­los mit „zu nied­ri­gen Gewinnen“.

Offen­bar gibt es mitt­ler­wei­le einen neu­en Arti­kel 1 des Grund­ge­set­zes. Statt des for­mal gel­ten­den Sat­zes „Die Wür­de des Men­schen ist unan­tast­bar“ soll es nun nach dem Wil­len von Wirt­schafts­bos­sen real hei­ßen „Die Höhe der Pro­fi­te ist unantastbar“.

Kaum skan­da­li­siert wird dies in einem Land, des­sen Grund­ge­setz in Arti­kel 14 eine „Sozi­al­bin­dung des Eigen­tums“ vor­gibt: „Eigen­tum ver­pflich­tet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Woh­le der All­ge­mein­heit dienen.“

Klas­sen­kampf von oben
Ein­fluss­rei­che Krei­se in Wirt­schaft und Poli­tik for­cie­ren sys­te­ma­tisch den Klas­sen­kampf von oben. Sie pro­pa­gie­ren ein „Recht des Stär­ke­ren“. Dabei miss­ach­ten sie immer offe­ner und aggres­si­ver nicht nur Grund­rech­te, son­dern auch das für die BR-Wah­len maß­ge­ben­de Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG).

Die­ses legt unter ande­ren fest, dass in Fir­men mit min­des­ten fünf wahl­be­rech­tig­ten Beschäf­tig­ten Betriebs­rä­te oder Per­so­nal­rä­te gewählt wer­den kön­nen. Einer reprä­sen­ta­ti­ven Erhe­bung des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) der Bun­des­agen­tur für Arbeit vom 30. Mai 2025 zufol­ge gibt es aber die­se nur noch in 9,5 % aller in Fra­ge kom­men­den Betriebe.

Im Jahr 2024 wur­den ins­ge­samt 45 % der Beschäf­tig­ten in Deutsch­land durch gewähl­te Ver­tre­tun­gen der Arbei­ten­den reprä­sen­tiert. Im pri­va­ten Wirt­schafts­sek­tor lag der Anteil bei 37 %, im öffent­li­chen Dienst bei 95 %.

Je grö­ßer der Betrieb ist, des­to eher kommt es zur Bil­dung einer Inter­es­sen­ver­tre­tung. Im Jahr der IAB-Erhe­bung wur­den nur 7 % der Kolleg:innen in Unter­neh­men mit 10 bis 20 Beschäf­tig­ten durch einen Betriebs-/Per­so­nal­rat ver­tre­ten. Die­ser Anteil wächst aber mit der Fir­men­grö­ße auf 84 % in Betrie­ben mit mehr als 200 Beschäftigten.

In Ost­deutsch­land sind auf­grund des dort noch schwä­che­ren gewerk­schaft­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­grads Betriebs- oder Per­so­nal­rä­te mit 39 % weni­ger ver­brei­tet als im Wes­ten (46 %).

Be- und Ver­hin­de­rung von Betriebsräten
Dies alles ist kein Zufall, son­dern Ergeb­nis der Ent­schei­dun­gen von Unter­neh­mens­lei­tun­gen einer­seits und der Stär­ke betrieb­li­cher und gewerk­schaft­li­cher Gegen­macht andererseits.

Kapi­tal­ver­bän­de und Geschäfts­füh­run­gen ver­su­chen letz­te­re sys­te­ma­tisch zu schwä­chen. Zum Bei­spiel indem sie Arbeits­plät­ze abbau­en, in betriebs­rats- und gewerk­schafts­freie Zonen im In- und Aus­land ver­la­gern, ganz­heit­li­che Fir­men­struk­tu­ren zer­schla­gen und tra­di­tio­nel­le Wer­ke plattmachen.

Oder indem sie – ver­stärkt im Vor­feld der von März bis Mai 2026 statt­fin­den­den Betriebs­rats­wah­len – ganz offen die Bil­dung von Betriebs­rä­ten be- und ver­hin­dern sowie bereits akti­ve Betriebs­rä­te und gewerk­schaft­li­che Orga­ni­sie­rung bekämpfen.

Bun­des­weit bekannt sind die Machen­schaf­ten bei Tes­la in Grün­hei­de, wo der Faschis­ten­freund und Gewerk­schafts­has­ser Musk das Sagen hat. Die mit gro­ßem Enga­ge­ment seit mehr als vier Jah­ren betrie­be­nen Ver­an­ke­rungs­ver­su­che der IG Metall haben bis­her kei­nen ent­schei­den­den Durch­bruch zur Fol­ge gehabt.

Weni­ger bekannt ist hin­ge­gen etwa die Bekämp­fung einer kri­ti­schen IGM-Lis­te bei Sie­mens Ener­gy in Erlan­gen. Und fast gar nicht zur Kennt­nis genom­men wird die Zer­mür­bung akti­ver Betriebs­rä­te durch stän­di­ge Angrif­fe des Manage­ments wie bei den de fac­to städ­ti­schen Mann­hei­mer Parkhausbetrieben.

War­um kom­men bis jetzt viel zu weni­ge in Betrie­ben, Gewerk­schaf­ten, Poli­tik und Öffent­lich­keit auf die Idee, die­se Zustän­de zu skan­da­li­sie­ren und offen­siv die Rech­te von Betriebs- räten und Beschäf­tig­ten zu verteidigen?

*[Teil II folgt in Avan­ti² Nr. 239.]

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Febru­ar 2026
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