Kapitalangriffe, Rechtsruck und Anpassungsdruck (Teil I)*
H. N.
Die Ergebnisse von Betriebsratswahlen sind wesentlich mitentscheidend für die Kräfteverhältnisse in der Arbeitswelt. Die aktuellen Entwicklungen sind umso dramatischer. Erneut wollen Firmenleitungen zehnttausende Arbeits- und Ausbildungsplätze in den unterschiedlichsten Industrien und Branchen vernichten. Ihre „Kostensenkungspläne“ schüren massiv Ängste – nicht nur bei den von Abbau direkt Betroffenen. Hunderttausende Kolleg:innen und ihre Familien bangen um ihre Existenz und ihre Zukunft.

Protest gegen BR-Mobbing in Mannheim, 9. Mai 2023. (Foto: Avanti².)
Ihre Kahlschlagvorhaben rechtfertigen Unternehmensführungen mittlerweile nicht nur mit dem „Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit“ und deshalb „notwendigen Einsparungen“, sondern auch ganz hemmungslos mit „zu niedrigen Gewinnen“.
Offenbar gibt es mittlerweile einen neuen Artikel 1 des Grundgesetzes. Statt des formal geltenden Satzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ soll es nun nach dem Willen von Wirtschaftsbossen real heißen „Die Höhe der Profite ist unantastbar“.
Kaum skandalisiert wird dies in einem Land, dessen Grundgesetz in Artikel 14 eine „Sozialbindung des Eigentums“ vorgibt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Klassenkampf von oben
Einflussreiche Kreise in Wirtschaft und Politik forcieren systematisch den Klassenkampf von oben. Sie propagieren ein „Recht des Stärkeren“. Dabei missachten sie immer offener und aggressiver nicht nur Grundrechte, sondern auch das für die BR-Wahlen maßgebende Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Dieses legt unter anderen fest, dass in Firmen mit mindesten fünf wahlberechtigten Beschäftigten Betriebsräte oder Personalräte gewählt werden können. Einer repräsentativen Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit vom 30. Mai 2025 zufolge gibt es aber diese nur noch in 9,5 % aller in Frage kommenden Betriebe.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 45 % der Beschäftigten in Deutschland durch gewählte Vertretungen der Arbeitenden repräsentiert. Im privaten Wirtschaftssektor lag der Anteil bei 37 %, im öffentlichen Dienst bei 95 %.
Je größer der Betrieb ist, desto eher kommt es zur Bildung einer Interessenvertretung. Im Jahr der IAB-Erhebung wurden nur 7 % der Kolleg:innen in Unternehmen mit 10 bis 20 Beschäftigten durch einen Betriebs-/Personalrat vertreten. Dieser Anteil wächst aber mit der Firmengröße auf 84 % in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten.
In Ostdeutschland sind aufgrund des dort noch schwächeren gewerkschaftlichen Organisationsgrads Betriebs- oder Personalräte mit 39 % weniger verbreitet als im Westen (46 %).
Be- und Verhinderung von Betriebsräten
Dies alles ist kein Zufall, sondern Ergebnis der Entscheidungen von Unternehmensleitungen einerseits und der Stärke betrieblicher und gewerkschaftlicher Gegenmacht andererseits.
Kapitalverbände und Geschäftsführungen versuchen letztere systematisch zu schwächen. Zum Beispiel indem sie Arbeitsplätze abbauen, in betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen im In- und Ausland verlagern, ganzheitliche Firmenstrukturen zerschlagen und traditionelle Werke plattmachen.
Oder indem sie – verstärkt im Vorfeld der von März bis Mai 2026 stattfindenden Betriebsratswahlen – ganz offen die Bildung von Betriebsräten be- und verhindern sowie bereits aktive Betriebsräte und gewerkschaftliche Organisierung bekämpfen.
Bundesweit bekannt sind die Machenschaften bei Tesla in Grünheide, wo der Faschistenfreund und Gewerkschaftshasser Musk das Sagen hat. Die mit großem Engagement seit mehr als vier Jahren betriebenen Verankerungsversuche der IG Metall haben bisher keinen entscheidenden Durchbruch zur Folge gehabt.
Weniger bekannt ist hingegen etwa die Bekämpfung einer kritischen IGM-Liste bei Siemens Energy in Erlangen. Und fast gar nicht zur Kenntnis genommen wird die Zermürbung aktiver Betriebsräte durch ständige Angriffe des Managements wie bei den de facto städtischen Mannheimer Parkhausbetrieben.
Warum kommen bis jetzt viel zu wenige in Betrieben, Gewerkschaften, Politik und Öffentlichkeit auf die Idee, diese Zustände zu skandalisieren und offensiv die Rechte von Betriebs- räten und Beschäftigten zu verteidigen?
*[Teil II folgt in Avanti² Nr. 239.]
