Erfolg der IG Metall vor dem Arbeitsgericht
H. S.
Zwischen dem örtlichen Autohaus Kohlhoff und der Mannheimer IG Metall war der Streit über den Austritt der Firma aus der Tarifgemeinschaft des Kraftfahrzeughandwerks eskaliert. Der Geschäftsführer des Autohändlers, Martin Kohlhoff, hatte im März 2024 den 1. Bevollmächtigten der Mannheimer IG Metall, Thomas Hahl, übelst beleidigt und ihm Gewalt angedroht.
Darüber hinaus wollte Kohlhoff im Verlauf dieser Auseinandersetzung zwei Betriebsratsmitglieder der Fa. Kohlhoff wegen ihrer Zeugenaussagen zu dem Konflikt vor dem Landgericht außerordentlich kündigen.
Solidarität
Am 6. Juni 2024 fand zu dem Streit ein Termin beim Arbeitsgericht in Mannheim statt, an dem auch viele Mitglieder der IG Metall, des Arbeitskreises Seniorinnen und Senioren der Gewerkschaft sowie des Mannheimer Komitees „Solidarität gegen BR-Mobbing!“ teilnahmen und sich solidarisch zeigten.
Kohlhoff und sein Rechtsanwalt Heck bestritten als Beklagtenseite während des Verfahrens immer wieder, dass der IG Metall-Hauptamtliche Thomas Hahl beleidigt und bedroht worden sei. Der Vorsitzende Richter Büschler machte jedoch deutlich, dass die Kammer diesen Versuch der Reinwaschung nicht akzeptiert. Er riet der Beklagtenseite dringend, sich auf einen Vergleich einzulassen. Alles andere könne die Situation nur noch verschlimmern und die Kosten des Verfahrens in die Höhe treiben.
Nach längerem Hin und Her, das durch die Beklagtenseite verursacht wurde, konnte auf Vorschlag des Vorsitzenden der zuständigen Kammer 8 des Arbeitsgerichts Mannheim ein Vergleich geschlossen werden.
Vergleich
Demzufolge verpflichtet sich der Autohaus-Chef, die von ihm gegenüber dem Geschäftsführer der IG Metall Mannheim geäußerte Beleidigung und Gewaltandrohung künftig zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung droht ihm eine Geldstrafe von 7.000 €.
Ferner wurden die Verfahren zur außerordentlichen Kündigung der beiden Betriebsratsmitglieder der Firma Kohlhoff nach § 103 Betriebsverfassungsgesetz eingestellt. Im Gegenzug verpflichtete sich Thomas Hahl, seine Strafanzeige gegen Kohlhoff wegen Beleidigung und Gewalt- androhung zurückzunehmen.
Der Vergleich bedeutet einen klaren Erfolg für die Mannheimer IG Metall, für ihren 1. Bevollmächtigten Thomas Hahl und für die beiden mit Kündigung bedrohten Betriebsratsmitglieder.
Das Verhalten des Firmenchefs während der Gerichtsverhandlung zeigte aber, dass dieser in keiner Weise geläutert ist und sich zukünftig wieder „normal“ verhalten wird.
Es ist zu befürchten, dass er sich weiterhin sowohl gegen die Wiederherstellung der Tarifbindung beim Autohaus Kohlhoff als auch gegen die gesetzlich begründete Tätigkeit des Betriebsrats stellen wird.
Hierauf müssen sich sowohl die Gewerkschaft, als auch der Betriebsrat vorbereiten.