Gewerk­schafts­be­kämp­fung im Auto­haus Kohlhoff

Erfolg der IG Metall vor dem Arbeitsgericht

 

H. S.

Zwi­schen dem ört­li­chen Auto­haus Kohl­hoff und der Mann­hei­mer IG Metall war der Streit über den Aus­tritt der Fir­ma aus der Tarif­ge­mein­schaft des Kraft­fahr­zeug­hand­werks eska­liert. Der Geschäfts­füh­rer des Auto­händ­lers, Mar­tin Kohl­hoff, hat­te im März 2024 den 1. Bevoll­mäch­tig­ten der Mann­hei­mer IG Metall, Tho­mas Hahl, übelst belei­digt und ihm Gewalt angedroht.

Solidarität vor dem Arbeitsgericht Mannheim, 6. Juni 2024. (Foto: IGM Mannheim.)

Soli­da­ri­tät vor dem Arbeits­ge­richt Mann­heim, 6. Juni 2024. (Foto: IGM Mannheim.)

Dar­über hin­aus woll­te Kohl­hoff im Ver­lauf die­ser Aus­ein­an­der­set­zung zwei Betriebs­rats­mit­glie­der der Fa. Kohl­hoff wegen ihrer Zeu­gen­aus­sa­gen zu dem Kon­flikt vor dem Land­ge­richt außer­or­dent­lich kündigen.

Soli­da­ri­tät
Am 6. Juni 2024 fand zu dem Streit ein Ter­min beim Arbeits­ge­richt in Mann­heim statt, an dem auch vie­le Mit­glie­der der IG Metall, des Arbeits­krei­ses Senio­rin­nen und Senio­ren der Gewerk­schaft sowie des Mann­hei­mer Komi­tees „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!“ teil­nah­men und sich soli­da­risch zeigten.

Kohl­hoff und sein Rechts­an­walt Heck bestrit­ten als Beklag­ten­sei­te wäh­rend des Ver­fah­rens immer wie­der, dass der IG Metall-Haupt­amt­li­che Tho­mas Hahl belei­digt und bedroht wor­den sei. Der Vor­sit­zen­de Rich­ter Büsch­ler mach­te jedoch deut­lich, dass die Kam­mer die­sen Ver­such der Rein­wa­schung nicht akzep­tiert. Er riet der Beklag­ten­sei­te drin­gend, sich auf einen Ver­gleich ein­zu­las­sen. Alles ande­re kön­ne die Situa­ti­on nur noch ver­schlim­mern und die Kos­ten des Ver­fah­rens in die Höhe treiben.

Nach län­ge­rem Hin und Her, das durch die Beklag­ten­sei­te ver­ur­sacht wur­de, konn­te auf Vor­schlag des Vor­sit­zen­den der zustän­di­gen Kam­mer 8 des Arbeits­ge­richts Mann­heim ein Ver­gleich geschlos­sen werden.

Ver­gleich
Dem­zu­fol­ge ver­pflich­tet sich der Auto­haus-Chef, die von ihm gegen­über dem Geschäfts­füh­rer der IG Metall Mann­heim geäu­ßer­te Belei­di­gung und Gewalt­an­dro­hung künf­tig zu unter­las­sen. Bei Zuwi­der­hand­lung droht ihm eine Geld­stra­fe von 7.000 €.

Fer­ner wur­den die Ver­fah­ren zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung der bei­den Betriebs­rats­mit­glie­der der Fir­ma Kohl­hoff nach § 103 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz ein­ge­stellt. Im Gegen­zug ver­pflich­te­te sich Tho­mas Hahl, sei­ne Straf­an­zei­ge gegen Kohl­hoff wegen Belei­di­gung und Gewalt- andro­hung zurückzunehmen.

Der Ver­gleich bedeu­tet einen kla­ren Erfolg für die Mann­hei­mer IG Metall, für ihren 1. Bevoll­mäch­tig­ten Tho­mas Hahl und für die bei­den mit Kün­di­gung bedroh­ten Betriebsratsmitglieder.

Das Ver­hal­ten des Fir­men­chefs wäh­rend der Gerichts­ver­hand­lung zeig­te aber, dass die­ser in kei­ner Wei­se geläu­tert ist und sich zukünf­tig wie­der „nor­mal“ ver­hal­ten wird.

Es ist zu befürch­ten, dass er sich wei­ter­hin sowohl gegen die Wie­der­her­stel­lung der Tarif­bin­dung beim Auto­haus Kohl­hoff als auch gegen die gesetz­lich begrün­de­te Tätig­keit des Betriebs­rats stel­len wird.

Hier­auf müs­sen sich sowohl die Gewerk­schaft, als auch der Betriebs­rat vorbereiten.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juli/August 2024
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