Kapi­ta­lis­mus als Grundgesetz?

 

E. B.

Vor 75 Jah­ren ist das Grund­ge­setz (GG) der BRD in Kraft getre­ten. Es ent­hält Leh­ren aus den Ver­bre­chen des Faschismus.

Aller­dings ist es ein ver­brei­te­ter Mythos, dass das GG den Kapi­ta­lis­mus als Wirt­schafts­sys­tem fest­ge­schrie­ben hätte.

Vor allem Wolf­gang Abend­roth, „Par­ti­sa- nen­pro­fes­sor im Lan­de der Mit­läu­fer“, hat dies wider­legt. Für ihn war das „Fern­ziel der [sozia­lis­ti­schen] Umstruk­tu­rie­rung der gesam- ten Wirt­schafts­ge­sell­schaft“ im GG angelegt.

Das dort fest­ge­schrie­be­ne Sozi­al­staats-Prin­zip hielt er für die ver­pflich­ten­de Begrün­dung einer demo­kra­ti­schen und sozia­len Wirt- schafts­ord­nung jen­seits des Kapitalismus.

Abend­roth wies nicht nur auf Arti­kel 14 und 15 GG hin (Ent­eig­nung bzw. Ver­ge­sell­schaf­tung von Grund und Boden sowie von Unter­neh­men), son­dern auch auf die Mög­lich­keit einer direk­ten Demo­kra­tie und eines unein­ge­schränk­ten Streikrechts.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juni 2024
Tagged , , . Bookmark the permalink.