Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“ am 11.10.2025

Bos­sing, Mob­bing & Co. – Arbeits­un­recht stoppen!“

 

M. G.

Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen in der Arbeits­welt sind dra­ma­tisch. Die Angrif­fe auf demo­kra­ti­sche Grund- und Men­schen­rech­te, auf Arbeits­be­din­gun­gen und Arbeits- bzw. Aus­bil­dungs­plät­ze neh­men stark zu. Erneut wol­len Fir­men­lei­tun­gen zehnt­tau­sen­de Stel­len in den unter­schied­lichs­ten Bran­chen ver­nich­ten. Davon betrof­fe­ne Kolleg:innen und deren Fami­li­en ban­gen um ihre Exis­tenz und ihre Zukunft.

Ankündigung der 12. Bundeskonferenez gegen BR-Mobbing.

Ankün­di­gung der 12. Bun­des­kon­fe­re­nez gegen BR-Mobbing.

Welch eine Ver­kom­men­heit in einem Land, in dem immer offe­ner von Wirt­schaft und Poli­tik die Grund- und Men­schen­rech­te igno­riert oder gar offen­siv mit Füßen getre­ten wer­den. Anschei­nend gilt mitt­ler­wei­le ein neu­er Arti­kel 1 des Grund­ge­set­zes (GG). Statt des for­mal gül­ti­gen Sat­zes „Die Wür­de des Men­schen ist unan­tast­bar“ heißt es nun real „Die Höhe der Pro­fi­te ist unantastbar“.

Zu nied­ri­ge Gewinne“?
Oft recht­fer­ti­gen Unter­neh­mens­lei­tun­gen mitt­ler­wei­le ihre Kahl­schlag­vor­ha­ben in der Arbeits­welt nicht nur mit dem „Erhalt der Wett­be­werbs­fä­hig­keit“ und des­halb „not­wen­di­gen Kos­ten­sen­kun­gen“, son­dern auch ganz offen mit „zu nied­ri­gen Gewin­nen“. Welch ein Skan­dal in einem Land, in des­sen Grundge- setz-Arti­kel 14 die Rede von einer Sozi­al­bin­dung des Eigen­tums ist: „Eigen­tum ver­pflich­tet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Woh­le der All­ge­mein­heit dienen.“

Arti­kel 15 GG ergänzt: „Grund und Boden, Natur­schät­ze und Pro­duk­ti­ons­mit­tel kön­nen zum Zwe­cke der Ver­ge­sell­schaf­tung durch ein Gesetz, das Art und Aus­maß der Ent­schä­di­gung regelt, in Gemein­ei­gen­tum oder in ande­re For­men der Gemein­wirt­schaft über­führt wer­den.“ War­um kom­men immer noch viel zu weni­ge in Gewerk­schaf­ten, Poli­tik und Öffent­lich­keit auf die Idee, die­ses Grund­recht einzufordern?

Das „Recht des Stärkeren“
Die Bos­se bekämp­fen immer aggres­si­ver demo­kra­ti­sche Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen und drän­gen die gewerk­schaft­li­che Orga­ni­sie­rung in Betrie­ben zurück.

In der gera­de erschie­nen Doku­men­ta­ti­on der 11. Bun­des­kon­fe­renz „BR im Visier“ (sie­he S. 7 die­ser Zei­tung) ist zu lesen: „Laut einer reprä­sen­ta­ti­ven Erhe­bung des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) der Bun­des­agen­tur für Arbeit vom 30. Mai 2025 gibt es in 76,3 % der Betrie­be kei­ne tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen. In nur noch 9,5 % aller Betrie­be ab 5 Beschäf­tig­ten gibt es einen Betriebs- oder Personalrat.“

Und wei­ter: „Die­se bedroh­li­chen Zah­len fal­len nicht vom Him­mel. In Ver­bin­dung mit dem anhal­ten­den poli­ti­schen Rechts­ruck wird die Durch­set­zung eines ‚Rechts des Stär­ke­ren‘ zuneh- mend zur men­schen­ver­ach­ten­den Nor­ma­li­tät. In der Fol­ge neh­men BR-Mob­bing und Gewerk­schafs­be­kämp­fung zu. Skru­pel­los nut­zen Unter­neh­mens­lei­tun­gen und die von ihnen ange­heu­er­ten Unrechts­an­wäl­te alle mög­li­chen lega­len und ille­ga­len Mit­tel, um sowohl akti­ve Betriebs- und Per­so­nal­rä­te als auch enga­gier­te Gewerk­schafts­mit­glie­der aus den Betrie­ben zu drängen.“

Not­wen­di­ger Wider­stand
Wider­stand gegen die­se skan­da­lö­sen Zustän­de ist erfor­der­lich. Auch aus die­sem Grund fin­det am Sams­tag, den 11. Okto­ber 2025, die bereits zwölf­te bun­des­wei­te Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“ im Mann­hei­mer Gewerk­schafs­haus statt.

In der Ein­la­dung zu die­ser wich­ti­gen Tagung heißt es: „Wer im Koali­ti­ons­ver­trag der neu­en Bun­des­re­gie­rung nach dem The­ma Abwehr von BR-Mob­bing und Gewerk­schafts­be­kämp­fung sucht, fin­det – wei­ße Fle­cken. Die Ampel-Koali­ti­on hat­te noch beschlos­sen, den § 119 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz von einem Antrags- in ein Offi­zi­al­de­likt umzu­wan­deln. Pas­siert ist – nichts.“

Umso mehr Berech­ti­gung hat die von den Organisator:innen der Kon­fe­renz for­mu­lier­te Fest­stel­lung: „Die För­de­rung star­ker demo­kra­ti­scher Gegen­macht in Betrie­ben und der Gesell­schaft ist jedoch eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung, um Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­be­kämp­fung sowie den Vor­marsch der Rech­ten stop­pen zu können.“

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Okto­ber 2025
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