Verwaltungsgericht untersagt GPR-Vorsitzender die Amtsausübung
E. B.
Wie sehr die Einflüsse des Nazi-Unrechts in der Arbeitswelt nachwirken, zeigt das Agieren des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main im Fall der Wiesbadener Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats Schule (GPRS) Manon Tuckfeld. Unter Vorsitz der Richterin Carina Venter untersagte das Gericht auf Antrag des Staatlichen Schulamts Wiesbaden, der in der GEW aktiven Kollegin Tuckfeld ihr Amt als GPRS-Vorsitzende weiter auszuüben.

GEW-Demo in Düsseldorf, 28. Januar 2009. (Foto: Gemeinfrei.)
Mit ihrer Entscheidung folgte die Justiz unbewiesenen Behauptungen der Behörde. Diese hatte im engagierten Handeln von Manon Tuckfeld eine „Störung der vertrauens- vollen Zusammenarbeit“ gesehen.
Die GEW Wiesbaden-Rheingau kritisierte in einer Stellungnahme am 7. Januar 2026 nicht nur das Urteil des Gerichts, sondern auch die zweifelhafte Verhandlungsführung der Richterin Venter. Ihre an den Gesamtpersonalrat Schule gerichtete Empfehlung, einen „Neustart“ durchzuführen und wieder zu einer „guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit“ zu kommen, sei eine Bestätigung der „Voreingenommenheit, Einseitigkeit und Parteilichkeit“ der Richterin gewesen.
Voreingenommenes Gericht
Eine der über 50 GEW-Kolleg:innen, die der Verhandlung am 22. Dezember 2025 in Frankfurt beiwohnte, teilte uns mit: „In der mündlichen Verhandlung fiel es mir sehr schwer, überhaupt die hinter den vorgetragenen Vorwürfen stehenden Sachverhalte zu erfassen […]. Da es sich aber um sehr viele Vorwürfe handelte, hätte ich von der Leiterin der Behörde [Claudia Wolff (CDU)] erwartet, dass sie eine mündliche Zusammenfassung der Anklagepunkte und die entsprechenden Beweise vorträgt […]. Wenn keine Beweise vorliegen, hat die Beschuldigte keine Chancen sich zu verteidigen.“
Sehr kritisch äußerte sich auch der Verwaltungsrechtler Gerhardt Strauch zu dem strittigen Sachverhalt gegenüber der Tageszeitung Wiesbadener Kurier: „Voreingenommene Richterin, fast schon befangen. Erwähnt die vielen Verfahren, die der GPR bei ihr hat.“
Einseitige Presseberichterstattung
Allerdings fand diese Einschätzung in der Berichterstattung des Wiesbadener Kuriers keine Erwähnung. Vielmehr bezog sich diese nach Ansicht der GEW „einseitig auf die Darstellung des Schulamts“. Die Aussagen der Anwälte des GPR, der GPR-Vorsitzenden Tuckfeld und anderer Kolleg:innen fanden keine Erwähnung.
Als zentrale Punkte nannte die GEW in diesem Zusammenhang vor allem:
- Das Handeln der GPRS-Vorsitzenden war durch die Beschlüsse des Gremiums legitimiert und fand damit im Rahmen des Personalvertretungsrechts statt.
- Es lag keine Verletzung einer Schweigepflicht vor.
Die GEW Wiesbaden-Rheingau wartet nun auf die schriftliche Begründung des Gerichtsbeschlusses.
Gewerkschaftliche Gegenwehr erforderlich
Die Gewerkschaft stellt aber jetzt schon klar: „Dieser Beschluss richtet sich gegen die Arbeit der GEW und gegen die Arbeit engagierter Personalräte. Personalräte, die nicht sofort zu allem ‚ja‘ sagen, wenn das Schulamt etwas umsetzten möchte, sondern die Umsetzungsanliegen immer mit Recht und Gesetz und mit den Bedarfen der Schulen abgleichen“.
Und sie ergänzt: „Der Angriff auf grundgesetzlich garantierte Mitbestimmungsrechte passt leider nur zu gut in das derzeitige (bildungs-) politische Bild. Viele Schulleitungen, die sich offenbar – im vorauseilenden Gehorsam – eine Meinung bilden, indem sie einseitig auf die Fach- und Dienstaufsicht im Staatlichen Schulamt hören, und eine Schulaufsicht, die Monate bis Jahre braucht, um Personalmaßnahmen abzuschließen und dann die Schuld hierfür der gesetzlich verbrieften Mitbestimmung in die Schuhe schiebt“.
Es ist erforderlich, dass sich nicht nur die GEW Wiesbaden-Rheingau, sondern die gesamte GEW diesem Treiben verstärkt mit Wort und Tat widersetzt.
