Recht­spre­chung“ in brau­ner Tradition

Ver­wal­tungs­ge­richt unter­sagt GPR-Vor­sit­zen­der die Amtsausübung

 

E. B.

Wie sehr die Ein­flüs­se des Nazi-Unrechts in der Arbeits­welt nach­wir­ken, zeigt das Agie­ren des Ver­wal­tungs­ge­richts Frank­furt am Main im Fall der Wies­ba­de­ner Vor­sit­zen­den des Gesamt­per­so­nal­rats Schu­le (GPRS) Manon Tuck­feld. Unter Vor­sitz der Rich­te­rin Cari­na Ven­ter unter­sag­te das Gericht auf Antrag des Staat­li­chen Schul­amts Wies­ba­den, der in der GEW akti­ven Kol­le­gin Tuck­feld ihr Amt als GPRS-Vor­sit­zen­de wei­ter auszuüben.

GEW-Demo in Düsseldorf, 28. Januar 2009. (Foto: Gemeinfrei.)

GEW-Demo in Düs­sel­dorf, 28. Janu­ar 2009. (Foto: Gemeinfrei.)

Mit ihrer Ent­schei­dung folg­te die Jus­tiz unbe­wie­se­nen Behaup­tun­gen der Behör­de. Die­se hat­te im enga­gier­ten Han­deln von Manon Tuck­feld eine „Stö­rung der ver­trau­ens- vol­len Zusam­men­ar­beit“ gesehen.

Die GEW Wies­ba­den-Rhein­gau kri­ti­sier­te in einer Stel­lung­nah­me am 7. Janu­ar 2026 nicht nur das Urteil des Gerichts, son­dern auch die zwei­fel­haf­te Ver­hand­lungs­füh­rung der Rich­te­rin Ven­ter. Ihre an den Gesamt­per­so­nal­rat Schu­le gerich­te­te Emp­feh­lung, einen „Neu­start“ durch­zu­füh­ren und wie­der zu einer „guten, ver­trau­ens­vol­len Zusam­men­ar­beit“ zu kom­men, sei eine Bestä­ti­gung der „Vor­ein­ge­nom­men­heit, Ein­sei­tig­keit und Par­tei­lich­keit“ der Rich­te­rin gewesen.

Vor­ein­ge­nom­me­nes Gericht
Eine der über 50 GEW-Kolleg:innen, die der Ver­hand­lung am 22. Dezem­ber 2025 in Frank­furt bei­wohn­te, teil­te uns mit: „In der münd­li­chen Ver­hand­lung fiel es mir sehr schwer, über­haupt die hin­ter den vor­ge­tra­ge­nen Vor­wür­fen ste­hen­den Sach­ver­hal­te zu erfas­sen […]. Da es sich aber um sehr vie­le Vor­wür­fe han­del­te, hät­te ich von der Lei­te­rin der Behör­de [Clau­dia Wolff (CDU)] erwar­tet, dass sie eine münd­li­che Zusam­men­fas­sung der Ankla­ge­punk­te und die ent­spre­chen­den Bewei­se vor­trägt […]. Wenn kei­ne Bewei­se vor­lie­gen, hat die Beschul­dig­te kei­ne Chan­cen sich zu verteidigen.“

Sehr kri­tisch äußer­te sich auch der Ver­wal­tungs­recht­ler Ger­hardt Strauch zu dem strit­ti­gen Sach­ver­halt gegen­über der Tages­zei­tung Wies­ba­de­ner Kurier: „Vor­ein­ge­nom­me­ne Rich­te­rin, fast schon befan­gen. Erwähnt die vie­len Ver­fah­ren, die der GPR bei ihr hat.“

Ein­sei­ti­ge Presseberichterstattung
Aller­dings fand die­se Ein­schät­zung in der Bericht­erstat­tung des Wies­ba­de­ner Kuriers kei­ne Erwäh­nung. Viel­mehr bezog sich die­se nach Ansicht der GEW „ein­sei­tig auf die Dar­stel­lung des Schul­amts“. Die Aus­sa­gen der Anwäl­te des GPR, der GPR-Vor­sit­zen­den Tuck­feld und ande­rer Kolleg:innen fan­den kei­ne Erwähnung.

Als zen­tra­le Punk­te nann­te die GEW in die­sem Zusam­men­hang vor allem:

- Das Han­deln der GPRS-Vor­sit­zen­den war durch die Beschlüs­se des Gre­mi­ums legi­ti­miert und fand damit im Rah­men des Per­so­nal­ver­tre­tungs­rechts statt.

- Es lag kei­ne Ver­let­zung einer Schwei­ge­pflicht vor.

Die GEW Wies­ba­den-Rhein­gau war­tet nun auf die schrift­li­che Begrün­dung des Gerichtsbeschlusses.

Gewerk­schaft­li­che Gegen­wehr erforderlich
Die Gewerk­schaft stellt aber jetzt schon klar: „Die­ser Beschluss rich­tet sich gegen die Arbeit der GEW und gegen die Arbeit enga­gier­ter Per­so­nal­rä­te. Per­so­nal­rä­te, die nicht sofort zu allem ‚ja‘ sagen, wenn das Schul­amt etwas umsetz­ten möch­te, son­dern die Umset­zungs­an­lie­gen immer mit Recht und Gesetz und mit den Bedar­fen der Schu­len abgleichen“.

Und sie ergänzt: „Der Angriff auf grund­ge­setz­lich garan­tier­te Mit­be­stim­mungs­rech­te passt lei­der nur zu gut in das der­zei­ti­ge (bil­dungs-) poli­ti­sche Bild. Vie­le Schul­lei­tun­gen, die sich offen­bar – im vor­aus­ei­len­den Gehor­sam – eine Mei­nung bil­den, indem sie ein­sei­tig auf die Fach- und Dienst­auf­sicht im Staat­li­chen Schul­amt hören, und eine Schul­auf­sicht, die Mona­te bis Jah­re braucht, um Per­so­nal­maß­nah­men abzu­schlie­ßen und dann die Schuld hier­für der gesetz­lich ver­brief­ten Mit­be­stim­mung in die Schu­he schiebt“.

Es ist erfor­der­lich, dass sich nicht nur die GEW Wies­ba­den-Rhein­gau, son­dern die gesam­te GEW die­sem Trei­ben ver­stärkt mit Wort und Tat widersetzt.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Febru­ar 2026
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