Schat­ten­reich Arbeitswelt

Gesund­heits­schutz als Lippenbekenntnis?*

Wolf­gang Hien

Die Coro­na-Kri­se hat zen­tra­le Schwach­stel­len unse­rer gesell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­ti­on offen­ge­legt. Eine die­ser Schwach­stel­len ist die Arbeits­welt. Ver­blen­det vom Lob der „schö­nen neu­en Arbeits­welt“, wie es etwa in seit eini­gen Jah­ren kur­sie­ren­den regie­rungs­of­fi­zi­el­len Pro­kla­ma­tio­nen zur „Arbeit 4.0“ her­aus­zu­hö­ren ist, wur­den der Arbeits­welt eige­ne Här­ten und Zumu­tun­gen leicht über­se­hen, eben­so wie deren gesund­heit­li­che Fol­gen. Krank­heit gehört nicht zum Bild des fit­ten, agi­len und erfolg­rei­chen homo oeco­no­mic­us.

Wolfgang Hien bei der IGM-Arbeitsschutzkonferenz in Mannheim, 29. Oktober 2019. (Foto: helmut-roos@web.de)

Wolf­gang Hien bei der IGM-Arbeits­schutz­kon­fe­renz in Mann­heim, 29. Okto­ber 2019. (Foto: helmut-roos@web.de)

 

Das Jahr 2020 mar­kiert einen Umbruch. Die Coro­na-Kri­se the­ma­ti­sier­te Ver­letz­lich­keit, Krank­heit und Tod in einer Brei­te, die in der Nach­kriegs­ge­schich­te Deutsch­lands neu und ein­ma­lig ist. Der Ter­mi­nus „Gesund­heits­schutz“ hielt Ein­gang in unse­re Alltagssprache.

War zunächst der Fokus auf das pri­va­te Leben gerich­tet, so wan­del­te sich der Blick, als klar wur­de, dass das Abflau­en der ers­ten Wel­le noch längst kein Ende der Pan­de­mie anzei­gen wür­de. Sicht­bar wur­den die mas­si­ven Defi­zi­te des Gesund­heits­schut­zes in der Arbeitswelt.

Wahr­ge­nom­men wur­den nicht nur die gera­de­zu archai­schen Arbeits­ver­hält­nis­se in Groß­schlach­te­rei­en und nicht nur die unter unsäg­li­chen Bedin­gun­gen sich pla­gen­den Logistikarbeiter*innen, die uns die hal­be Welt ins Haus brachten.

Ins Blick­feld gerie­ten auch wei­te­re Bran­chen wie zum Bei­spiel das Bau­ge­wer­be und die klas­si­schen Pro­duk­ti­ons­be­trie­be – bei­spiels­wei­se die vie­len Zulie­fer­be­trie­be der Auto­mo­bil­in­dus­trie – mit ihrer Akkord- und Fließ­band­ar­beit, die kei­nes­falls abge­schafft ist, wie man­che fälsch­lich vermuteten.

Ins Blick­feld kamen nicht zuletzt auch die Büro­be­ru­fe, die unter Hoch­leis­tungs­dik­ta­ten nun auch ins „Home­of­fice“ zu gehen hat­ten, was der Ent­gren­zung von Arbeit und Leben wei­ter Vor­schub leistete.

Zer­stö­rung durch Ausbeutung
Schon vor mehr als zwei Jahr­zehn­ten beschrieb der US-Sozio­lo­ge Richard Sen­nett die iden­ti­täts- und per­sön­lich­keits­zer­stö­ren­den Wir­kun­gen der inten­si­vier­ten und fle­xi­bi­li­sier­ten Arbeit. Nicht mehr die Arbeits­kraft, son­dern der gan­ze Mensch ist gefor­dert – ein Pro­zess, der begriff­lich als Sub­jek­ti­vie­rung der Arbeit gefasst wurde.

Gleich­wohl ver­su­chen die Sub­jek­te, den Zumu­tun­gen und Zurich­tun­gen eine posi­ti­ve Sei­te abzu­ge­win­nen und sie als Erwei­te­rung der Selbst­ver­wirk­li­chungs­mög­lich­kei­ten zu deu­ten, gleich­sam im Sinn einer „dop­pel­ten Sub­jek­ti­vie­rung“ – eine sinn­wid­ri­ge und zum Miss­lin­gen ten­die­ren­de Kon­stel­la­ti­on. Als Stich­wor­te sei­en Über­ver­aus­ga­bung, Erschöp­fung und Depres­si­on genannt.

Bei­spiel­haft für die dop­pel­te Sub­jek­ti­vie­rung steht die Pfle­ge­ar­beit, deren extre­me Bedin­gun­gen 2020 in beson­de­rer Wei­se deut­lich wur­den: Pfle­ge­ar­beit reprä­sen­tiert eine mehr­fach ver­schränk­te Arbeits­si­tua­ti­on, in die zugleich hohe kör­per­li­che und hohe psy­cho­men­ta­le Belas­tun­gen eingehen.

Gefor­dert ist nicht nur schwe­res Heben, Tra­gen, Zie­hen und Schie­ben und nicht nur die klas­si­sche Emo­ti­ons­ar­beit, son­dern auch die tay­lo­ris­ti­sche Ein­bin­dung in digi­tal gesteu­er­te Fließ­pro­zes­se, die von den Pfle­ge­kräf­ten auch noch opti­miert wer­den müs­sen. Die psy­cho­so­zia­len Kos­ten der neu­en Arbeits­welt sind enorm. 
Mehr als ein Drit­tel der Erwerbs­tä­ti­gen lei­det an chro­ni­schen Erkran­kun­gen, bei den ab 50-Jäh­ri­gen sind es schon mehr als die Hälf­te. Gemes­sen an den Arbeits­un­fä­hig­keits­ta­gen ste­hen Rücken- und Gelenk­er­kran­kun­gen immer noch an ers­ter Stel­le, mitt­ler­wei­le dicht gefolgt von psy­chi­schen Erkran­kun­gen und hier vor allem: Depres­si­ons­er­kran­kun­gen. Der ursäch­li­che Anteil der Arbeits­welt am Krank­heits­ge­sche­hen ist signi­fi­kant und wird in hoch belas­te­ten Berufs­grup­pen auf 30 bis 50 Pro­zent geschätzt.

Defi­zi­te bei der Prä­ven­ti­on
Die Coro­na-Kri­se hat zugleich die ekla­tan­ten Defi­zi­te der Prä­ven­ti­on ans Tages­licht gebracht: An vie­len Arbeits­plät­zen und in vie­len Arbeits­be­rei­chen fehlt, obwohl durch das Arbeits­schutz­ge­setz seit 1996 vor­ge­schrie­ben, die gesund­heits­be­zo­ge­ne Gefähr­dungs­ana­ly­se und Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung. Prä­ven­ti­ve Maß­nah­men, das heißt gesund­heits­ge­rech­te und für die bereits Erkrank­ten auch lei­dens­ge­rech­te Arbeits­ge­stal­tung, wer­den, obwohl auch dies gesetz­lich ver­bind­lich ist, dem Zufall und dem Wohl­wol­len von Unter­neh­men überlassen.

Broschüre zur Gefährdungsanalyse

Bro­schü­re zur Gefährdungsanalyse

Die eigent­lich vor­ge­se­he­ne staat­li­che Arbeits­schutz­auf­sicht ist seit den 1990er Jah­ren per­so­nell und auch hin­sicht­lich effek­ti­ver Zugriffs­mög­lich­kei­ten her­un­ter­ge­fah­ren wor­den, das heißt eine staat­li­che Kon­trol­le der Arbeits­ver­hält­nis­se und ihrer gesund­heit­li­chen Gefähr­dun­gen fin­det wei­test­ge­hend nicht statt. Das ist schon seit gerau­mer Zeit so, doch erst Coro­na hat dies offengelegt.
Nicht nur Fleisch­fa­bri­ken, son­dern auch Logis­tik­fir­men, Bau­un­ter­neh­men und wie­der vor allem Pfle­ge­be­trie­be fal­len als Brenn­punk­te von SARS-CoV-2-Infek­tio­nen und COVID-19-Erkran­kun­gen auf. Die Gesund­heits­schutz­si­tua­ti­on ist oft­mals mise­ra­bel, in man­chen Betrie­ben – um nur ein Bei­spiel zu benen­nen – fehlt es bis heu­te an qua­li­ta­tiv guten Schutzausrüstungen.

Im Gesund­heits- und Sozi­al­we­sen sind seit Beginn der Pan­de­mie (Stand Febru­ar 2021) mehr als 1.200 Beschäf­tig­te an COVID-19 schwer, das heißt hos­pi­ta­li­siert erkrankt und mehr als 200 von ihnen gleich­sam „im Dienst“ ver­stor­ben. Die Auf­re­gung ist groß und auch in sys­tem­kon­for­men Medi­en wird breit gefragt, wie es sein kann, dass in einem hoch ent­wi­ckel­ten Sozi­al- und Rechts­staat die Arbeits­ver­hält­nis­se der­art man­gel­haft sind.

Nun ver­weist aber die­se Situa­ti­on gleich­zei­tig auf die Ebe­ne der Sub­jek­ti­vi­tät, das heißt dar­auf, dass die Arbei­ten­den selbst sich den Bedin­gun­gen unter­wer­fen, die sie krank machen oder für sie als Kran­ke nur mäßig gute Beschäf­ti­gungs­chan­cen bieten.

Unver­meid­lich ist hier die Fra­ge nach dem Eigen­an­teil der Sub­jek­te an Krank­heits­ge­ne­se und Krank­heits­ver­lauf, zumal die Krank­heits­de­fi­ni­ti­on und die ursäch­li­chen Zuschrei­bun­gen viel­fach im Unkla­ren blei­ben und von sozio­kul­tu­rel­len und sozi­al­po­li­ti­schen Wand­lun­gen und Kon­junk­tu­ren mit­be­stimmt werden.

Bei nähe­rem Hin­se­hen offen­ba­ren sich einer­seits Unauf­ge­klärt­heit, Unsi­cher­heit und Hilf­lo­sig­keit wie ande­rer­seits auch Bera­tungs­per­spek­ti­ven, die womög­lich ände­rungs­re­le­van­te Momen­te ent­hal­ten oder zum Tra­gen brin­gen könn­ten, wenn sie in der Flä­che halb­wegs eta­bliert wären.

Auf­klä­rung, Bera­tung und Unter­stüt­zung hin­sicht­lich Pri­mär-, Sekun­där- und Ter­ti­är­prä­ven­ti­on sind als sozi­al­staat­li­che Leis­tung in den Sozi­al­ge­setz­bü­chern breit auf­ge­stellt – doch auch hier wie­der­um eher nor­ma­tiv denn tat­säch­lich real existierend.

Gesund­heits­schutz erkämpfen
Ins­be­son­de­re in mitt­le­ren und klei­nen Betrie­ben blei­ben chro­nisch Kran­ke oft­mals sich selbst und den Unbil­len der jewei­li­gen betrieb­li­chen und sozia­len Wirk­lich­keit über­las­sen. Arbeits- und berufs­be­ding­te Erkran­kun­gen wer­den nicht wahr­ge­nom­men, und wenn doch, so gibt es – ins­be­son­de­re bei der Aner­ken­nung von Berufs­krank­hei­ten – zahl­lo­se Hür­den, die allei­ne kaum zu bewäl­ti­gen sind.

Die sozi­al­po­li­ti­schen, sozi­al­psy­cho­lo­gi­schen, sozi­al­me­di­zi­ni­schen, sozi­al­kul­tu­rel­len und nicht zuletzt auch die klas­sen­po­li­ti­schen Dimen­sio­nen des The­mas „Arbeit und Krank­heit“ sind außer­or­dent­lich viel­fäl­tig und inein­an­der verwoben.

Es ist höchs­te Zeit für eine Gesund­heits­schutz­be­we­gung in der Arbeits­welt. Sie muss „von unten“ in den Betrie­ben gegen die Kapi­tal­in­ter­es­sen erkämpft und orga­ni­siert wer­den, und sie muss vor allem Betriebs­rä­te und Gewerk­schaf­ten in die Pflicht nehmen.


*[Die­ser Text ist eine redak­tio­nell bear­bei­te­te Fas­sung des im Schwer­punkt­heft „Arbeit und Krank­heit“ der Zeit­schrift Psy­cho­lo­gie & Gesell­schafts­kri­tik (45. Jg., Nr. 178, Heft 2-2021) erschie­ne­nen Editorials.]

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Dezem­ber 2021
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