Entschließung der 4. bundesweiten Konferenz
„Betriebsräte im Visier“
BR-Mobbing ist in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der systematischen Gewerkschaftsbekämpfung (des „Union Busting“). Immer häufiger versuchen Unternehmen, Betriebsräte und gewerkschaftlichen Einfluss in Betrieben zu verhindern oder – falls bereits vorhanden – zu zerschlagen.
BR-Mobbing bedeutet für die davon betroffenen KollegInnen Existenzsangst und meist auch Existenzvernichtung. BR-Mobbing führt zu massiven beruflichen, finanziellen, gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Schädigungen. Nicht selten sind schwere depressive Erkrankungen die Folge. Es kommt in der Folge sogar zu versuchten Selbsttötungen.
BR-Mobbing gilt offenbar in der Bundesrepublik meist als Kavaliersdelikt. Jedenfalls bleiben die hierfür Verantwortlichen in Unternehmensleitungen und ihre Helfershelfer aus „Rechts“- Anwaltskanzleien, „Beratungsfirmen“, dem Kreis firmenhöriger „unabhängiger Betriebsräte“ und Detekteien meist straffrei. Jedenfalls nehmen es Verantwortliche in Politik, Justiz, Medien und leider auch in manchen betrieblichen und gewerkschaftlichen Strukturen entweder gar nicht wahr oder spielen es als „Einzelfall“ herunter.
Tatsache ist aber:
- Die Be- oder Verhinderung der Wahl von Betriebs- oder Personalräten ist ein Straftatbestand.
- Die Blockade der gesetzlich festgelegten Aufgaben von gewählten Betriebsratsgremien ist illegal.
- Das Mobben von Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitgliedern ist kriminell.
- Es handelt sich hierbei um massive Verletzungen von Grund- und Menschenrechten.
Die konsequente Bekämpfung von BR-Mobbing ist deshalb nicht allein eine Pflicht der Gewerkschaften. Politik, Justiz und Medien sind hier ebenfalls gefordert.
Es ist positiv, dass einzelne Gewerkschaften wie IG Metall und ver.di auf ihren Gewerkschaftstagen Beschlüsse zum Kampf gegen BR-Mobbing gefasst haben. Aber diese müssen konsequent umgesetzt und Politik, Justiz und Unternehmen in die Verantwortung genommen werden.
Wir erneuern deshalb unseren Mannheimer Appell gegen BR-Mobbing vom 11. Oktober 2014.
Wir fordern die Einzelgewerkschaften auf, Opfern von BR-Mobbing unbürokratisch und schnell finanzielle Notlagen-Unterstützung zu gewähren.
Wir erwarten von unseren Gewerkschaften und dem DGB, dass sie hartnäckig streiten für:
- die systematische Erfassung und juristische Verfolgung aller Fälle von BR-Mobbing
- die Bildung spezieller Schwerpunktstaatsanwaltschaften
- das Durchsetzen eines wirksamen Anti-Mobbing-Gesetzes
- das Unterbinden von BR-Mobbing durch die Unternehmerverbände in ihren Mitgliedsfirmen
- den Entzug der Zulassung der „Unrechtsanwälte“, die das Recht nicht pflegen, sondern missachten, zumindest für das Gebiet des Arbeitsrechts
- die Bildung schneller gewerkschaftlicher Einsatzgruppen, die die umfassende Abwehr von BR-Mobbing unterstützen und mit den KollegInnen vor Ort Widerstand organisieren.
Allen von BR-Mobbing betroffenen KollegInnen rufen wir zu: Gebt nicht auf! Schließt Euch zusammen! Fordert von Euren KollegInnen, der Öffentlichkeit, Euren Gewerkschaften, den politischen Organisationen und den Medien Solidarität! Nur wer kämpft, kann gewinnen!
Die TeilnehmerInnen der 4. bundesweiten Konferenz „Betriebsräte im Visier“
Mannheim, den 14. Oktober 2017