Was tun gegen BR-Mobbing!

Ent­schlie­ßung der 4. bun­des­wei­ten Konferenz 
„Betriebs­rä­te im Visier“

 

BR-Mob­bing ist in Deutsch­land ein wesent­li­cher Bestand­teil der sys­te­ma­ti­schen Gewerk­schafts­be­kämp­fung (des „Uni­on Bus­ting“). Immer häu­fi­ger ver­su­chen Unter­neh­men, Betriebs­rä­te und gewerk­schaft­li­chen Ein­fluss in Betrie­ben zu ver­hin­dern oder – falls bereits vor­han­den – zu zerschlagen.

BR-Mob­bing bedeu­tet für die davon betrof­fe­nen Kol­le­gIn­nen Exis­tenz­sangst und meist auch Exis­tenz­ver­nich­tung. BR-Mob­bing führt zu mas­si­ven beruf­li­chen, finan­zi­el­len, gesund­heit­li­chen, per­sön­li­chen und sozia­len Schä­di­gun­gen. Nicht sel­ten sind schwe­re depres­si­ve Erkran­kun­gen die Fol­ge. Es kommt in der Fol­ge sogar zu ver­such­ten Selbsttötungen. 
BR-Mob­bing gilt offen­bar in der Bun­des­re­pu­blik meist als Kava­liers­de­likt. Jeden­falls blei­ben die hier­für Ver­ant­wort­li­chen in Unter­neh­mens­lei­tun­gen und ihre Hel­fers­hel­fer aus „Rechts“- Anwalts­kanz­lei­en, „Bera­tungs­fir­men“, dem Kreis fir­men­hö­ri­ger „unab­hän­gi­ger Betriebs­rä­te“ und Detek­tei­en meist straf­frei. Jeden­falls neh­men es Ver­ant­wort­li­che in Poli­tik, Jus­tiz, Medi­en und lei­der auch in man­chen betrieb­li­chen und gewerk­schaft­li­chen Struk­tu­ren ent­we­der gar nicht wahr oder spie­len es als „Ein­zel­fall“ herunter.
Tat­sa­che ist aber:

  • Die Be- oder Ver­hin­de­rung der Wahl von Betriebs- oder Per­so­nal­rä­ten ist ein Straftatbestand.
  • Die Blo­cka­de der gesetz­lich fest­ge­leg­ten Auf­ga­ben von gewähl­ten Betriebs­rats­gre­mi­en ist illegal.
  • Das Mob­ben von Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­mit­glie­dern ist kriminell.
  • Es han­delt sich hier­bei um mas­si­ve Ver­let­zun­gen von Grund- und Menschenrechten.

Die kon­se­quen­te Bekämp­fung von BR-Mob­bing ist des­halb nicht allein eine Pflicht der Gewerk­schaf­ten. Poli­tik, Jus­tiz und Medi­en sind hier eben­falls gefordert.
Es ist posi­tiv, dass ein­zel­ne Gewerk­schaf­ten wie IG Metall und ver.di auf ihren Gewerk­schafts­ta­gen Beschlüs­se zum Kampf gegen BR-Mob­bing gefasst haben. Aber die­se müs­sen kon­se­quent umge­setzt und Poli­tik, Jus­tiz und Unter­neh­men in die Ver­ant­wor­tung genom­men werden.
Wir erneu­ern des­halb unse­ren Mann­hei­mer Appell gegen BR-Mob­bing vom 11. Okto­ber 2014. 
Wir for­dern die Ein­zel­ge­werk­schaf­ten auf, Opfern von BR-Mob­bing unbü­ro­kra­tisch und schnell finan­zi­el­le Not­la­gen-Unter­stüt­zung zu gewähren.
Wir erwar­ten von unse­ren Gewerk­schaf­ten und dem DGB, dass sie hart­nä­ckig strei­ten für:

  • die sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung und juris­ti­sche Ver­fol­gung aller Fäl­le von BR-Mobbing
  • die Bil­dung spe­zi­el­ler Schwerpunktstaatsanwaltschaften
  • das Durch­set­zen eines wirk­sa­men Anti-Mobbing-Gesetzes
  • das Unter­bin­den von BR-Mob­bing durch die Unter­neh­mer­ver­bän­de in ihren Mitgliedsfirmen
  • den Ent­zug der Zulas­sung der „Unrechts­an­wäl­te“, die das Recht nicht pfle­gen, son­dern miss­ach­ten, zumin­dest für das Gebiet des Arbeitsrechts
  • die Bil­dung schnel­ler gewerk­schaft­li­cher Ein­satz­grup­pen, die die umfas­sen­de Abwehr von BR-Mob­bing unter­stüt­zen und mit den Kol­le­gIn­nen vor Ort Wider­stand organisieren.

Allen von BR-Mob­bing betrof­fe­nen Kol­le­gIn­nen rufen wir zu: Gebt nicht auf! Schließt Euch zusam­men! For­dert von Euren Kol­le­gIn­nen, der Öffent­lich­keit, Euren Gewerk­schaf­ten, den poli­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen und den Medi­en Soli­da­ri­tät! Nur wer kämpft, kann gewinnen!

Die Teil­neh­me­rIn­nen der 4. bun­des­wei­ten Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“
Mann­heim, den 14. Okto­ber 2017

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti Novem­ber 2017
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