Am 8. März und an jedem Tag: Wir kämp­fen für unser Recht auf Selbstbestimmung!

 

(Flug­blatt der ISO / IV. Inter­na­tio­na­le zum 8. März 2023)

Frau­en, die sich welt­weit soli­da­risch für ihre Rech­te ein­set­zen, machen uns Mut - nicht nur am 8. März. Wir erhe­ben unse­re Stim­me gegen die laut­star­ken neo­li­be­ra­len und rechts­extre­men Angrif­fe sowie gegen patri­ar­cha­li­sche Kul­tu­ren, die das Recht der Frau­en auf Selbst­be­stim­mung bedro­hen. Wir han­deln gemein­sam und unter­stüt­zen uns gegen­sei­tig, um selbst­stän­dig leben zu kön­nen. Unse­re Soli­da­ri­tät ist international.

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ISO-Flug­blatt 8.März 2023

Frau­en in Kriegs- und Konfliktgebieten

Frau­en sind von Krieg und Kri­sen häu­fig beson­ders betrof­fen. Sie müs­sen selbst­be­stimmt ent­schei­den kön­nen, ob und wohin sie gehen.

Die geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt, die sie in den Her­kunfts­län­dern erfah­ren, erle­ben sie auch auf der Flucht, und auch das Auf­nah­me­sys­tem der EU bie­tet kei­nen Schutz.

Wir for­dern die kon­se­quen­te Aner­ken­nung der beson­de­ren Flucht­grün­de von Frau­en im Asyl­ver­fah­ren und men­schen­wür­di­ge Aufnahmebedingungen!

Wir ste­hen soli­da­risch mit den muti­gen Frau­en, die im Iran für Frau­en- und Men­schen­rech­te kämp­fen. Wir for­dern die Aner­ken­nung der Gefähr­dungs­la­ge die­ser Frau­en und einen sofor­ti­gen Stopp der Ableh­nun­gen der Asylanträge!

Die täg­li­che Bedro­hung durch Infla­ti­on und stei­gen­de Lebenshaltungskosten

Öko­no­mi­sche Eigen­stän­dig­keit ist der Schlüs­sel für Selbst­be­stim­mung und

Gleich­stel­lung! Daher kommt den der­zei­ti­gen Tarif­ver­hand­lun­gen im öffent­lichen Dienst eine beson­de­re Bedeu­tung zu.

Gera­de in den häu­fig von Frau­en aus­ge­üb­ten Beru­fen im Sozi­al- und Erzie­hungs­dienst, in der Pfle­ge, in Büro und Ver­wal­tung ist die Bezah­lung deut­lich schlech­ter als in tech­ni­schen oder natur­wis­sen­schaft­li­chen Berei­chen. Wer dann noch wegen Sor­ge­Ver­pflich­tun­gen nur in Teil­zeit arbei­ten kann, für die reicht das Ein­kom­men regel­mä­ßig nicht zur eigen­stän­di­gen Exis­tenz­si­che­rung. Dies ver­schärft ihre

Abhän­gig­keit und stützt das Patri­ar­chat. Die der­zei­ti­ge Infla­ti­on ver­schärft die Lage.

Da sind sogar die von ver.di gefor­der­ten 10,5 % Lohn­er­hö­hung lan­ge nicht genug. Löh­ne und Gehäl­ter müs­sen Exis­ten­zen sichern, auch von Frau­en und auch von Frau­en mit Sorge-Verantwortung.

Noch immer kämp­fen Frau­en in Deutsch­land gegen den § 218

Zu einem selbst­be­stimm­ten Leben gehört auch das Selbst­be­stim­mungs­recht über den eige­nen Kör­per und die eige­ne Fortpflanzung.

Die Rech­ten und die „Lebensschützer:innen” bekämp­fen ganz aggres­siv das Recht der Frau­en, über eine Fort­set­zung ihrer Schwan­ger­schaft selbst zu ent­schei­den. Es wird höchs­te Zeit, dass die Para­gra­fen 5 218 ff aus dem Straf­ge­setz­buch ver­schwin­den, die Schwan­ger­schafts­ab­brü­che kri­mi­na­li­sie­ren - so wie im ver­gan­ge­nen Jahr end­lich der S 219 a gestri­chen wurde.

Auch der umge­kehr­te Fall ist ein Ver­stoß gegen das Selbst­be­stim­mungs­recht: Wenn Men­schen zum Abbruch oder zur Ste­ri­li­sa­ti­on gedrängt wer­den, weil ihnen auf­grund ihrer Eth­nie, ihres sozia­len Sta­tus, ihres geschlecht­li­chen Selbst­ver­ständ­nis­ses oder auf­grund einer Behin­de­rung die „Fort­pflan­zungs­wür­dig­keit” abge­spro­chen wird.

Machen wir den Frau­en­Streik­Tag zu einem ech­ten Streiktag!

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