Gegen­wehr gegen Betriebs­rats-Mob­bing stärken!“

Doku­men­ta­ti­on der 9. Kon­fe­renz gegen BR-Mobbing

 

O. T.

Anfang Okto­ber 2023 ist die sehr lesens­wer­te Doku­men­ta­ti­on der 9. Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“ in Mann­heim erschienen.

Titelbild der Dokumentation der 9. Konferenz gegen BR-Mobbing

Titel­bild der Doku­men­ta­ti­on der 9. Kon­fe­renz gegen BR-Mobbing

Sie ent­hält die wesent­li­chen Refe­ra­te die­ser am 15. Okto­ber 2022 durch­ge­führ­ten Tagung. Zu nen­nen sind hier vor allem die Bei­trä­ge zur Arbeit der Anlauf­stel­le gegen Uni­on Bus­ting beim IGM-Vor­stand, zum Gesetz­ent­wurf für ein moder­nes Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, zur Or- gani­sa­ti­on von Gegen­macht im Betrieb und nicht zuletzt zur Ana­ly­se des „Falls“ Hel­mut Schmitt bei nora sys­tems GmbH.

Im Zen­trum der Zusam­men­kunft im letz­ten Jahr stand zum einen die Aus­wer­tung des Gesche­hens um die zurück­lie­gen­den Betriebs­rats­wah­len, zum ande­ren die Dis­kus­si­on kon­kre­ter Stra­te­gien zur erfolg­rei­chen Ver­tei­di­gung ver­brief­ter Rech­te in der Arbeitswelt.

Kai Bur­meis­ter (Vor­sit­zen­der des DGB Baden-Würt­tem­berg) erläu­ter­te die Posi­ti­on des gewerk­schaft­li­chen Dach­ver­ban­des zu Betriebs­rats­mob­bing. Petra Jentzsch und Cate­ri­na Mes­si­na (IGM-Vor­stand Frank­furt) spra­chen zum The­ma Abwehr von BR-Mob­bing. Alex­an­der Mohr­lang (eben­falls IGM- Vor­stand Frank­furt) befass­te sich mit der Fra­ge der Orga­ni­sa­ti­on von Gegen­macht im Betrieb. Betriebs­rä­te aus ver­schie­de­nen Unter­neh­men stell­ten anhand ihrer Erfah­run­gen dar, wie die­ser Anspruch in der Pra­xis erfolg­reich umge­setzt wer­den kann.

In der Ent­schlie­ßung der Kon­fe­renz heißt es, dass die Durch­set­zung eines „Rechts des Stär­ke­ren“ in Fir­men und Ein­rich­tun­gen kon­se­quent bekämpft wer­den müs­se. Das Mob­bing von Betriebs­rä­ten wer­de in der Öffent­lich­keit viel zu wenig wahr­ge­nom­men und ange­pran­gert. Das ermu­ti­ge die Täter, die zudem meist weder recht­lich ver­folgt noch belangt wür­den. Die gemobb­ten und gekün­dig­ten Opfer müss­ten hin­ge­gen ihre Unschuld bewei­sen. „Ver­dachts- kün­di­gun­gen“ wider­spre­chen „ele­men­ta­ren Rechts­grund­sät­zen.“ Sie sei­en umge­hend zu unterbinden.

Erhält­lich ist die sehr infor­ma­ti­ve Bro­schü­re in digi­ta­ler Form beim Mann­hei­mer Komi­tee „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!“ und den Koope­ra­ti­ons­part­nern IG Metall Mann­heim, DGB Baden-Würt­tem­berg, IGBCE OG Wein­heim, Über­be­trieb­li­ches Soli­da­ri­täts­ko­mi­tee Rhein-Neckar, ver.di Rhein-Neckar sowie work-watch Köln.


Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Dezem­ber 2023
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