R. S.
Die Klimaaktivistin Carla Hinrichs wurde für die Teilnahme an Straßenblockaden nach § 129 StGB wegen des „Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung“ vor dem Landgericht München angeklagt. Ihr drohen bis zu fünf Jahren Haft.
Mit einer solchen Anklage kann selbst das Verteilen eines Flugblatts durch ein Gruppenmitglied als Straftat gelten. Insgesamt sind derzeit elf Klimaaktive vor drei Landgerichten nach § 129 angeklagt.
Der § 129 wurde im Kaiserreich geschaffen, um die Arbeiterbewegung zu unterdrücken, und später von den Nazis gegen Antifaschisten eingesetzt. Heute wird er gegen Klimaaktivist:innen genutzt und morgen … ?
Demokratie sieht anders aus.
(Quelle: FR, 12.+16.02.2026.)
