Immo­bi­li­en­spe­ku­la­ti­on - aus 6 mach’ 36

Das Bei­spiel Tipi­co, Tur­ley und Co.

E. B.

Im Früh­jahr 2019 hat der Wei­ter­ver­kauf von Tei­len des Mann­hei­mer Tur­ley-Gelän­des eini­gen Staub auf­ge­wir­belt. Damals sind die vier Grün­der des „Sport­wet­ten­an­bie­ters“ Tipi­co (Kuenz­le, Paw­lik, Pav­lo­vic und Voigt) in gro­ßem Stil als „Inves­to­ren“ bei dem Immo­bi­li­en-Pro­jekt eingestiegen.

Paradies für die Einen, kein Radieschen für die Anderen, Paris - 19. Januar 2019 (Foto:Photothéque Rouge, Martin Noda)

Para­dies für die Einen, kein Radies­chen für die Ande­ren”, Paris - 19. Janu­ar 2019 (Foto:Photothéque Rouge, Mar­tin Noda)

 

Dem bis­he­ri­gen Eigen­tü­mer Bock kauf­ten sie für schlap­pe 36 Mil­lio­nen Euro mehr­heit­lich die Bau­fel­der 4 und 5 ab. Bock hat­te vor etwa vier Jah­ren der MWS Pro­jekt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft (MWSP) sechs Mil­lio­nen Euro für den Erwerb gezahlt – also ein Sechs­tel des jet­zi­gen Verkaufspreises.

Die MWSP tritt als Toch­ter­un­ter­neh­men der kom­mu­na­len Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft GBG und der Stadt Mann­heim, laut Eigen­wer­bung, für „eine nach­hal­ti­ge Stadt­ent­wick­lung“ ein.

Der West­deut­sche Rund­funk (WDR) hat im Novem­ber über Tipi­co inter­es­san­te Fak­ten ver­öf­fent­licht (www1.wdr.de/ mediathek/video/sendungen/sport-inside/video-filialen-von-sportwettenanbieter-tipico-unter-geldwaesche-verdacht-102.html).

Dem WDR-Maga­zin Sport Insi­de zufol­ge wirft die Frank­fur­ter Staats­an­walt­schaft Tipi­co „schwe­re Defi­zi­te bei der Aus­wahl sei­ner Lizenz­neh­mer vor“. So sol­len unter ande­rem Dro­gen­gel­der über Tipi­co-Lizenz­neh­mer gewa­schen wor­den sein. Tipi­co hat sei­nen Sitz im „Steu­er­pa­ra­dies“ Mal­ta und wickelt laut WDR Zah­lun­gen über den Umweg Deutsch­land-Mal­ta-Kroa­ti­en-Deutsch­land ab.

Wie wäre es, wenn die MWSP und die Stadt Mann­heim, statt die „Nach­hal­tig­keit“ von Pro­fi­ten zu ermög­li­chen, sich um die Ein­hal­tung des Grund­ge­set­zes (GG) küm­mern würden?

In Arti­kel 14 (2) GG heißt es: „Eigen­tum ver­pflich­tet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Woh­le der All­ge­mein­heit die­nen.“ Und in Arti­kel 15 ist gar zu lesen: „Grund und Boden […] kön­nen zum Zwe­cke der Ver­ge­sell­schaf­tung durch ein Gesetz, das Art und Aus­maß der Ent­schä­di­gung regelt, in Gemein­ei­gen­tum oder in ande­re For­men der Gemein­wirt­schaft über­führt werden.“

Das wäre doch eine Mög­lich­keit, um der aus­ufern­den Immo­bi­li­en­spe­ku­la­ti­on Ein­halt zu gebie­ten und das Men­schen­recht auf Woh­nen für alle durchzusetzen.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Dezem­ber 2019
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