Aldi Süd: Betriebs­rat als Profitbremse?

 

H. B. / P. S.

Betriebs­rat (BR) als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten? Dies geht Aldi Süd offen­bar zu weit. Wenn schon Betriebs­rat, dann küm­mert sich das Unter­neh­men lie­ber selbst darum.

Aldi Süd ist laut eige­nen Anga­ben geglie­dert in drei­ßig Regio­nal­ge­sell­schaf­ten, die jeweils von einem allein­ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten Geschäfts­füh­rer gelei­tet wer­den. Einer Regio­nal­ge­sell­schaft sind fünf­zig bis sieb­zig Filia­len zuge­ord­net. Die Regio­nal­ge­sell­schaf­ten sind wie­der­um auf­ge­teilt in Ver­kaufs­be­zir­ke (Regio­nen) mit jeweils vier bis fünf Filia­len und ins­ge­samt ca. fünf­zig Beschäftigten.

Aldi Süd ist bekannt als „betriebs­rats­freie Zone“. Ohne BR kann die Geschäfts­lei­tung Ent­schei­dun­gen über Arbeits­ver­dich­tung, unbe­zahl­te Über­stun­den oder das Heu­ern und Feu­ern von Per­so­nal unge­stört umsetzen.

Einladungsflyer "Konferenz gegen BR-Mobbing" am 19. Oktober 2019

Ein­la­dungs­fly­er “Kon­fe­renz gegen BR-Mob­bing” am 19. Okto­ber 2019

Im März 2018 aber grün­de­te sich auf dem Gebiet der Regio­nal­ge­sell­schaft Lan­gen­feld der ers­te Betriebs­rat bei Aldi Süd in NRW über­haupt. In der zu Düs­sel­dorf gehö­ren­den Regi­on „Stupplich“ – benannt nach dem zustän­di­gen Regio­nal­ver­kaufs­lei­ter – hat­ten Kol­le­gIn­nen aus dem Ver­kauf die Initia­ti­ve ergrif­fen und die Wahl erfolg­reich durchgeführt.

Aldi ging damals nicht gegen die BR-Wahl vor. Das Gre­mi­um erhielt viel­mehr das ihm zuste­hen­de Betriebs­rats­bü­ro, der Regio­nal­ver­kaufs­lei­ter nahm mehr­fach an den Sit­zun­gen teil. Die Wahl wur­de rechtskräftig.

Die anschlie­ßen­de Pha­se der Zusam­men­ar­beit dau­er­te etwa ein hal­bes Jahr, in wel­cher das Unter­neh­men mit dem BR zusam­men­ar­bei­te­te – mehr schlecht als recht. Als aber im Sep­tem­ber 2018 Beschäf­tig­te aus der eben­falls zu Düs­sel­dorf gehö­ren­den Regi­on „Weiss“ sich anschick­ten, einen wei­te­ren Betriebs­rat zu grün­den, sah die Geschäfts­füh­rung offen­bar Handlungsbedarf.

Kli­ma der Angst
Auf­grund angeb­lich neu­er Erkennt­nis­se bestrei­tet Aldi jetzt die Recht­mä­ßig­keit bei­der Gre­mi­en und ver­wei­gert ihnen die Mit­tel, die Betriebs­rä­ten nach dem Gesetz zuste­hen: Sie erhal­ten kei­ne Betriebs­rats­bü­ros. Die Zeit für die anfal­len­de Betriebs­rats­tä­tig­keit wird vom Lohn abge­zo­gen. Der Besuch von Semi­na­ren ist kaum mög­lich. Die Abwe­sen­heit vom Arbeits­platz wer­tet die Geschäfts­füh­rung als unent­schul­dig­tes Fern­blei­ben, was Kon­se­quen­zen bis hin zur frist­lo­sen Kün­di­gung haben kann. Dass unter sol­chen Bedin­gun­gen die Betriebs­rä­te erst ein­mal dafür sor­gen müs­sen, dass sie for­mal arbeits­fä­hig wer­den, hin­dert sie dar­an, ihren wei­ter gehen­den Auf­ga­ben nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz nachzukommen.

Das Unter­neh­men ver­tritt die Auf­fas­sung, dass die Ver­kaufs­be­zir­ke auf­grund feh­len­der Kom­pe­ten­zen der Regio­nal­ver­kaufs­lei­tun­gen kei­ne betriebs­rats­fä­hi­gen Betrie­be sei­en und äußert sei­nen Wunsch nach „recht­mä­ßi­gen Mit­ar­bei­ter­struk­tu­ren“. Ein ande­res Motiv für den Sin­nes­wan­del erscheint näher­lie­gend: Gibt es in einem Unter­neh­men min­des­tens zwei loka­le Betriebs­rä­te, so ist die Bil­dung eines Gesamt­be­triebs­rats bestehend aus Mit­glie­dern eben die­ser BR gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Der Gesamt­be­triebs­rat wäre hier zustän­dig für die gesam­te Regio­nal­ge­sell­schaft Aldi Süd Lan­gen­feld – für den Lebens­mit­tel-Dis­coun­ter offen­bar ein Alptraum.

So for­cier­te die Geschäfts­lei­tung die Grün­dung eines Betriebs­rats für den gesam­ten Ver­kaufs­be­reich der Regio­nal­ge­sell­schaft Lan­gen- feld mit ihren etwa 1.400 Beschäf­tig­ten. Fili­al­lei­tun­gen wur­den auf­ge­for­dert, sich für die Wahl zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Gewerk­schaft dage­gen soll­te drau­ßen blei­ben. Der Ver­tre­te­rin von ver.di, die ech­te Inter­es­sen- ver­tre­tun­gen der Beschäf­tig­ten unter­stützt, wur­de bei der Ver­samm­lung zur Wahl des Wahl­vor­stan­des das Wort ver­wei­gert und ihr mit Raus­wurf gedroht.

Das von Unter­neh­mens­sei­te geför­der­te Gre­mi­um wur­de im März 2019 gewählt. Die Beschäf­tig­ten der Ver­kaufs­be­rei­che „Stupplich“ und „Weiss“ waren an die­ser Wahl nicht betei­ligt. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf hat­te die Durch­füh­rung der Wahl im Rah­men eines einst­wei­li­ge Ver­fü­gungs­ver­fah­rens in die­sen Regio­nen ver­bo­ten, da dort bereits wirk­sa­me Betriebs­rats­wah­len statt­ge­fun­den hätten.

Legal, ille­gal, …?
Was sind nun aber betriebs­rats­fä­hi­ge Betrie­be bei Aldi Süd – hier kon­kret bei der Regio­nal­ge­sell­schaft ALDI GmbH & Co. KG Lan­gen­feld? Dies soll­te die 8. Kam­mer des zustän­di­gen Arbeits­ge­richts Düs­sel­dorf am 8. Mai 2019 klären.

Bei die­sem Ter­min ging es im Wesent­li­chen um die Fra­ge, wel­che Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz die Regio­nal­ver­kaufs­lei­te­rIn­nen und die Fili­al­lei­te­rIn­nen haben bei Ein­stel­lun­gen und Ent­las­sun­gen, der Per­so­nal­be­darfs­pla­nung, Lohn­fort­zah­lung, Dienst- plan­ge­stal­tung, Fest­le­gung der Kenn­zah­len, Urlaubs­pla­nung … Sind sie im Wesent­li­chen an Vor­ga­ben und Wei­sun­gen der über­ge­ord­ne­ten Ebe­ne, der Ver­kaufs­lei­te­rIn­nen, gebun­den, so sind ihre Berei­che nicht betriebsratsfähig.

Die Arbeits­rich­te­rin hielt am Ende zwei Fra­gen für rele­vant. Die eine bezog sich auf Ent­schei­dungs­be­fug­nis­se bei der Jah­res­pla­nung, die ande­re dar­auf, wer über Ver­än­de­run­gen bei der Per­so­nal­pla­nung im lau­fen­den Jahr bestimmt.

Das Gericht unter­brei­te­te den Betei­lig­ten den Vor­schlag, dass zur Ver­ein­fa­chung des Ver­fah­rens alle drei BR zurück­tre­ten und ein BR Lan­gen­feld Ver­kauf neu gewählt wer­den sollte.

Kein Ende in Sicht
Wäh­rend der unter­neh­mens­na­he „BR“ sofort ein­ver­stan­den war, haben die bei­den klei­nen Gre­mi­en den Vor­schlag inzwi­schen abge­lehnt. Sie wol­len ein Urteil, um damit vor das Lan­des­ar­beits­ge­richt zie­hen zu können.

Vor der 3. Kam­mer des Arbeits­ge­richts Düs­sel­dorf läuft außer­dem par­al­lel zu die­sem Ver­fah­ren die Anfech­tung der Wahl des gro­ßen „BR“ durch meh­re­re Beschäf­tig­te, die offen­bar auch Zwei­fel an der Ehr­lich­keit des gro­ßen Gre­mi­ums haben.

Der Kampf um ech­te Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen der Kol­le­gIn­nen bei Aldi Süd geht also weiter.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juli/August 2019
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