Ein Fortschritt
H. N.
Auf Initiative des DGB-Kreisverbands Mannheim/Rhein-Neckar West befasste sich die diesjährige 21. Ordentliche Bezirkskonferenz des DGB Baden-Württemberg auch mit dem Thema BR-Mobbing.
Der dort angenommene Antrag A002 „Aktiv gegen Mobbing von Betriebs- und Personalräten“ benennt sehr gut wesentliche gewerkschaftliche Aufgaben.In dem Punkt Bekämpfung von „Anwaltskanzleien und […] ‚Beraterfirmen‘“ geht er sogar über die entsprechende Beschlusslage des IGM-Gewerkschaftstages vom Oktober 2015 hinaus.
Wir dokumentieren im Folgenden den Wortlaut des von den Delegierten in Stuttgart am 27. Januar 2018 gefassten Beschlusses:
1. Der DGB-Bezirk Baden-Württemberg greift das Thema Betriebsratsmobbing in seiner landespolitischen Arbeit unter der Überschrift „Offensive Mitbestimmung“ auf.
2. Die Themen „Union Busting“ im Allgemeinen und BR-Mobbing im Besonderen werden als Lernmodule in die Bildungsarbeit des DGB Bildungswerks Baden-Württemberg für haupt- und ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre aufgenommen.
3. Der DGB-Bezirk nutzt die eigenen Schulungsangebote für ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter der DGB-Gewerkschaften regelmäßig, um auf das Thema BR-Mobbing aufmerksam zu machen und so die Arbeitsgerichtsbarkeit entsprechend sensibilisieren zu können.
4. Der DGB nimmt Kontakt mit den Präsidenten der verschiedenen Ebenen der Arbeitsgerichtsbarkeit auf, um diese für die Problematik des BR-Mobbings zu sensibilisieren und fordert die Weiterbildung der Richterinnen und Richter zu diesem Thema.
5. Gewerkschaftsnahe Initiativen gegen BR-Mobbing sowie der Austausch und die Vernetzung von betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden unterstützt.
6. Der DGB-Bezirksvorstand setzt sich bei der Landesregierung dafür ein, entsprechende Fälle von BR-Mobbing zu thematisieren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um den gesetzeswidrigen Angriffen auf unsere betrieblichen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger Einhalt zu gebieten.
7. Der Mannheimer Appell „Gemeinsam gegen Mobbing von Betriebsräten!“ wird im DGB-Bezirk Baden-Württemberg verbreitet und unterstützt und auch auf die Bundesebene durchgestellt.
8. Der DGB Bezirksvorstand setzt sich auf der Bundesebene dafür ein, dass:
a) ausreichende politische und organisatorische Kapazitäten im DGB bzw. rechtliche Kapazitäten bei der DGB Rechtsschutz GmbH bereitgestellt werden, um betroffene Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Betriebsratsgremien sowie Einzelgewerkschaften bei der Gegenwehr gegen BR-Mobbing wirksam beraten und unterstützen zu können.
b) zusammen mit den Einzelgewerkschaften und dem Europäischen Gewerkschaftsbund „Union Busting“ und BR-Mobbing auf Bundes- und Europaebene thematisiert werden, um gewerkschafts- und länderübergreifend gegen diese bedrohliche Entwicklung vorgehen zu können.
c) der Bundesverband der Arbeitgeber sowie die entsprechenden Landesverbände mit aktuellen Vorfällen konfrontiert und zur Bekämpfung des BR-Mobbings durch deren Mitgliedsfirmen/Branchenverbände angehalten werden.
d) der DGB in seiner Lobbyarbeit darauf hin wirkt, dass das Mittel der „Verdachtskündigungen“ von Betriebsrätinnen und Betriebsräten durch den Gesetzgeber unter- bunden wird und auch im Arbeitsrecht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung Vorrang zu geben ist.
e) sich der DGB in seiner Lobbyarbeit für die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften einsetzt, wie sie auch im Beschluss des Bundesvorstands vom 12.07.2016 (S. 7) vorgeschlagen wird.
f) Anwaltskanzleien und sog. „Beraterfirmen“, die das BR-Mobbing im Auftrag von Unternehmensleitungen organisieren, vom DGB in der Öffentlichkeit wegen ihrer Praktiken nicht nur an den Pranger gestellt, sondern – wo immer möglich – straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
g) in den Medien und Veröffentlichungen des DGB nicht nur über aktuelle Fälle von BR- Mobbing bundesweit berichtet wird, sondern auch deren Hintergründe systematisch analysiert werden.