Eska­la­ti­on bei Ford Kohlhoff

Gegen BR-Mob­bing und

Gewerk­schafts­be­kämp­fung

 

E. B.

Akti­ve Mit­tags­pau­se bei Ford Kohl­hoff Mann­heim, 30. April 2024. (Foto: IGM Mannheim.)

Der seit län­ge­rem schwe­len­de Kon­flikt beim Mann­hei­mer Auto­haus Ford Kohl­hoff hat eine neue Zuspit­zung erfah­ren. Die Fir­men­lei­tung schüch­tert mas­siv Beschäf­tig­te ein. Gegen zwei Betriebs­rats­mit­glie­der hat sie mitt­ler­wei­le ein Kün­di­gungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und zudem den 1. Bevoll­mäch­tig­ten der zustän­di­gen Gewerk­schaft IG Metall, Tho­mas Hahl, bedroht und beleidigt.

Ursäch­lich für die­se unge­heu­er­li­che Eska­la­ti­on ist die Tarif- flucht durch den Fir­men­in­ha­ber Kohl­hoff. Bereits im März 2022 war das Unter­neh­men still und lei­se aus dem Arbeit­ge­ber­ver­band im Kfz-Hand­werk Baden-Würt­tem­berg aus­ge­tre­ten. Erst im Som­mer 2023 wur­de dies im Betrieb bekannt, als die Zah­lung der tarif­li­chen Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie an die bei Kohl­hoff beschäf­tig­ten Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unterblieb.

Bedro­hung und Beleidigung
Die IG Metall Mann­heim hat­te dar­auf­hin die Geschäfts­lei­tung des Auto­hau­ses zu Ver­hand­lun­gen über die Wie­der­her­stel­lung der Tarif­bin­dung auf­ge­for­dert. Ins­ge­samt sind seit Novem­ber 2023 vier Ver­hand­lungs­run­den geführt wor­den. In der bis­her letz­ten am 7. März 2024 bedroh­te und belei­dig­te Fir­men­boss Kohl­hoff den haupt­amt­li­chen IG Metal­ler Tho­mas Hahl.

Die IG Metall brach­te dar­auf­hin den Vor­fall vor das Land­ge­richt Mann­heim. Laut des­sen Beschluss wur­de das Ver­fah­ren zur wei­te­ren Behand­lung an das Arbeits­ge­richt Mann­heim verwiesen.

Unmit­tel­bar danach eska­lier­te Ford Kohl­hoff wei­ter. Den als Zeu­gen vor Gericht gela­de­nen Betriebs­rats­mit­glie­dern des Auto­hau­ses wur­de die Anhö­rung zu ihrer eige­nen Kün­di­gung über­ge­ben. Der unglaub­li­che Vor­wand für die­sen wei­te­ren Angriff war, dass sie eine eides­statt­li­che Ver­si­che­rung vor dem Land­ge­richt zu dem Angriff auf die IG Metall abge­ge­ben hatten!

Pro­test­ak­ti­on am 30. April
Am 30. April 2024 rief die IG Metall zu einer akti­ven Mit­tags­pau­se vor dem Fir­men­sitz in Mann­heim-Käfer­tal auf. Rund 80 Metal­le­rin­nen und Metal­ler zeig­ten sich soli­da­risch mit den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen von Ford Kohl­hoff und pro­tes­tier­ten gegen BR-Mob­bing und Gewerkschaftsbekämpfung.

Dele­ga­tio­nen von Als­tom, Cater­pil­lar, Daim­ler Truck, John Dee­re, Mer­ce­des-Benz Nie­der­las­sung, Pepperl+Fuchs und ZF WABCO waren vor Ort. Auch Akti­ve des Arbeits­krei­ses Senio­ren der IG Metall, des Komi­tees „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!“ und des Über­be­trieb­li­chen Soli­da­ri­täts­ko­mi­tees Rhein-Neckar unter­stütz­ten die gelun­ge­ne Aktion.

Aktive Mittagspause bei Ford Kohlhoff Mannheim, 30. April 2024. (Foto: IGM Mannheim.)

Akti­ve Mit­tags­pau­se bei Ford Kohl­hoff Mann­heim, 30. April 2024. (Foto: IGM Mannheim.)

Tho­mas Hahl brach­te in sei­ner emo­tio­na­len Anspra­che die Hoch­ach­tung für das Enga­ge­ment des Betriebs­rats und der Beleg­schaft von Ford Kohl­hoff zum Aus­druck. Es sei lei­der nicht das ers­te Mal, „dass auch die Mit­glie­der der betrieb­li­chen Tarif- kom­mis­si­on der IG Metall und des Betriebs­ra­tes vom Geschäfts­füh­rer wegen ihrer Betä­ti­gung für die Inter­es­sen der Beleg­schaft mas­siv ange­gan­gen wurden“.

Wei­te­re Soli­da­ri­tät erforderlich
„Die­sem Trei­ben“, so der Gewerk­schaf­ter, „muss daher Ein­halt gebo­ten wer­den! Wir weh­ren uns gegen Betriebs­rats­mob­bing und Uni­on Bus­ting. Wer einen von uns angreift, bekommt es mit der gan­zen IG Metall zu tun. Wir for­dern Herrn Kohl­hoff auf, die­se mas­si­ven Angrif­fe sofort zu unter­las­sen sowie Recht und Gesetz einzuhalten.“

In kur­zen Wort­bei­trä­gen soli­da­ri­sier­ten sich auch SPD-Gemein­de­rat Rein­hold Götz, DGB-Regi­ons­ge­schäfts­füh­rer Lars Treusch und Soli­ko­mi­tee-Spre­cher Wolf­gang Alles mit den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen von Ford Kohlhoff.

Wei­te­re Soli­da­ri­tät ist erfor­der­lich. Dazu bie­ten sich die kom­men­den Ter­mi­ne vor dem Arbeits­ge­richt Mann­heim (E 7, 21, 68159 MA) an. Am 6. Juni 2024 um 12:00 Uhr wird dort das Ver­fah­ren Hahl gegen Kohl­hoff statt­fin­den und am 27. Juni 2024 um 11:30 Uhr die Ver­hand­lung wegen Zustim­mungs­er­set­zung zur beab­sich­ti­gen Kün­di­gung der bei­den Betriebs­rä­te durch das Unternehmen.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Juni 2024
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