E.B.
Der Allgemeine Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte in Berlin hatte bereits im Dezember 1918 per Beschluss die Regierung Ebert verpflichtet, „mit der Sozialisierung aller hierzu reifen Industrien, insbesondere des Bergbaus, unverzüglich zu beginnen“. Aber genau dies wollten weder die Führungen von MSPD und Gewerkschaften noch ihre Bündnispartner auf Seiten des Großkapitals und des Militärs.
Diese Erfahrung führte in weiten Teilen der arbeitenden Klasse zu der Forderung, dass die Sozialisierung von den Arbeiterräten selbst verwirklicht werden müsse. Am 23. Februar 1919 rief ein Bergarbeiterkongress zum Generalstreik in Mitteldeutschland auf. Schnell solidarisierten sich andere Berufsgruppen mit dem Ausstand. Vier Tage später erreichte die Streikbewegung ihren Höhepunkt. Drei Viertel der ArbeiterInnen in Sachsen, Thüringen und Anhalt hatten sich ihr angeschlossen.
Neben dem mitteldeutschen Generalstreik gab es im Frühjahr 1919 weitere „Unruheherde“ wegen der ungelösten Frage der Sozialisierung – vor allem im Ruhrgebiet. Während dort eine breite überparteiliche Streikfront entstanden war, spielte in Mitteldeutschland der linke Flügel der USPD die entscheidende Rolle. Er war in der Industrieregion Halle-Merseburg die treibende Kraft, die auf den missachteten Sozialisierungsbeschluss von 1918 konsequent mit der Mobilisierung für den Generalstreik reagierte.
Die MSPD-geführte Reichsregierung antwortete mit einer Doppelstrategie: einerseits Einsatz von Militär gegen den Ausstand, andererseits Versprechen von Reformschritten in Richtung Sozialisierung. In Verhandlungen mit Vertretern der Streikbewegung gestand die Regierung vor allem die Bildung von Betriebsräten in allen Industriezweigen und erweiterte Mitbestimmungsrechte zu. Eine Mehrheit der KollegInnen stimmte gegen eine starke Minderheit für die Annahme dieses Angebots. Damit war am 8. März 1919 der mitteldeutsche Generalstreik offiziell beendet.