Gegen BR-Mob­bing

Doku­men­ta­ti­on der 4. Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“

 

K.W.

Vor kur­zem ist die Doku­men­ta­ti­on der 4. Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“ erschie­nen. Weil wir die­se The­ma­tik als sehr wich­tig ein­schät­zen, wol­len wir die Bro­schü­re kurz vorstellen.

Die Tagung wur­de vom Mann­hei­mer Komi­tee „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing“ mit maß­geb­li­cher Unter­stüt­zung durch die ört­li­che IG Metall durch­ge­führt. Sie hat am 14. Okto­ber 2017 im Gewerk­schafts­haus in Mann­heim mit ca. 100 Teil­neh­me­rIn­nen stattgefunden.

Im ein­lei­ten­den Kon­fe­renz­be­richt der Bro­schü­re heißt es: „Aus unter­schied­li­chen Betrie­ben und Bran­chen berich­te­ten Kol­le­gIn­nen über ihre scho­ckie­ren­den Erfah­run­gen. Die­se bele­gen die wei­ter gewach­se­ne Aggres­si­vi­tät gegen­über gewerk­schaft­lich akti­ven Mit­glie­dern von Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen. Mit soge­nann­ten Ver­dachts­kün­di­gun­gen, mit Bespit­ze­lung und Zer­set­zung des beruf­li­chen und pri­va­ten Umfel­des wird gegen enga­gier­te Betriebs­rä­te vorgegangen“.

Rechts­brü­che

Die nega­ti­ven Fol­gen die­ses Vor­ge­hens auf die per­sön­li­che und gesund­heit­li­che Situa­ti­on wer­den anhand von Erfah­rungs­be­rich­ten dar­ge­stellt. Es wer­den Rechts­brü­che beschrie­ben, die mensch nicht für mög­lich hält. In der Doku­men­ta­ti­on heißt es dazu: „Die­se skan­da­lö­sen Rechts­brü­che haben Unter­neh­mens­lei­tun­gen und ihre Hel­fers­hel­fer in spe­zia­li­sier­ten Anwalts­kanz­lei­en, Bera­tungs­fir­men und Detek­tei­en zu verantworten.“

Die ange­wen­de­ten Stra­te­gien zur Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­be­kämp­fung wer­den eben­falls in der Bro­schü­re beschrie­ben. Aber nicht nur die­se wer­den dar­ge­stellt, einen gro­ßen Raum neh­men auch die Abwehr­stra­te­gien zur Bekämp­fung des BR-Mob­bings ein.

Die ver­schie­de­nen Refe­ren­tIn­nen der Kon­fe­renz beto­nen ein­dring­lich die Not­wen­dig­keit der soli­da­ri­schen gewerk­schaft­li­chen Gegen­wehr. Von Ver­tre­te­rIn­nen des IG-Metall Vor­stands wird z. B. in die­sem Zusam­men­hang ein Orga­ni­zing-Ansatz zur Ver­tei­di­gung der Grund­rech­te prä­sen­tiert. Er soll im Kern die Spal­tung der Beleg­schaft ver­hin­dern, um dadurch die Angrif­fe der Geschäfts­lei­tung unschäd­lich machen zu können.

Neben der geleb­ten prak­ti­schen Soli­da­ri­tät mit den Betrof­fe­nen ver­weist die Bro­schü­re auf die Not­wen­dig­keit der juris­ti­schen Gegen­wehr. Rechts­an­walt Diet­rich Gro­we von der Kanz­lei Dr. Gro­we und Kol­le­gen (Mann­heim) beschreibt sehr ein­drück­lich die Pro­ble­ma­tik des Para­gra­phen 119 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz. Sei­ne Vor­schlä­ge zum prak­ti­sche Umgang mit die­sem The­ma sind sehr beachtenswert.

Gewerk­schafts­be­kämp­fung

Die Doku­men­ta­ti­on greift ein The­ma auf, das für gewerk­schaft­lich akti­ve Kol­le­gIn­nen immer mehr Bedeu­tung erlangt. Die Defen­si­ve der Gewerk­schaf­ten wird zuneh­mend von der Gegen­sei­te genutzt, um nicht nur gegen enga­gier­te Betriebs­rats­mit­glie­der vor­zu­ge­hen, son­dern den Ein­fluss der Gewerk­schaf­ten ins­ge­samt zurück zu drän­gen. BR-Mob­bing ist des­halb unmit­tel­ba­re Gewerk­schafts­be­kämp­fung. Sie muss auch des­halb von den Gewerk­schaf­ten unein­ge­schränkt bekämpft wer­den. Da besteht trotz aller Fort­schrit­te noch ein enor­mer Nachholbedarf.

Konferenz "Betriebsräte im Visier" (Foto:helmut-roos@web.de)

Kon­fe­renz “Betriebs­rä­te im Visier” (Foto:helmut-roos@web.de)

Rich­tig ist des­halb auch die Aus­sa­ge der Ent­schlie­ßung der Kon­fe­renz zur Bekämp­fung des BR-Mob­bings. Da heißt es unter ande­rem: „BR-Mob­bing gilt offen­bar in der Bun­des­re­pu­blik meist als Kava­liers­de­likt. Jeden­falls blei­ben die hier­für Ver­ant­wort­li­chen in Unter­neh­mens­lei­tun­gen und ihre Hel­fers­hel­fer aus Anwalts­kanz­lei­en, Bera­tungs­fir­men, dem Kreis fir­men­hö­ri­ger, unab­hän­gi­ger Betriebs­rä­te und Detek­tei­en meist straf­frei. Jeden­falls neh­men es Ver­ant­wort­li­che in Poli­tik, Jus­tiz, Medi­en und lei­der auch in man­chen betrieb­li­chen und gewerk­schaft­li­chen Struk­tu­ren ent­we­der gar nicht wahr oder spie­len es als ‚Ein­zel­fall‘ her­un­ter. Tat­sa­che ist aber: Die Be- oder Ver­hin­de­rung der Wahl von Betriebs- oder Per­so­nal­rä­ten ist ein Straf­tat­be­stand. Die Blo­cka­de der gesetz­lich fest­ge­leg­ten Auf­ga­ben von gewähl­ten Betriebs­rats­gre­mi­en ist ille­gal. Das Mob­ben von Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­mit­glie­dern ist kri­mi­nell. Es han­delt sich hier­bei um mas­si­ve Ver­let­zun­gen von Grund- und Men­schen­rech­ten. Die kon­se­quen­te Bekämp­fung von BR-Mob­bing ist des­halb nicht allein eine Pflicht der Gewerk­schaf­ten. Poli­tik, Jus­tiz und Medi­en sind hier eben­falls gefordert.“

Resü­mee

Das Komi­tee „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing“ hat bereits ange­kün­digt, dass am Sams­tag, dem 13. Okto­ber 2018, die fünf­te Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“ im Mann­hei­mer Gewerk­schafts- haus statt­fin­den wird.

Die Doku­men­ta­ti­on emp­feh­len wir – nicht nur betrieb­lich und gewerk­schaft­lich Akti­ven – aus­drück­lich zur Lek­tü­re. Sie ist im Netz zu fin­den unter www.gegen-br-mobbing.de/

Banner: Solidarität gegen Betriebsrats-Mobbing (Foto:Avanti²)

Ban­ner: Soli­da­ri­tät gegen Betriebs­rats-Mob­bing (Foto:Avanti²)

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar April 2018
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