Gegen BR-Mob­bing und Gewerkschaftsbekämpfung

Vor der 11. Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“

 

H. N.

Gegen „Bos­sing, Mob­bing & Co.“ wen­det sich die bun­des­wei­te Kon­fe­renz „Betriebs­rä­te im Visier“. Sie fin­det am 12. Okto­ber 2024 im Mann­hei­mer Gewerk­schafts­haus statt.

thumbnail of Flyer Konferenz Betriebsräte im Visier, 12.10.2024

Fly­er Kon­fe­renz Betriebs­rä­te im Visier, 12.10.2024

In der Ein­la­dung zu der bereits zum elf­ten Mal statt­fin­den­den Tagung wird die wohl eher rhe­to­ri­sche Fra­ge gestellt: „Sind BR- Mob­bing und Gewerk­schafts­be­kämp­fung mitt­ler­wei­le all­täg­lich im deut­schen Rechtsstaat?“

Die Ant­wort lau­tet: „Es fällt schwer, die­se Fra­ge mit Nein zu beant­wor­ten. Selbst im Hei­del­ber­ger Unter­neh­men des BDA-Prä­si­den­ten Dul­ger konn­te der gewerk­schaft­lich orga­ni­sier­te Betriebs- rat zer­schla­gen werden.“

Allein in der Rhein-Neckar Regi­on sind in den letz­ten Jah­ren dem Komi­tee „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!“ zufol­ge in rund 40 Unter­neh­men akti­ve Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­mit­glie­der mas­siv ange­grif­fen worden.

Erschre­cken­de Bandbreite
Die uns vor­lie­gen­de Lis­te zeigt die erschre­cken­de Band­brei­te des kri­mi­nel­len Trei­bens von skru­pel­lo­sen Geschäfts­lei­tun­gen und deren Hel­fers­hel­fer in pro­fes­sio­nel­len Unrechts­kanz­lei­en und bei dubio­sen „Dienst­leis­tern“ für die Bespit­ze­lung von betrieb­li­chen Interessenvertretungen.

Vor allem kon­zen­triert sich das Gesche­hen auf Fir­men aus den Betreu­ungs­be­rei­chen der IGBCE, der IG Metall, der NGG und nicht zuletzt von ver.di.

In der Auf­stel­lung des Soli-Komi­tees taucht der klei­ne Auto­händ­ler eben­so auf wie der Groß­be­trieb in der Metall­in­dus­trie. Auch die regio­na­len Stand­or­te und Nie­der­las­sun­gen welt­weit agie­ren­der Kon­zer­ne – sei es im Bereich des „Fast Food“, im Sek­tor der Pro­duk­ti­on von Che­mie­pro­duk­ten, in der Ent­wick­lung von Soft­ware oder im Möbel­han­del – geben sich ein Stell­dich­ein. Filia­len bun­des­weit agie­ren­der Buch­han­dels­ket­ten oder von Bio- Märk­ten feh­len genau­so wenig wie das städ­ti­sche Toch­ter­un­ter­neh­men, der gro­ße Strom- und Fern­wär­me­er­zeu­ger oder der klei­ne Ver­mark­ter von rege­ne­ra­ti­ven Energien.

Nach­wir­ken des Faschismus
Die letzt­jäh­ri­ge Kon­fe­renz hat in ihrer Ent­schlie­ßung gefor­dert, dass die Durch­set­zung eines „Rechts des Stär­ke­ren“ in Fir­men und Ein­rich­tun­gen kon­se­quent bekämpft wer­den müs­se. Skan­da­lö­ser Wei­se wer­de das Mob­bing von Betriebs­rä­ten in der Öffent­lich­keit viel zu wenig wahr­ge­nom­men und angeprangert.

Die­se Situa­ti­on ermu­tigt laut dem Komi­tee die Täter, die zudem meist weder recht­lich ver­folgt noch belangt wür­den. Die gemobb­ten und gekün­dig­ten Opfer müss­ten hin­ge­gen ihre Unschuld beweisen.

Die­ser von der Öffent­lich­keit weit­ge­hend igno­rier­te Fakt beruht vor allem auf dem Nach­wir­ken des faschis­ti­schen Arbeits­un­rechts. Das dort begrün­de­te Mit­tel der „Ver­dachts­kün­di­gung“ wird von der Arbeits­ge­richts­bar­keit als „legal“ ange­se­hen. Dabei ist offen­sicht­lich, dass es ele­men­ta­ren deut­schen und inter­na­tio­na­len Rechts­grund­sät­zen widerspricht.

Demo­kra­ti­sche Gegen­macht stärken
Auf der Tagung am 12. Okto­ber wird des­halb der not­wen­di­ge Kampf gegen das Fort­wir­ken des faschis­ti­schen Arbeits­un­rechts beson­ders the­ma­ti­siert wer­den. Zudem soll die Fra­ge beant­wor­tet wer­den, wie gewerk­schaft­li­che Gegen­macht im Betrieb trotz BR-Mob­bing ent­wi­ckelt und ver­tei­digt wer­den kann. Am Bei­spiel der Tes­la-Fabrik des extrem rech­ten Mul­ti­mil­li­ar­därs Elon Musk in Bran­den­burg wird des­sen radi­ka­ler Ver­such beleuch­tet wer­den, in einem Groß­be­trieb der Auto­in­dus­trie eine gewerk­schafts­freie Zone durchzusetzen.

Es ist für das Mann­hei­mer Komi­tee „Soli­da­ri­tät gegen BR-Mob­bing!“ und die Mit­ver­an­stal­ter der Kon­fe­renz jetzt zwin­gend erfor­der­lich, demo­kra­ti­sche Gegen­macht in Betrie­ben und der Gesell­schaft zu stär­ken. Dies ist in der Tat eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung, um nicht nur Betriebs­rats- und Gewerk­schafts­be­kämp­fung, son­dern auch die sich ver­schär­fen­den Kapi­tal­an­grif­fe und den bedroh­li­chen Rechts­ruck stop­pen zu können.

Die bevor­ste­hen­de Zusam­men­kunft soll die bun­des­wei­te Zusam­men­ar­beit gegen BR-Mob­bing wei­ter ver­tie­fen. Ins­be­son­de­re will sie aber „erneut ein soli­da­ri­sches Forum zum per­sön- lichen Erfah­rungs­aus­tausch und zur prak­ti­schen Unter­stüt­zung anbieten“.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar Okto­ber 2024
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