Inter­na­tio­na­ler Frau­en­tag am 8. März

Brot und Rosen!“

H.H. / I.M. / M.G.

 

Eigent­lich ist alles klar. Frau­en und Män­ner sind gleich­be­rech­tigt. Zumin­dest laut Arti­kel 3 des Grund­ge­set­zes für die Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

 

Dort heißt es nämlich:

(1) Alle Men­schen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Män­ner und Frau­en sind gleich­be­rech­tigt. Der Staat för­dert die tat­säch­li­che Durch­set­zung der Gleich­be­rech­ti gung von Frau­en und Män­nern und wirkt auf die Besei­ti gung bestehen­der Nach­tei­le hin.

(3) Nie­mand darf wegen sei­nes Geschlech­tes […] ben­ach teil­igt oder bevor­zugt werden.“

Warnstreik am Uni-Klinikum Heidelberg, 25. Januar 2018 (Foto:Avanti²)

Warn­streik am Uni-Kli­ni­kum Hei­del­berg, 25. Janu­ar 2018 (Foto:Avanti²)

Schön wäre es! Noch immer erhal­ten in Deutsch­land Frau­en durch­schnitt­lich 20 % weni­ger Ent­gelt als Män­ner. Sie haben häu­fig unge­si­cher­te, schlecht bezahl­te (Teil­zeit-) Jobs. Vie­le arbei­ten in unter­be­zahl­ten „Frau­en­be­ru­fen“.

Oft füh­ren Frau­en neben ihrem Beruf den Haus­halt, erzie­hen die Kin­der, küm­mern sich um kran­ke oder betag­te Angehörige.

Frau­en haben es – gera­de als Allein­er­zie­hen­de – schwer, pri­va­te Alters­vor­sor­ge zu tref­fen. So sind sie über­durch­schnitt­lich häu­fig von Alters­ar­mut betroffen.

In Kri­sen­zei­ten sind Frau­en die ers­ten, die zurück­ste­cken sol­len. Rech­te Kräf­te grei­fen die erkämpf­ten Erfol­ge in Rich­tung Gleich­be­rech­ti­gung heu­te fron­tal an. Und noch immer sind Frau­en sexu­el­ler Gewalt am Arbeits­platz, im öffent­li­chen Raum und in den Medi­en ausgesetzt.

Im Arbeits­le­ben wür­de es vie­len Frau­en hel­fen – und nicht nur ihnen, son­dern auch Män­nern –, wenn die „Nor­mal­ar­beits­zeit” 6 Stun­den am Tag oder 30 Stun­den in der Woche wären. Dann wäre die 30-Stun­den­wo­che Grund­la­ge für ein Nor­mal­ar­beits­ver­hält­nis, das anstel­le pre­kä­rer Jobs tre­ten wür­de. Das wür­de sich posi­tiv auf die Gesund­heit, das Ent­gelt, die beruf­li­che Qua­li­fi­zie­rung, die fach­li­che Wei­ter­ent­wick­lung sowie die Ren­te auswirken.

Selbst der Gleich­stel­lungs­be­richt der Bun­des­re­gie­rung von 2012 sagt, dass die 30-Stun­den­wo­che als Nor­mal­ar­beits­ver­hält­nis unab­ding­bar ist für eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be bei­der Geschlech­ter am gesell­schaft­li­chen Leben.

Aus Avan­ti² Rhein-Neckar März 2018
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