Kri­mi­na­li­sie­rung der „Letz­ten Generation“

 

R. S.

Die Kli­ma­ak­ti­vis­tin Car­la Hin­richs wur­de für die Teil­nah­me an Stra­ßen­blo­cka­den nach § 129 StGB wegen des „Ver­dachts der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung“ vor dem Land­ge­richt Mün­chen ange­klagt. Ihr dro­hen bis zu fünf Jah­ren Haft.

Mit einer sol­chen Ankla­ge kann selbst das Ver­tei­len eines Flug­blatts durch ein Grup­pen­mit­glied als Straf­tat gel­ten. Ins­ge­samt sind der­zeit elf Kli­ma­ak­ti­ve vor drei Land­ge­rich­ten nach § 129 angeklagt.

Der § 129 wur­de im Kai­ser­reich geschaf­fen, um die Arbei­ter­be­we­gung zu unter­drü­cken, und spä­ter von den Nazis gegen Anti­fa­schis­ten ein­ge­setzt. Heu­te wird er gegen Klimaaktivist:innen genutzt und morgen … ?

Demo­kra­tie sieht anders aus.

(Quel­le: FR, 12.+16.02.2026.)

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