Betriebsratswahl 2014 unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – (LAG) hat am 13. Januar 2015 das Urteil des Arbeitsgerichts aus dem Sommer 2014 bestätigt.
O.T.
Das LAG hat damit, wie zu erwarten war, den Widerspruch der Betriebsrats-Mehrheit gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen.
Eine weitere Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Damit ist in zweiter und letzter Instanz die Betriebsratswahl vom 3. März 2014 bei der nora systems GmbH endgültig für unwirksam erklärt worden. Zudem wurde die Rechtmäßigkeit der Anfechtung der Betriebsratswahl bei dem Weinheimer Bodenbelagshersteller bestätigt.
Fehlende Informationen haben über 30 Beschäftigte daran gehindert, ihr passives Wahlrecht auszuüben und damit für die Betriebsratswahl zu kandidieren. Außerdem war das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet, weil bei der Stimmabgabe die gesetzlich vorgeschriebenen Wahlumschläge fehlten.
Der Betriebsrat muss neugewählt werden!
Trotz mehrfacher Aufforderung durch aktive Kollegen im Betriebsrat und aus der Belegschaft hat sich die „BR-Mehrheit“ bisher geweigert, zurückzutreten. In der Folge droht jetzt eine betriebsratslose Übergangszeit von mehreren Wochen.
Einen Monat nach Eingang des schriftlichen Urteils wird der Spruch des LAG rechtskräftig. Dann verliert der bestehende Betriebsrat seine Funktion.
Wir werden die zu erwartenden weiteren Machenschaften und Winkelzüge der unternehmensnahen BR-Mitglieder auch in Zukunft genau beobachten. Wie schon in der Ver- gangenheit werden wir hingegen die aktiven KollegInnen in ihrem Kampf für eine Interessenvertretung der Belegschaft unterstützen, die diesen Namen verdient.