Volks­bank-Kraich­gau

LAG-Urteil: Unter­stüt­zung für BR-Mobbing

 

Am 28. Janu­ar 2015 fäll­te das Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg – Kam­mern Mann­heim – (LAG) ein skan­da­lö­ses Urteil gegen den Betriebs­rats­vor­sit­zen­den der Volks­bank Kraich­gau – den Kol­le­gen Tors­ten Wacker.

S.K.

Das Gericht folg­te den Behaup­tun­gen der Volks­bank, dass Tors­ten sich „Pro­vi­si­ons­an­sprü­che erschli­chen“ habe. 
Die zustän­di­ge Gewerk­schaft ver.di Rhein-Neckar zeig­te sich in einer ers­ten Erklä­rung ent­täuscht dar­über, dass das LAG „dem Urteil des Arbeits­ge­richts Mann­heim, Kam­mern Hei­del­berg, nicht folgt[e] und die Zustim­mung des Betriebs­rats zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung gegen den lang- jäh­rig beschäf­tig­ten Betriebs­rats­vor­sit­zen­den Tors­ten Wacker ersetzt[e].“
Der Gewerk­schaft zufol­ge durf­te der BR-Vor­sit­zen­de der Volks­bank-Kraich­gau nicht gekün­digt wer­den, weil kei­ne aus­rei­chen­den Grün­de vor­ge­le­gen hät­ten. Zudem: „Die Ent­schei­dung des Lan­des­ar­beits­ge­richts schwächt Betriebs­rä­te, weil sie ver­mit­telt, der beson­de­re Schutz für Man­dats­trä­ger sei nur bedingt wirksam.“
Auch Ver­tre­te­rIn­nen des Mann­hei­mer Komi­tees „Soli­da­ri­tät gegen Betriebs­rats-Mob­bing“, die die LAG-Ver­hand­lung ver­folgt hat­ten, äußer­ten sich ent­setzt. Das LAG stüt­ze mit sei­nem Urteil die skru­pel­lo­sen Ver­su­che der Volks­bank, Inter­es­sen­ver­tre­ter, die sich gegen Tarif­flucht weh­ren, auszuschalten.
Die Soli­da­ri­tät mit Tors­ten Wacker und sei­nen Kol­le­gIn­nen muss ver­stärkt fort­ge­führt wer­den, damit das Mann­hei­mer Schand­ur­teil auf­ge­ho­ben wer­den kann.

aus der Rhein-Neckar Bei­la­ge zur Avan­ti 230, Febru­ar 2015
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