LAG-Urteil: Unterstützung für BR-Mobbing
Am 28. Januar 2015 fällte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – (LAG) ein skandalöses Urteil gegen den Betriebsratsvorsitzenden der Volksbank Kraichgau – den Kollegen Torsten Wacker.
S.K.
Das Gericht folgte den Behauptungen der Volksbank, dass Torsten sich „Provisionsansprüche erschlichen“ habe.
Die zuständige Gewerkschaft ver.di Rhein-Neckar zeigte sich in einer ersten Erklärung enttäuscht darüber, dass das LAG „dem Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim, Kammern Heidelberg, nicht folgt[e] und die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung gegen den lang- jährig beschäftigten Betriebsratsvorsitzenden Torsten Wacker ersetzt[e].“
Der Gewerkschaft zufolge durfte der BR-Vorsitzende der Volksbank-Kraichgau nicht gekündigt werden, weil keine ausreichenden Gründe vorgelegen hätten. Zudem: „Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts schwächt Betriebsräte, weil sie vermittelt, der besondere Schutz für Mandatsträger sei nur bedingt wirksam.“
Auch VertreterInnen des Mannheimer Komitees „Solidarität gegen Betriebsrats-Mobbing“, die die LAG-Verhandlung verfolgt hatten, äußerten sich entsetzt. Das LAG stütze mit seinem Urteil die skrupellosen Versuche der Volksbank, Interessenvertreter, die sich gegen Tarifflucht wehren, auszuschalten.
Die Solidarität mit Torsten Wacker und seinen KollegInnen muss verstärkt fortgeführt werden, damit das Mannheimer Schandurteil aufgehoben werden kann.